Coronavirus - Hinweise für Studierende

Wir informieren Sie auf dieser Seite über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Lehr- und Studienalltag an der Hochschule.

  • Bitte beachten Sie: Auf dieser Seite finden Sie fortlaufend Hinweise und Empfehlungen zu den aktuellen Entwicklungen.

Liebe Studierende,

wie in den vergangenen Semestern wird es auch in diesem Sommersemester zu einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes Anfang Juli kommen, in dessen Rahmen auch die pandemiebedingten Prüfungsregelungen zum Sommersemester 2022 verlängert werden sollen.

Dies bedeutet, dass wir den Studierenden eine pauschale Verlängerung der Abgabefrist bei BA-Thesen von vier Wochen und eine pauschale Verlängerung von sechs Wochen bei MA-Thesen gewähren.

Auf Ihrem Zulassungsbescheid finden Sie, wann Ihre Bearbeitungszeit endet. Rechnen Sie bitte als BA-Student vier Wochen und als MA-Student sechs Wochen dazu. Dann erhalten Sie Ihr neues Abgabedatum. Ihnen bleibt es natürlich unbenommen, diese Frist nicht zu nutzen, Sie können jederzeit früher abgeben.  Bereits gewährte Verlängerungen, die die Allgemeine Ordnung vorsieht (Krankschreibungen), werden auf diese pauschale Verlängerung angerechnet. Mit dieser pauschalen Verlängerung sind jegliche weitere Verlängerungen ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, wenn Sie die volle pauschale Verlängerung nutzen, dass es dann gegebenenfalls zu einer Studienverlängerung mit Zahlung der vollen Semestergebühr kommen kann.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Prüfungsamt

Leider ist die Pandemie immer noch nicht vorbei; es gibt für die Durchführung der Lehrveranstaltungen gesetzliche Vorgaben, die wir – wie alle anderen Hochschulen in Berlin auch – zu Ihrem und zum Schutz aller Mitglieder der Hochschule einhalten müssen, und wir bitten Sie herzlich um Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis. Beachten Sie deshalb bitte folgende zwingende Grundsätze:

1.         Zugang zum Hochschulgelände bekommen nur die Personen, die vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind (sog. 3-G-Regel).

2.         Im gesamten Hochschulgebäude besteht eine Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmasken oder FFP-2-Masken). Sofern der Mindestabstand von 1,50 m in den Lehrveranstaltungen (Seminarräumen und Hörsälen) nicht eingehalten kann, muss eine FFP-2-Maske getragen werden. Im Freien kann die Maske abgenommen werden; bitte achten Sie gleichwohl auf einen ausreichenden Abstand.

3.         In den Lehrveranstaltungen müssen Belüftungspausen eingelegt werden. Diese umfassen ein sog. Stoßlüften für mindestens 10 Minuten nach jeder vollen Stunde. In der Aula gibt es eine Lüftungsanlage, sodass hier kein zusätzliches Lüften erforderlich ist.

4.         Für die Lehrveranstaltungen muss zur Kontaktverfolgung die Anwesenheit dokumentiert werden. Dafür wird es in den Räumen Vordrucke geben, die Sie bitte ausfüllen und dann in einen ebenfalls vorbereiteten Briefumschlag tun. Der verschlossene Umschlag wird von den Lehrenden eingesammelt und ins Postfach der Servicestelle gelegt. Die Umschläge werden nach vier Wochen vernichtet, die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung gesammelt.

5.         Die Nutzung der Bibliothek wird unter der 3-G-Regelung wieder umfänglich möglich sein.

6.         Ab dem 4. Oktober wird auch die Mensa wieder ein Angebot in Form eines Backshops und eines Click&Collect-Systems machen. Die Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Wir bitten Sie darüber hinaus, auch die weiteren Hygieneregeln – regelmäßiges Händewaschen und Händedesinfektion, Abstand halten, wenn es möglich ist, und die Nies- und Hustenetikette – zu berücksichtigen. Uns ist sehr bewusst, dass diese Regelungen Einschränkungen für den Studienbetrieb mit sich bringen. Wir bitten Sie gleichwohl um Ihre Unterstützung und Mithilfe, um Ihre und die Gesundheit aller Mitglieder der Hochschule zu erhalten. Es ist in unser aller Interesse, einen Studienbetrieb in Präsenz so gut wie möglich herzustellen und aufrechtzuerhalten.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.4.2021 beschlossen, dass im Sommersemester 2021 die Abgabefristen für die Bachelor- und Masterthesen aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation pauschal verlängert werden. Für die Bachelorthesen wird die Abgabefrist pauschal um vier Wochen verlängert, bei den Masterthesen pauschal um sechs Wochen. Individuell bereits beantragte und gewährte Verlängerungen werden auf die pauschale Verlängerung angerechnet. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt.

