Studieren mit Familie
Sie sind schwanger und studieren an der KHSB?
Sie haben Kinder und studieren an der KHSB oder möchten an der KHSB studieren?
Sie studieren an der KHSB und planen, in nächster Zeit eine Familie zu gründen?
Sie pflegen eine*n Angehörige*n und studieren an der KHSB?
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie, Studium und Arbeit/Finanzierung zur Verfügung.
Zum 1.Januar 2018 sind umfängliche Änderungen des Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Ein erklärtes Ziel ist die Gewährleistung des bestmöglichen Gesundheitsschutzes für schwangere und stillende Frauen und deren Kind/er. Weiterhin sollen Nachteile durch Schwangerschaft und Stillzeit ausgeschlossen und die selbstbestimmte Entscheidung über die Erwerbstätigkeit von Frauen gestärkt werden, um die Chancengleichheit zu sichern. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen. Das Gesetz ist im Leitfaden Mutterschutz zusammengefasst und erläutert.
Die Umsetzung des Mutterschutzziele setzt die Meldung einer Schwangerschaft oder Entbindung im Studierendensekretariat der KHSB voraus (vgl. §6 Abs. 4 Allgemeine Ordnung für das Studium und die Prüfungen (2020), pdf). Eine Meldepflicht besteht nicht. Aus der Meldung einer Schwangerschaft oder Entbindung entstehen für Studentinnen keine Nachteile. Im eigenen Interesse ist daher eine Mitteilung so früh wie möglich zu empfehlen.
Lassen Sie sich gern beraten.
Nach der Meldung im Studierendensekretariat wird im Büro für Gleichstellung, Frauen und Familienangelegenheiten eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vorgenommen, die in der Studierendenakte verbleibt. Alle involvierten Ämter (Prüfungsamt und Praxisreferat) werden vom Studierendensekretariat informiert, damit die Studierende die Schwangerschaft oder Entbindung nur einmal melden muss.
Die initiale (allgemeine) Gefährdungsbeurteilung zu Räumlichkeiten und Veranstaltungsformaten für Studentinnen für die KHSB finden Sie hier.
Weitere Details rund um die Schutzfristen, Prüfungsfristen etc. finden Sie in den Informationen zum Mutterschutz (Stand November 2021).
Finden Sie hier Informationen zum Mutterschutz an der KHSBinformationsblatt_mutterschutz_studierende_9.02.2023.pdf
Das StudierendenWERK BERLIN hält ein spezifisches Beratungsangebot für Schwangere und Studierende mit Kind/ern bereit. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Ihnen zustehenden Leistungen und können konkrete Fragen klären, z.B. ob und wann Ihnen staatliche Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, ElterngeldPlus, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld fürs Kind, Wohngeld, etc. zustehen und ob es für Sie vorteilhaft ist, ein oder mehrere Urlaubssemester zu beantragen, oder in geringfügigerem Umfang weiter zu studieren.
Im Fall besonderer Notlagen während der Schwangerschaft unterstützt das StudierendenWERK BERLIN dabei, bei der Stiftung Hilfe für die Familie einen Antrag auf Erstausstattung für das Baby zu stellen.
Präsenzzeiten
Grundsätzlich gilt an der KHSB für Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht von mindestens 75%. Während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) sind Sie nicht verpflichtet, an Veranstaltungen teilzunehmen. Es wird erwartet, dass der versäumte Lehrstoff nachgeholt wird. Wenn die versäumte Zeit mehr als 25% ausmacht, können Sie eine Kompensationsleistung erstellen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie an Teilen der Veranstaltung teilgenommen haben. Kontaktieren Sie zur Absprache bitte frühzeitig Ihre Dozent*innen. Die Fristen für Prüfungsleistungen verlängern sich jeweils um die Schutzfristen. (Weitere Details finden Sie unter Mutterschutz und im Informationsblatt Mutterschutz.)
Einen Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund einer Schwangerschaft oder der Geburt eines Kindes ermöglicht §11 AO-StuP, indem Fehlzeiten in der Präsenz über eine Kompensationsleistung ausgeglichen werden können.
Seminarzeiten
Bei parallel stattfindenden Seminaren bemüht sich die Lehrplanung (Studienorganisation@khsb-berlin.de), dass ein Seminar wöchentlich ab 10:00, 12:00 oder 14:00 Uhr stattfinden kann. Das ist insbesondere bei Studiengängen mit kleinen Kohorten nicht immer möglich.
