Erasmus+

Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin nimmt am Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union (Erasmus+) derzeit an der Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen in den sich bis Ende Mai 2023 überschneidenden Programmgenerationen 2014-2020 und 2021-2027 teil. Ab Sommersemester 2023 wird die KHSB Mobilitäten nur noch aus Mitteln der neuen Programmgeneration fördern. Neue Programmschwerpunkte liegen dabei auf Digitalisierung, Chancengleichung durch bessere Inklusion und Nachhaltigkeit.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen nach Antragstellung und Bewilligung vom International Office gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Mobilität für Lehrzwecke (STA)
  • Mobilität für Fort- und Weiterbildungszwecke (STT)

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.

Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin ist durch die ECHE ECHE_KHSB.pdf zur Teilnahme am Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union (Erasmus+) berechtigt und nimmt derzeit an der Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen in der Programmgeneration 2014-2020 teil. Grundlage ist das Erasmus Policy Statement (EPS) Erasmus Policy Statement KHSB_2014.pdf der KHSB. Das derzeit laufende Projekt 2020 wurde bis zum 31.05.2023 verlängert.

Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin ist durch die ECHEeche_khsb_21_27.pdf zur Teilnahme am Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union (Erasmus+) berechtigt und wird an der Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen in der Preogrammgeneration 2021-2027 teilnehmen. Strategische Grundlage ist das Erasmus Policy Statement (EPS)eps.pdf der KHSB.  

Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in 34 Programmländern (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Großbritanien - bis Ende Projekt 2020, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr. Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst

Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit

Kennedyallee 50

53115 Bonn

Tel.: +49(0)228/882-8877

Fax.: +49(0)228/882-555

E-Mail: erasmus(at)daad.de

Homepage: www.eu.daad.de 

 

Sie müssen an der KHSB in einem Studiengang immatrikuliert sein und dürfen im gewählten Programmland im Ausland nicht Ihren Hauptwohnsitz haben.

Der Studienaufenthalt muss Bestandteil des Studienprogramms sein, welches zu einem anerkannten akademischen Grad führt. Praktika/Praxisaufenthalte sollten nach Möglichkeit Bestandteil des Curriculums sein.

Der Auslandsaufenthalt sollte nicht zu einer Verlängerung der Regelstudienzeit führen.

Eine Auslandsaufenthaltsförderung ist jeweils bis zu 12 Monate im BA und MA (Zählung beginnt in jedem Zyklus neu) möglich. Dabei wird das Graduiertenpraktikum dem jüngst abgeschlossenen Zyklus angerechnet. Eine wiederholte Förderung ist möglich beispielsweise ein Studienaufenthalt und ein Praktikumsaufenthalt. 

Die Förderung eines Studienaufenthalts ist ab NEU 2 Monaten ab dem 3. Semester sinnvoll für BA Studierende, für MA Studiernde vorher, die eines Praktikumsaufenthalts ab 2 Monaten möglich.  

Die Förderung setzt im Antrag nachgewiesene Sprachkenntnisse der erforderlichen Unterrichtssprache beim Studienaufenthalt (hängt von der Partnerhochschule ab min. B1 max. C1), beim Praktikum die der Geschäftssprache (min. B1 empfehlenswert höher) voraus.

Das sind Ihre Vorteile:

  • keine Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Anerkennung der vorab im Learning Agreement vereinbarten und mit Transcript of Records/Traineeship Certificate nachgewiesenen, im Ausland erbrachten akademischen Leistungen auf den Studiengang und Nennung im Diploma Supplement
  • Unterstützung bei der fachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Partnerhochschule bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
  • monatliche Förderung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten
  • Sondermittel für Studierende mit Sonderbedürfnissen 

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländern").

Daraus ergeben sich nachfolgende Förderraten:                                                                                                   

Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten       

Zielland   

Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

mtl. Förderrate                  600 EUR

Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten                                                   

Zielland

Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Partnerländer aus Region 5 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat)

mtl. Förderrate                  540 EUR

Gruppe 3
Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten                        

Zielland

Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

mtl. Förderrate                   490 EUR

Top ups

für Praktika-Aufenthalte:                150 EUR / Monat

für Teilnehmerinnen und Teilnehmer

mit geringeren Chancen*:               250 EUR / Monat

für nachhaltiges Reisen:                 50 EUR einmalig

*
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• erwerbstätige Studierende mit Einkommensausfall

(Festlegung der monatlichen Raten durch die Nationale Agentur DAAD auf der Grundlage des Erasmus+ Programmleitfadens der Europäischen Kommission, Mobilität für Studierende und Hochschulpersonal, ab Projekt 2022 Förderraten in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD)

NEUERUNGEN in der neuen Erasmus+ Programmgeneration:

  • Wer nicht das Flugzeug als Transportmittel zum Gastland nutzt, kann einen einmaligen Top-up von 50,00 EUR für "green travel" beantragen.
  • Top-ups sind jetzt kombinierbar und schließen sich nicht aus! Wer also beispielsweise einen Top-up für einen Aufenthalt mit Kind(ern) beantragt, kann zusätzlich den Top-up für ein Praktikum und den für green travel beantragen. 
  • Mit dem Bereich "Erasmus+ International" ist jetzt auch in einem begrenzten Maße an der KHSB die Förderung von Auslandsaufenthalten in Gebieten sogenannter "Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer" außerhalb der förderfähigen Programmländer (Vgl. Erasmus+) möglich. Die KHSB fördert im Rahmen der bewilligten Mittel in Kategorie 1 der Förderraten in Region 14 ein Praktikum im Vereinigten Königreich.