Das Land Berlin hat am 10. Dezember zusätzliche Mittel für die Unterstützung von Studierenden und Lehrbeauftragten in Berlin beschlossen. Mit der Vergabe dieser Mittel wurde das studierendenWERK BERLIN beauftragt.

Ab 06. Januar 2021: Start des „Fonds zur Teilhabe am Online-Campus“ (Technikfonds)

Dieser Fonds unterstützt Studierende und Lehrbeauftragte bei der Teilhabe am Digitalsemester, indem er die Anschaffung von Hard- und Software sowie Arbeitsplatzausstattung fördert. Bewerber*innen haben die Möglichkeit, je nach Bedarf 200, 400 oder 500 Euro zu erhalten. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online.

Alle Informationen und den Link zum Onlineportal finden Sie hier: www.stw.berlin/technikfonds

 

Ab 11. Januar 2021: Start des Fonds „Zuschuss zum Studienstart bzw. Studienabschluss“

Dieser Fonds unterstützt Studierende in der besonders sensiblen Phase des Studienstarts bzw. des Studienabschlusses. Bewerber*innen haben die Möglichkeit, pauschal einen Zuschuss von 1.000 Euro zu erhalten. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.

Alle Informationen und den Link zum Onlineportal finden Sie hier: http://www.stw.berlin/zuschuss

Studierende, deren Abgabetermin für die Abschlussarbeit vor dem 12.01.2021 liegt, können ihre Arbeit digital einreichen, um eine fristgerechte Abgabe zu gewährleisten. Die gebundenen Exemplare sind dann bis 31.01.2021 nachzureichen.

 

BMBF unterstützt Studierende im gesamten Wintersemester weiter mit BAföG, Zuschüssen und zinsfreien Studienkrediten

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters ab heute wieder ein. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Wir lassen die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein. Wir werden die bereits aus dem Sommer bekannten Zuschüsse als Teil der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut anbieten – und das bis zum Ende des Wintersemesters. Damit wollen wir Studierenden helfen, deren Erwerbsmöglichkeiten oder die Unterstützung ihrer Eltern durch die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen.

Das Instrument der Überbrückungshilfe hat sich in den Monaten von Juni bis September bewährt. Ich danke dem Deutschen Studentenwerk und den Studierenden- bzw. Studentenwerken, dass sie wieder die Umsetzung übernehmen. Wir haben für die Beantragung und die Prüfung in den Studierenden- und Studentenwerken Anpassungen mit Blick auf die Dauer der Pandemiesituation und einige Erleichterungen vorgesehen. So können alle, auch Erstsemester, bei Bedarf unbürokratisch ihre pandemiebedingte Notlage nachweisen.

Diese Form der Nothilfe hatten wir zunächst ausgesetzt, weil im Sommer deutlich weniger Anträge eingegangen waren, in der eine pandemiebedingte Notlage nachgewiesen werden konnte. Durch den Teil-Lockdown werden nun vermutlich wieder Einkünfte für Studierende wegfallen. Deshalb haben wir entschieden, dass die Unterstützung über den November hinaus auf das ganze Wintersemester ausgedehnt wird. Auch bei der durchgängig verfügbaren zweiten Komponente der Überbrückungshilfe für Studierende - dem bewährten KfW-Studienkredit – gibt es eine Erweiterung. Er wird für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen.

Das wichtigste Instrument zur Studienfinanzierung bleibt das BAföG. Wir haben in dieser Legislaturperiode und in der Pandemie schon viele Verbesserungen und Erleichterungen vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass die Studierenden im Schnitt höhere Förderung erhalten. Daher empfehle ich Betroffenen, zunächst mögliche BAföG-Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf BAföG zu stellen, bevor sie auf unsere Überbrückungshilfen oder den KfW-Studienkredit zurückgreifen.

Dass sich unsere gemeinsamen Anstrengungen mit den Hochschulen auszahlen, zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) unter mehr als 28.000 Studierenden. Mich freut besonders, dass trotz der Corona-Pandemie die Studierenden nicht häufiger über einen Studienabbruch nachdenken als noch vor vier Jahren. Ein Großteil der Veranstaltungen konnte stattfinden, natürlich digital. Der Pragmatismus und die Kreativität, mit denen Hochschulen, Lehrende und Studierende die Lehre in der Pandemiezeit umgekrempelt haben, ermutigen mich. Die Hochschulen haben in dieser Pandemie Außergewöhnliches geleistet. Diesen Weg müssen wir jetzt gemeinsam weitergehen, um das Beste aus der Situation zu machen.“

Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erklärt:

„Erneut stehen die Studenten- und Studierendenwerke bereit, um Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen – auch wenn der Beginn eines Wintersemesters für die BAföG-Ämter und viele weitere Arbeitsbereiche der Studentenwerke Hochkonjunktur bedeutet und ihre Arbeitskapazitäten voll beansprucht. Aber sie wollen und können helfen. Gerade in dieser Pandemie zeigt sich, wie systemrelevant die Studenten- und Studierendenwerke sind, und wie ernst sie ihren staatlichen Sozialauftrag nehmen, die Studierenden zu fördern. Die Beschäftigten der Studenten- und Studierendenwerke verdienen Anerkennung und Respekt.“

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe, erklärt:

„Wir freuen uns über die Entscheidung des Ministeriums, den KfW-Studienkredit bis zum Ende des Jahres 2021 zinslos zu stellen. Die hohe Nachfrage zeigt, wie wichtig diese Maßnahme ist, um Studienabbrüche aufgrund der Corona-Pandemie zu verhindern. Die Verlängerung der zinslosen Phase gibt vielen jungen Menschen die notwenige Planungssicherheit, auch über die aktuelle Krise hinaus. Es ist in unser aller Interesse, dass Studierende sich weiterhin voll auf ihr Studium fokussieren können.“

Hintergrund:

Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen von Juni bis September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Diese Hilfe wird ab November für das gesamte Wintersemester wiedereingesetzt. Sie bleibt damit Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.

Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.

Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Eine Beantragung ist seit dem 20.11. wieder möglich. Das Online-Tool für die Antragstellung ist hier zu finden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de

Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist nur ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Weitere wesentliche Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der KfW. Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
  • Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.

Für die Überbrückungshilfe wurde schon im Frühjahr der Berechtigtenkreis des klassischen KfW-Studienkredits bis zum 31.März 2021 befristet erweitert. So können ihn auch ausländische Studierende – aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten –in Anspruch nehmen.

Das Darlehen wurde für alle Darlehensnehmer zunächst befristet bis März 2021 zinslos gestellt. Diese Zinsvergünstigung wird nun bis zum Jahresende 2021 verlängert. Die Kosten übernimmt das BMBF.

Es gilt das bewährte Antragsverfahren. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro.

Nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe <http://www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe> .

Weitere Informationen:

FAQ des BMBF zu den Überbrückungshilfen:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html

Nach Lektüre der FAQ beantwortet die BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe flankierend die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe:

Telefon:              0800 26 23 003

         Servicezeiten der Hotline:

         Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr

         Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Am 8. Oktober 2020 ist in Berlin das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Hochschulrechts“ in Kraft getreten (GVBl. 2020, Nr. 44, S. 758). Der Gesetzgeber hat damit folgende, für Studierende der KHSB, relevante Regelungen getroffen:

1. Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnungen müssen spätestens bis 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit von digitalen Hochschulprüfungen vorsehen (§ 32 Abs. 8 i.V.m. § 126 Abs. 3 BerlHG).

Für die KHSB:

Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der KHSB ist die Allgemeine Ordnung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der KHSB (AO StuP). Der Akademische Senat hat in seiner Sitzung am 13.05.2020 auf Antrag des Prüfungsausschusses eine entsprechende Regelung bereits beschlossen. In § 14 Abs. 1 Satz 2 AO-StuP wird festgelegt, dass Prüfungsleistungen auch in digitaler Form erbracht werden können. Da es sich um eine „Kann“-Entscheidung handelt, obliegt den jeweiligen Lehrenden, ob sie Prüfungen in digitaler Form anbieten wollen oder nicht. Ein Anspruch der Studierenden auf eine bestimmte Prüfungsform oder ein bestimmtes Prüfungsverfahren besteht nicht.

2. Studierende, die im Sommersemester 2020 an einer Berliner Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, haben eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte Regelstudienzeit. (§ 126a Abs. 1 BerlHG). Durch Rechtsverordnung kann bestimmt werden, dass diese Regelung um weitere Semester verlängert werden kann, wenn ein regulärer Studienbetrieb pandemiebedingt nicht möglich ist.

Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung vor allem beabsichtigt, dass BaföG-Empfänger*innen länger Geld bekommen, weil die Förderungshöchstdauer an die Regelstudienzeit gebunden ist.