Praxissemester
Die studienintegrierte Praxis findet in der Regel im 4. Fachsemester des Studiums statt, wobei 20 Wochen Vollzeit Praxiszeit unter institutionsüblicher Arbeitszeit abgeleistet werden sollen. Da die verpflichtenden praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen ausschließlich im Sommersemester angeboten werden, ist zumindest ein erheblicher Teil der Praxiszeit an diese Zeitstruktur gebunden.
Bei einer Schwangerschaft vor oder während des 4. Semesters empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich des praktischen Studiensemesters möglichst frühzeitig im Praxisreferat beraten zu lassen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Urlaubssemester
Sie können sich vom Studium für ein bis zwei Semester beurlauben lassen, wenn wichtige Gründe wie eine Schwangerschaft oder die Kinderbetreuung vorliegen. Erneute Beurlaubungen sind möglich. Bei den Beurlaubungsgründen Schwangerschaft/Mutterschutz wird kein Beitrag für das Studierendenwerk/-schaft erhoben. Der Semesterbeitrag entfällt. Auf Wunsch kann ein Semesterticket erworben werden.
Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich innerhalb der Rückmeldefrist an den Präsidenten zu richten. Anträge auf Beurlaubung nach bereits erfolgter Rückmeldung sind bis spätestens einen Monat nach Semesterbeginn zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Interne Kinderbetreuung
Wie ist diese organisiert?
Die KHSB bietet ihren Studierenden die Möglichkeit, die Betreuung ihrer Kinder im Sinne des § 25 SGB VIII selbst zu organisieren. Dazu steht ein Ruhe- und Stillraum (1.008) und der Mini-Club (Raum 1.019) zur Verfügung.
Seit dem Wintersemester 2018/2019 setzt die KHSB die "Richtlinie zur Prävention von sexualisierter Gewalt" im Bereich der Kleinkindbetreuung um. Um die Kleinkindbetreuungsräume nutzen zu können, wird mit der Hochschule eine Nutzungsvereinbarung geschlossen. Dazu wird das Formular "Prävention von sexualisierter Gewalt - Schutzmaßnahmen für die selbstorganisierte Kleinkindbetreuung in der KHSB" ausgefüllt und unterschrieben im Büro für Gleichstellung, Frauen und Familienangelegenheiten eingereicht. Von allen Betreuungspersonen, die nicht Mutter oder Vater des zu betreuenden Kindes sind, muss der Hochschule ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Liegt dieses nicht vor, benötigt die Hochschule für den Übergang eine ausgefüllte und unterschriebene "Selbstauskunftserklärung". Teil dieser Vereinbarung ist die Vergabe eines Raumschlüssels, da die Räumlichkeiten verschlossen sind.
Kann ich einen Zuschuss für die selbstorganisierte Kinderbetreuung beantragen?
Für die selbstorganisierte Betreuung von Kindern bis zu vier Jahren in den Räumlichkeiten der KHSB während der Vorlesungszeit können an der KHSB immatrikulierte Eltern einen finanziellen Zuschuss beantragen. Insgesamt können Sie nach Bewilligung monatlich maximal 12 Stunden à 6 Euro abrechnen. Der Präsenzbesuch der jeweiligen Veranstaltung muss dabei von der Hochschule vorgegeben sein.
Stellen Sie dazu fristgerecht - zum Sommersemester bis 15. April, zum Wintersemester bis 15. Oktober - einen Antrag im Büro für Gleichstellung, Frauen und Familienangelegenheiten. Anträge, die danach eingehen, können leider nicht rückwirkend berücksichtigt werden, sondern gelten ab dem Tag der Antragstellung. D.h. rückwirkend kann der Zuschuss nicht ausgezahlt werden.
Wo finde ich die Formulare?
Digital:
Antragsformularantrag_zuschuss_kinderbetreuung.pdf
Abrechnungsformular
und in ausgedruckter Form in den Kinderbetreuungsräumen der KHSB im Ordner "Kinderbetreuung" und im Büro für Gleichstellung, Frauen und Familienangelegenheiten. Das Formular Nutzungsvereinbarung erhalten Sie direkt im Büro im Rahmen eines Informationsgesprächs.
Externe Kinderbetreuung
Das StudierendenWERK BERLIN hält ein spezifisches Beratungsangebot für Schwangere und Studierende mit Kind/ern bereit. Hier erhalten Sie auch Informationen, welche Betreuungsmöglichkeiten für studierende Eltern vorhanden sind.
