Urlaubssemester
Während des Studiums können Sie sich mit dem Antrag auf Beurlaubung aus wichtigen Gründen (z.B. längere Krankheit, Schwangerschaft, Pflege) von der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium befreit lassen und ein Urlaubssemester zu nehmen (Immatrikulationsordnung KHSB (2021)).
Reichen Sie den Antrag innerhalb der Rückmeldefrist und bis spätestens einen Monat nach Semesterbeginn über den Studierendenservice ein.
Im Urlaubssemester behalten Sie den studentischen Status. Modulabschließende Prüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen) und Hausarbeiten können im Urlaubssemester erbracht werden.
Bei den Beurlaubungsgründen Schwangerschaft/Mutterschutz entfällt der Beitrag für das Studierendenwerk/-schaft. Auf Wunsch kann ein Semesterticket erworben werden.
Ein Antrag ist in der Regel ab dem 2. Fachsemester möglich.

Studierendensekretariat
Barbara Ramin
Annegret Schenkel
Raum: 1.103
Telefon: +49 30 50 10 10 10
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entfallen bis auf weiteres. Sie erreichen uns ausschließlich telefonisch, per Mail oder postalisch.
in der Vorlesungszeit:
Montag 9:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:30 Uhr
Donnerstag 9:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag 9:30-12:30 Uhr
Dienstag 9:30-12:30 Uhr
Donnerstag 9:30-12:30 Uhr und 14:00-15:00 Uhr
Bitte nutzen Sie zur Abgabe von Anträgen und Unterlagen den Briefkasten am Haupteingang der Hochschule (Köpenicker Alle 39-57).