(Auszug aus derer Gesetzesbegründung:

"Ziel der neuen Regelung ist es, Benachteiligungen für Studierende durch die COVID-19-Pandemie zu vermeiden. Mit Absatz 1 wird der Begriff der „individuellen Regelstudienzeit“ eingeführt. Diese wird aufgrund der erheblichen pandemiebedingten Beschränkungen im Sommersemester 2020 um ein Semester verlängert. Damit wird bewirkt, dass Studierende wegen dieses Umstands nicht in ihrem Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG Nachteile erleiden. Mit dem Begriff „Regelstudienzeit“ wird die Studienzeit bezeichnet, in der bei normalem Studienverlauf ein Hochschulabschluss erworben werden kann. Darauf sind Studienordnung, Lehrangebot und Prüfverfahren ausgerichtet. Im Sommersemester 2020 gab es aufgrund der COVID-19-Pandemie in keinem Studiengang an den Berliner Hochschulen einen normalen Studienverlauf. Studierende, die in diesem Semester immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, können aller Voraussicht nach, bei einem üblichen normalen Studienverlauf, ihr Studium nicht in der ansonsten üblichen Regelstudienzeit absolvieren. Aufgrund dieser besonderen Situation ist es geboten, die Studienzeit für Studierende dieses Semesters als „individuelle Regelstudienzeit“ zu definieren. Die Semestereinstufung wird davon nicht berührt. Diese pandemiebedingte individuelle Regelstudienzeit stellt eine absolute Ausnahme dar und hat keine Auswirkungen auf die Meldungen zur amtlichen Hochschulstatistik. Da das BAföG bei der Förderungshöchstdauer an das jeweilige Landesrecht anknüpft, wird mit dieser Regelung erreicht, dass sich die Förderungshöchstdauer für BAföG-Leistungen für den betroffenen Personenkreis entsprechend erhöht. Die Berliner Hochschulen können den Studierenden darüber auch eine Bescheinigung ausstellen.")

Für die KHSB:

Da mit dieser Regelung die Regelstudienzeit und damit die Förderungshöchstdauer beim BaföG erhöht wird, wird Studierenden der KHSB, die BaföG beziehen, dieses ein Semester länger über die Regelstudienzeit hinaus gewährt (BA Soziale Arbeit, Heilpädagogik und Kindheitspädagogik für ein achtes Semester…). Das Studierendenwerk von Berlin geht – laut seiner Homepage – von einer automatischen Erhöhung der Regelstudienzeit aus. Falls hierfür gleichwohl Bescheinigungen gefordert werden, können sich Studierende an das Prüfungsamt oder den BaföG-Beauftragten Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen wenden.

Die Regelung im BerlHG führt nicht dazu, dass sich das Studium bei Studierenden automatisch um ein Semester verlängert. Studierende können ihr Studium wie in § 14 Abs. 1 ImmO auf Antrag beim Prüfungsausschuss unproblematisch und ohne Angabe von Gründen verlängern (Formblatt im Download-Bereich). Ein solcher Antrag kann aber nun statt der in § 14 Abs. 1 ImmaO vorgesehenen zwei Semester, auch drei Semester gestellt werden. So ist erst eine Verlängerung um ein viertes Semester beim Präsidenten unter Angabe von Gründen zu beantragen.

3. Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht abgelegt (§ 126b BerlHG). Diese Regelungen wurd durch zwei Schreiben der Senatsverwaltung vom 29.09.2020 und vom 16.10.2020 konkretisiert.

Für die KHSB:

Mit dieser Regelung wird die Möglichkeit einer zusätzlichen Wiederholung von Prüfungen geschaffen, die nicht bestanden wurden. Sie stellt eine Modifikation des § 34 AO-StuP dar, nach der Prüfungs- und Studienleistungen (einschließlich Hausarbeiten), wenn sie nicht erfolgreich bestanden sind, zweimal, in der Regel in derselben Form, wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss der KHSB hatte bereits für das Sommersemester 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst und diesen auch für die in diesem Semester gelaufenen Prüfungen umgesetzt. Die Vorschrift aus dem BerlHG gilt allerdings nicht für Prüfungen:

  • bei denen Studierende unentschuldigt und ohne triftigen Grund nicht zum Prüfungstermin erschienen sind und
  • die aufgrund eines Täuschungsversuchs als nicht bestanden bewertet wurden.

Die Vorschrift des BerlHG gewährt keinen „Freiversuch“, d.h. sie gilt nur (und nur einmalig) für nicht bestandene Prüfungen. Eine Möglichkeit zur Wiederholung zur Notenverbesserung ist damit nicht vorgesehen.

Link zur Meldung

 Noch ungefähr zwei Wochen können sich Studierende, die pandemiebedingt in eine Notlage geraten sind, um einen Zuschuss aus den Überbrückungshilfen des Bundes bewerben. Bis zu 500 Euro Zuschuss können bewilligt werden. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über www.überbrückungshilfe-studierende.de.