Seit November 2014 betreibt das StudierendenWERK BERLIN in Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin eine neue Kindertagesstätte auf dem Campus der HTW Berlin in Karlshorst. Neben Hochschulangehörigen der HTW können sich auch Studierende der KHSB um einen Platz für ihr Kind im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt bewerben. Für die Vergabe der Plätze wird eine Vormerkliste geführt.
Mensa
In der Mensa erhalten Studierende für ihre Kinder bis sechs Jahre ein kostenloses Mittagessen, sofern sie selbst Mittagsgast in der Mensa sind und einen gültigen Studierendenausweis vorlegen.
Die Mensa verfügt zudem über Kinderhochstühle.
____________________________________________________________________________________________________________
„Kinder dürfen kein Nachteil sein! Warum wir endlich eine feministische Umgestaltung der Hochschulen brauchen“ (Lesung und Diskussion im Rahmen der Lichtenberger Frauenwoche 2024).
Datum: Montag, 04.03.2024
Uhrzeit: 14:00 – 16:00 Uhr
Raum: KHSB, Raum S 107
Die KHSB versteht sich als familienfreundlicher Ort für Studierende und Mitarbeiter*innen und möchte insbesondere Frauen und weiblich gelesenen Personen den Weg in die Wissenschaft erleichtern. Gleichzeitig sind Hochschulen Räume, die aus vielen Gründen Ausschlüsse produzieren. Insbesondere für Eltern oder allgemeiner Personen, die Care-Verantwortung übernehmen und studieren möchten, ist der Zugang zu Hochschulen und die Integration eines Studiums in den Alltag eine große Herausforderung.
Bei dieser interaktiven Veranstaltung wollen wir mit Studierenden und Lehrenden ins Gespräch kommen und uns unter anderem folgenden Fragen widmen: Wie können Eltern bzw. Personen mit Sorgeverantwortung es sich leisten, ein Vollzeit- oder ein duales Studium zu absolvieren und welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Wie passen die Lehrveranstaltungs- oder Prüfungszeiten zu den eigenen Betreuungszeiten des Kindes? Welche Hürden begegnen insbesondere Frauen mit Kindern, wenn sie eine wissenschaftliche Karriere einschlagen wollen? Wie müssen sich Hochschulen verändern, um attraktive Arbeitgeberinnen für Menschen mit Care-Verantwortung zu sein?
Einstimmen werden uns zwei Autorinnen mit ganz unterschiedlichen Zugängen zu diesem Themenkomplex:
Elina Penner wird aus ihrem Sammelband „Migrantenmutti“ lesen und Dr. Lena Eckert aus „Mutterschaft und Wissenschaft – die (Un-)Vereinbarkeit von Mutterbild und wissenschaftlicher Tätigkeit“. Danach kommen wir gemeinsam ins Gespräch. Moderiert wird die Veranstaltung von Johanna Warth, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der KHSB.
Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung, die im Rahmen der Lichtenberger Frauenwoche 2024 stattfindet. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Personen und insbesondere Studierende und Mitarbeiter*innen der Hochschule. Eine Anmeldung ist zur Teilnahme nicht zwingend erforderlich, erleichtert uns jedoch die Organisation. Anmeldung
Möchten Sie Ihr Kind mitbringen? Kinder sind bei der Veranstaltung herzlich willkommen! Sie können sie entweder mit in den Veranstaltungsraum bringen oder bei unserer Kinderbetreuung direkt gegenüber des Veranstaltungsraums betreuen lassen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie ihr Kind mitbringen wollen und wie alt es ist. Ferner gibt es einen Still- und Ruheraum, wo sich Angehörige mit Kind(ern) zurückziehen können.
____________________________________________________________________________________________________________
Familienhilfe in Berlin
Auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stehen alle Informationen bereit:
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/#familienhilfe
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert zu aktuellen Hilfs- und Unterstützungsangeboten.
Büro für Diversität, Gleichstellung und Familie
Madeline Rieger
Raum 1.010
Kontakt: E-Mail
Termine nach Vereinbarung
Telefon: +49 30 50 10 10 410
Sozialberatung des StudierendenWERKs BERLIN:
Frau Rohde
Telefon: +49 30 93 93 98 440
Frau Pundt
Telefon: +49 30 93 93 98 437
Franz-Mehring-Platz 2, 2. Etage
10243 Berlin
Kontakt: E-Mail