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss zu Unterrichtszwecken (STA) oder zur Fort- und Weiterbildung (STT) von Hochschulmitarbeiter*innen beinhaltet Fahrt- und Aufenthaltskosten, die pauschal nach vom Fördermittelgeber vorgegebenen sogenannten "Stückkosten" abgegolten werden. (Festlegung der Stückkosten durch die Nationale Agentur DAAD auf der Grundlage des Erasmus+ Programmleitfadens der Europäischen Kommission, Mobilität für Studierende und Hochschulpersonal, Projekt 2021, Version 2 vom 8.4.2021, S.70ff)

Mit der Schweiz ist derzeit ein Austausch nur außerhalb des Erasmus+ Programms über das SWISS Programme möglich. Hier werden Bewerber*innen von den Partnerhochschulen gefördert. Die Bewerbungskriterien sind wie bei dem Erasmus+ Programm. Interessierte Studierende bewerben sich dazu bitte zu den ERasmus+ Fristen beim International Office.

Die Erasmus+ Förderzuschüsse werden pro Semester ausgeschrieben und vergeben. Die jeweilig gültigen monatlichen Raten entnehmen Sie bitte aus dem Titel "Höhe der monatlichen Förderzuschüsse".

Für Bewerbungen für das Sommersemester ist die Frist der 15.September jeden Jahres, für das Wintersemester der 15. März jeden Jahres. Achten Sie bitte auch auf Sonderausschreiben, die Sie unter "Ausschreibungen" finden.

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens zu den oben angegebenen Semesterfristen mit dem jeweiligen Erasmus+ Antrag. Zum vollständigen Antrag gehören der ausgefüllte und unterschriebene Erasmus+ Antrag mit den Anlagen Motivationsschreiben und Sprachnachweis, sowie eine aktuelle Leistungsübersicht aus dem QIS-Portal bzw. Open Campus Portal. Die Auswahlkriterien sind: die fristgerechte, vollständige Abgabe der Bewerbungsunterlagen, Studienerfolg, fachlich-inhaltliche Sinnhaftigkeit für den Studiengang/ akademische Relevanz des Vorhabens. Alle Formulare, Unterlagen und Detailinformationen finden Sie im Moodleraum (Einschreibecode EraS2010).

Die KHSB führt eine automatische Anerkennung von nachgewiesenen, erbrachten Leistungen während eines studienintegrierten Auslandsaufenthalts durch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: vor dem Aufenthalt wird ein Learning Agreement zwischen der KHSB, den Studierenden und der Gasthochschule bzw. -einrichtung geschlossen (bei Erasmus+ obligatorisch), alle nach dem Aufenthalt durch ein Transcript of Records von einer Gasthochschule nachgewiesenen Leistungspunkte, die mit dem Learning Agreement Tabelle A übereinstimmen und Noten werden automatisch auf den Studiengang wie in Tabelle B vereinbart anerkannt, wenn alle Unterlagen im International Office vorliegen. Alle zusätzlich erworbenen Leistungspunkte werden wie es in einem Annex im Learning Agreement vor dem Aufenthalt vereinbart wird, im Diploma Supplement erwähnt.  

Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Student*innen, die ein Auslandsstudium bzw. -praktikum absolvieren wollen, eine Erasmus+ -Förderung beantragen. Was Sie als Erasmus+ Student*in erwarten können und was von Ihnen erwartet wird, beschreibt die Erasmus+ Charta für Studierende: erasmus_charta_fur_studierende_ka103_ka107_de_print.pdf.

Um Ihre Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen europaweit verständlich darzustellen, können Sie die Möglichkeiten von europass nutzen. Dies ist ein kostenloser Service der Euroäischen Kommission. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von europass und bei der ERASMUS-Verantwortlichen an Ihrer Hochschule

Die Internationalisierungsstrategie dient als Leitlinie für die Weiterentwicklung der internationalen Orientierung der KHSB und macht diese nach innen und außen transparent. Die Strategien und Ziele bilden einen verbindlichen Orientierungsrahmen für den Zeitraum 2021 – 2025. Die strategische Neuausrichtung unter Internationalisierungsaspekten verlagert sich dabei von einer primären Ermutigung zu und Förderung von Auslandsaufenthalten aller Statusgruppen hin zur Internationalization at Home. Dabei wird Internationalisierung als strategische Querschnittsaufgabe verstanden, an der Akteur:innen in Lehre, Forschung und Verwaltung beteiligt sind.

Internationalisierungsstrategie khsb_internationalisierungsstrategie.pdf

Koordinatorin
Dr. Marion Bonillo
Raum   1.106
Telefon: +49 30 50 10 10 919
Kontakt: E-Mail

Offene Sprechzeit: Dienstag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr, Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren Sie bitte via E-Mail.

 

 

 

                                                                                   

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