Seit Juni sind insgesamt 12.300 dieser Anträge vom studierendenWERK BERLIN bearbeitet worden. Die Nachfrage nach diesen Hilfen war so hoch, dass zwischenzeitlich die Beratungsdienste eingestellt werden mussten, damit sich das siebenköpfige Team der Sozialberater*innen ausschließlich der Bearbeitung der Anträge widmen konnte.

Beratung zur Studienfinanzierung wird wieder aufgenommen

„Inzwischen haben wir den hohen Bearbeitungsstau bei den Anträgen in den Griff bekommen“, sagt studierendenWERKs-Geschäftsführerin Petra Mai-Hartung. „Die Beratungsdienste werden ab dem 17.08.2020 den regulären Betrieb wieder aufnehmen“.

Das studierendenWERK BERLIN berät unter anderem rund um die Frage der Studienfinanzierung, ein Thema, das aktuell unter den Studierenden sehr nachgefragt ist. Die Beratung erfolgt ab dem kommenden Montag per Email sowie telefonisch.

 

15.06.2020: 
 
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Deutschen Studentenwerks (DSW)

Zuschuss für Studierende in akuter Notlage kann ab Dienstag beantragt werden Online-Antrag über www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.
Ab Dienstag können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Die Corona-Pandemie hat in Deutschland die gesamte Gesellschaft erfasst. Ziel der Bundesregierung ist es, Härten für die Menschen in Deutschland abzufedern und so gut wie möglich durch diese schwere globale Krise durchzukommen. Dies gilt auch für Studierende. 

Mir ist bewusst: viele Studierende haben ihre Jobs verloren, bei vielen ist die Unterstützung durch ihre Familie weggebrochen. Deshalb habe ich von Beginn der Pandemie an umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um Härten für Studierende abzufedern. Wir haben ein Paket geschnürt, das neben Anpassungen des BAföG eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen umfasst. Das ist ein umfassendes Paket, das der aktuellen Ausnahmesituation entspricht. 

Im BAföG habe ich bereits im März per Erlass klarstellen lassen, dass BAföG-Geförderte keine Nachteile erleiden sollen, wenn zum Beispiel Lehrangebote oder Prüfungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Verdienen die Eltern pandemiebedingt weniger, kann ein Aktualisierungsantrag für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum gestellt werden. Die Anrechnungsregeln im BAföG haben wir angepasst: Wer in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen unsere Gesellschaft unterstützt, behält damit seine volle BAföG-Förderung.

Zudem haben wir für betroffene Studierende eine Überbrückungshilfe geschaffen. Das größte Sicherungsnetz ist der bewährte KfW-Studienkredit, der grundsätzlich jedem Studierenden stabile und schnelle Unterstützung bietet. Dieser ist bereits seit Mai bis Ende März 2021 für alle zinslos gestellt und seit Juni für ausländische Studierende geöffnet, die bislang nicht antragsberechtigt waren. Viele Studierende haben dieses Angebot genutzt: Im Mai hat sich die Zahl der Anträge im Vergleich zum April mehr als vervierfacht. Das entspricht einem Finanzvolumen im Mai von über 167 Millionen Euro. Auch die rund 60.500 Studierenden, die schon bisher einen Studienkredit bezogen haben, werden durch die Zinsvergünstigung bis Ende März 2021 entlastet. Das ist Hilfe, die spürbar im Portemonnaie der Betroffenen ankommt. 

Seit 1. Juni können auch ausländische Studierende den KfW-Studienkredit beantragen. Das betrifft Bürger von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten. Für diese Gruppe konnte es erst etwas später losgehen, weil die Antragstechnik erst entsprechend angepasst werden musste. Auch das gab es noch nicht. Mir ist es wichtig, dass ausländische Studierende in Deutschland in Notlagen nicht allein gelassen werden. Die hohen Antragszahlen dieser Zielgruppe in den ersten Tagen zeigen, dass es richtig war, den KfW-Studienkredit für Studierende aus dem Ausland zu öffnen.

Nun spannen wir das zweite Sicherungsnetz der Überbrückungshilfe auf. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützen wir nachweislich besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingt akuter Notlage. Anträge können ab diesem Dienstag online gestellt werden. Das BMBF hat dafür 100 Millionen Euro bereitgestellt. Geprüft und bearbeitet werden die Anträge vor Ort, bei den Studenten- und Studierendenwerken. Ich danke allen Beteiligten im Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken im ganzen Land für ihre Arbeit beim Aufspannen dieses Sicherungsnetzes. Insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den 57 Studenten- und Studierendenwerken bin ich dankbar für ihren Einsatz und den Kraftakt, den die Beratung und Bearbeitung bedeutet. Ihnen allen danke ich von Herzen, dass sie für die Studierenden da sind. 

 Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl. 

Wir nehmen die Sorgen und Nöte von Studierenden ernst. Deshalb haben wir ein einmaliges Unterstützungspaket für sie geschnürt. Denn wir dürfen nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie Studierende in den Abbruch oder die Aufgabe ihres Studiums treibt.“

Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erläutert die Dimension des Vorhabens: „Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben. Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. Wir mussten in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickeln. Uns ist wichtig, dass die Studierenden nun erstmal für den Juni die Hilfe beantragen können. Da wir parallel noch das Online-Portal programmieren müssen, können die Auszahlungen voraussichtlich erst ab dem 25. Juni 2020 erfolgen.“

 

Hintergrund:
Studierende in akuter Notlage können die Überbrückungshilfe ab Dienstag um 12 Uhr mittags in einem bundesweit zugänglichen, einheitlichen Online-Tool beantragen. Dafür hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der deutschen Studentenwerke ein eigenes Portal geschaffen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de <http://www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de>  

Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage.

Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.

Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet. Die Anträge werden ab dem 25. Juni 2020 von den 57 im DSW organisierten Studenten- und Studierendenwerke bearbeitet und ausgezahlt. 

Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten. 

Online-Antragstellung ab Dienstag, 16.6.2020, 12 Uhr mittags:
www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de <http://www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de <mailto:ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Antworten auf die wichtigsten Fragen:
www.studentenwerke.de/de/content/überbrückungshilfe-für-studierende-0
 
Hintergrund: Sozialauftrag der Studenten-/Studierendenwerke

Die 57 im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerke sind, als hochschulunabhängige, gemeinnützige Organisationen, in Deutschland für die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden zuständig. Sie haben einen gesetzlichen sozialen Auftrag. Sie betreiben an den deutschen Hochschulen Studierendenwohnheime, die Mensen, außerdem Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Sozialberatungs- und psychologische Beratungsstellen. Die Studenten- und Studierendenwerke setzen außerdem im Auftrag von Bund und Ländern das BAföG um. 53 der 57 Studenten-/ Studierendenwerke hatten bereits vor der Corona-Pandemie Notfall- oder Härtefonds für Studierende in Finanznot.

https://www.studentenwerke.de/de/content/studentenwerke

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Maßnahmen für die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gegen die Verbreitung des Coronavirus sowie Informationen zum Sommersemester 2020. Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung hat eine Taskforce eingerichtet, in der notwendige Maßnahmen und ihre Umsetzung laufend beraten werden. Die vereinbarten Schritte werden über die Hochschulen und Forschungseinrichtungen an ihre Mitglieder kommuniziert und auch auf dieser Website aktuell abgebildet.

Auf Veränderungen in der Verwaltungspraxis zum BAföG wegen der Folgen der Corona-Pandemie hat die Berliner Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung in einem Rundschreiben vom 10.07.2020 hingewiesen. Insbesondere für Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen, sind die Informationen wichtig. Sie finden sie hier: Informationen des Studierendenwerks Berlin zum Sommersemester 2020

Aktualisierung, 18.06.2020: 

Die Fristenhemmung wird ab 20.7. aufgehoben. D.h. die Abgabefristen laufen ab dem 20.07.2020 weiter, sodass die Studierenden den vollen Rest der Abgabefrist wahrnehmen können und ihnen somit keine Nachteile entstehen.

Die aktualisierten Bescheide über das indivicuelle Fristende wird in den nächsten Tagen versandt. 

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Aktualisierung 24.03.2020

Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen werden ab dem 12. März 2020 bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes (sollte es Änderungen geben, werden die rechtzeitig kommuniziert) gehemmt, d.h. die Abgabefristen laufen derzeit nicht weiter, sodass die Studierenden mit Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes, der die Wiederöffnung der Bibliotheken und PC-Pools umfasst, den vollen Rest der Abgabefrist wahrnehmen können und ihnen somit keine Nachteile entstehen. Sollte es Änderungen geben, werden die rechtzeitig kommuniziert.

Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit auch jederzeit früher (zum bereits festgelegten Termin) abzugeben. Reichen Sie Ihre Abschlussarbeiten zunächst ausschließlich per E-Mail an das Prüfungsamt (pruefungsamt@khsb-berlin.de) ein. So bleibt die Abgabefrist gewahrt. Bitte verzichten Sie derzeit auf eine Zusendung Ihrer Abschlussarbeiten in Papierform und CDs. 

Die Abgabe in Papierform erfolgt erst nach Wiederaufnahme des normalen Studienbetriebs. Bitte informieren Sie sich regelmäßg auf unserer Homepage.

Die Öffnungszeiten in den Büros der Studierendenverwaltung entfallen bis auf weiteres. Sie erreichen uns ausschließlich telefonisch, per mail oder postalisch.

Aufgrund der eingeschränkten Besetzung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

Bei Fragen und Anliegen im Kontext von Hochschulbetrieb und Coronavirus wenden sich alle Mitgliedsgruppen der Hochschule bitte auch weiterhin zentral an verwaltung@khsb-berlin.de. Ihre Nachrichten werden von dort bearbeitet oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Im Kontext des Coronavirus ist es besonders im Sozial- und Gesundheitswesen am ‚Lernort Praxis‘ einerseits zu Einschränkungen und andererseits zu erhöhten Unterstützungsbedarfen gekommen. Auch wenn bereits einige Wechsel des Praxisplatzes gelungen sind und Studierende teilweise auf ausgesetzte Praxisplätze zurückkehren können, besteht weiterhin aktueller Bedarf eines möglichst zeitnahen Einstiegs in die studienintegrierte Praxis.

Deshalb freut sich das Praxisreferat der KHSB, an dieser Stelle aktuelle Angebote – insbesondere durch den Caritasverband – zur Kenntnis geben zu können. Durch den Caritasverband für das Erzbistum Berlin wurde eine große Abfrage in dessen Einrichtungen gestartet, die bereits zahlreiche Angebote aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe erbracht hat. Diese Liste wird demnächst Tagen durch weitere Angebote u.a. aus dem Beratungsspektrum erweitert.

Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die gelisteten Einrichtungen; Ihre Ansprechperson im Caritasverband ist Bernadette Feind-Wahlicht, an der KHSB Anette Reck.

Weitere Angebote verschiedener Träger (Stand: 12.05.2020)

Stand 07.05.2020

Am 07. Mai 2020, hat der Berliner Senat Änderungen zur „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ beschlossen, die auch die wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin betreffen.

Hier geht es direkt zur Pressesmitteilung der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung:

Forschung und Verwaltung an Hochschulen unter Auflagen sind wieder möglich - Lehre findet weiterhin digital statt.

 

Stand: 07.04.2020
Die Lehrveranstaltungen des SoSe 2020 sollen lt. Senatsbeschluss ab dem 20.04.20 beginnen. Beachten Sie bitte dazu die weiteren aktuellen Festlegungen.
Eine Zeitverschiebung von Lehrveranstaltungen ist für das SoSe 2020 nicht vorgesehen!
Viele Lehrende haben bereits signalisiert, dass ihre Veranstaltungen im online-Format angeboten werden können. Um den Studierenden dazu eine direkte Information zukommen zu lassen, um welche Lehrveranstaltung (LV) es sich handelt, erhalten Sie zu jeder LV eine entsprechende Mail vom Lehrenden. Bitte rufen Sie deshalb regelmäßig die Hochschul-Emails ab, um zeitnah entsprechende Informationen zu erhalten. 
Die Einschreibung in die Seminare über websis ist abgeschlossen. Alle Lehrenden verfügen jetzt über die TN-Listen mit Mailanschriften, um mit den Studierenden in Kontakt treten zu können. 
Für die berufs- und tätigkeitsbegleitenden Studiengänge haben einige Lehrende bereits ab dem 7.4.2020 mit der online-Lehre begonnen, um die 1. Präsenzphase nach Möglichkeit mit Lehre zu füllen und Ausfälle zu vermeiden.

Der Prüfungsausschuss hat entschieden, dass die Anmeldefristen für die Beantragung der B.A.-Thesen der Regelstudiengänge und der berufsbegleitenden Studiengänge einheitlich vorläufig auf den 31.05.2020 verlängert werden. Allerdings sind Sie frei, die B.A.-Thesis auch zu einem früheren Zeitpunkt anzumelden.

Über die weiteren Konsequenzen der Verschiebung der Abgabefrist (z.B. bezüglich des Studienendes und der ggf. notwendigen Verlängerungen) werden wir Sie zeitnah informieren.

Die Anmeldung einer M.A.-Thesis wird ebenso umgesetzt.

Über das Verfahren zur Anmeldung der Abschlussarbeit informieren wir Sie hier.

Am Sonnabend, den 06.06.2020 werden alle im Wintersemester 2019/20 abgesagten Prüfungen angeboten. Die Uhrzeit wird zu einem späteren Termin bekanntgegeben.

Bitte informieren Sie sich hier über die Details und lesen Sie regelmäßig Ihre mails.

·         VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31. März 2020 ablaufen, werden zunächst bis einschließlich 31.05.2020 weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert. Voraussetzung ist, dass eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original* vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin. 
·         Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die noch kein Semesterticket haben, wird als Fahrtberechtigung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original* in Verbindung mit dem Personalausweis anerkannt. Dies gilt ebenfalls befristet bis 31.05.2020.

* Immatrikulationsbescheinigung im Original: physische Originalbescheinigung bzw. Ausdruck einer ursprünglich digitalen Bescheinigung auf weißem Papier in Originalgröße.

Weitere Informationen zum Semesterticket
 

Da die Bibliothek derzeit für Nutzer*innen und Mitarbeiter*innen noch geschlossen ist, hat die Bibliothek das E-Book-Angebot erheblich erweitert. Sie finden hier das komplette Angebot.

Für die Nutzung aller E-Books von zu Hause benötigen Sie den Virtuellen Arbeitsplatz.

Bis Ihnen die Bibliothek im vollen Umfang zur Verfügung steht, möchten wir auf unsere Online-Ressourcen hinweisen, die Sie jetzt bereits von zu Hause über den Bibliothekskatalog OPAC nutzen können.

Um auf alle Online-Angebote der Hochschulbibliothek zugreifen zu können, benötigen Sie den Zugang zum Virtuellen Arbeitsplatz. Sie finden hier die Informationen zur Registrierung und Anmeldung.

Weitere Online-Angebote der Bibliothek:

Stand:17.04.2020

Die Graduiertenfeier wird in diesem Jahr aus bekannten Gründen nicht stattfinden. Wir bereiten gerade den Druck und Versand der Abschlusszeugnisse vor und sie Sie bis Mitte Mai alle erreichen. 

Die für die Präsenz geltenden Angebote zur Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Studium wie flexiblere Stundenplangestaltung, Abgabe von Hausarbeiten etc. funktionieren anders in der virtuellen Lehre. Die Flexibilität besteht darin, mit den Dozent*innen zu besprechen, wann und in welchem Umfang Sie online aktiv sein müssen und wann Sie Ihre Prüfungsleistungen abgeben können. Beispielsweise gibt es bei den Projekten der Studienschwerpunkte eine Vielzahl von Lösungen. Da das Semester nicht als Fachsemester zählt, gibt es insgesamt keine negativen Auswirkungen auf den Studienverlauf. Nehmen Sie bitte zeitnah mit den Lehrenden Ihrer Seminare Kontakt auf und finden Sie gemeinsam Lösungen.

Die Beratung in Familienangelegenheiten findet per E-Mail oder telefonisch statt. Zögern Sie bitte nicht, in Kontakt zu treten.

Stand 22.04.2020

Elterninformation zur Antragstellung der Notbetreuung in Kindertagesstätten des studierendenWERKs Berlin:

Handreichung für Eltern_ Notbetreuungsbedarf_gültig ab 27.04.2020_0.pdf

 

Bitte informieren Sie sich auch hier über die aktuellen Bestimmungen.

Stand 23.04.2020

Du hast wegen Corona deinen Job verloren?

Du fällst aus dem Raster der Unterstützungshilfen?

 

Wir können dich ein bisschen unterstützen!

Es gibt 50€ für 200 Studierende der KHSB vom StuPa. Es ist zwar nicht genug, um den Lebensunterhalt zu finanzieren, aber eine kleine Hilfe.

Da wir möglichst schnell helfen wollen, gilt dieses Mal:

Die ersten 200 angenommenen Anträge werden ausgezahlt! (Alle Informationen unter "download")

Bleib Gesund, wir sind für dich da!

Dein StuPa.

Die wichtigsten Fragen rund um die Corona-Situation und das studentische Leben 

Im Folgenden beantwortet das studierenedenWERK die wichtigsten Fragen, die im Rahmen der Corona-Situation von den Studierenden gestellt werden. Die Liste wird täglich aktualisiert.

 

 

Schulen und Universitäten sind geschlossen, Prüfungen fallen aus, die Regelstudienzeit wird überschritten: Bekommen BAföG-Geförderte jetzt trotzdem Geld? Was gilt beim Aufstiegs-BAföG? Hier gibt es die Antworten.

Stand 02.04.2020: 

KEINE NACHTEILE BEIM BAFÖG WEGEN CORONA

Angesichts der aktuellen Ausnahmesituation hat Bundesministerin Karliczek im Interesse der BAföG-Geförderten schnell und unbürokratisch für Planungssicherheit und finanzielle Absicherung gesorgt.

Das Beratungsangebot von Ursula Scheele vom Hochschulteam der Agentur für Arbeit findet ab sofort immer am 1. Donnerstag des Monats von 13:00 - 15:00 Uhr unter  der Telefonnummer +49 30 5555 99 1950 (normales Festnetz, Rückruf, wenn gewünscht).

 

Weitere Informationen und Veranstaltungen

Auf der Coronavirus Infoseite finden Sie fortlaufend Hinweise und Empfehlungen zu den aktuellen Entwicklungen für die Hochschule.