
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist die gewählte Frauenvertreterin. Sie
- berät und unterstützt die Leitung, Organe und Einrichtungen der Hochschule bei der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags,
- wirkt in den Gremien der Hochschule mit,
- vertritt gleichstellungspolitische Interessen bei Stellenbesetzungsverfahren,
- entwickelt Maßnahmen zur Gleichstellung und Förderung von Frauen,
- setzt sich für die akademische Nachwuchsförderung von Frauen ein,
- berät zu aktuellen Chancengleichheitsprogrammen,
- organisiert Veranstaltungen und Fortbildungen,
- berät und unterstützt bei Konfliktfällen und insbesondere in Fällen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt,
- wirkt auf die Etablierung geschlechtergerechter Sprache, Prozesse und Hochschulkulturen hin,
- vernetzt sich mit und in Gremien und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Hochschule.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wird bei ihrer Arbeit unterstützt durch den Frauenrat.

Foto: KHSB
WENDO Kurse für Studierende
Mittwoch, 7.6.2023, 14:0–18:00 Uhr, Aula, verbindliche Anmeldung.
Freitag, 9.6.2023, 9:00–13:00 Uhr, Aula, verbindliche Anmeldung.
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unterstützen ihre Hochschulen bei der Erfüllung ihres Verfassungsauftrags zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zur Beseitigung bestehender Nachteile gemäß Artikel 3 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes. In ihrer Funktion unterstützen sie die Hochschulleitung und alle anderen Organe und Einrichtungen der Hochschule bei der Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und stehen in Einzelfällen unterstützend und beratend zur Seite.
Der Vertrauensrat bietet als niedrigschwellige Erstanlaufstelle Beratung und Unterstützung bei Fällen sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Zu den Aufgaben des Vertrauensrates gehört es in Übereinstimmung mit den Regelungen der Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin auch sicherzustellen, dass Hinweisen auf sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt nachgegangen wird.
Vertrauensrat zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
Zur Wahl der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin wurde an der KHSB ein Frauenrat gebildet. Der Frauenrat arbeitet mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zusammen und berät und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Aktuell ist der Frauenrat nicht besetzt. Im Sommersemester 2023 findet die nächste Wahl zum Frauenrat statt. Interessierte Personen können sich schon jetzt bei der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten melden.
Die KHSB hat sich 2022 ein neues Gleichstellungskonzept gegeben. Das Gleichstellungskonzept wurde in der Sitzung des Akademischen Senats am 19.10.2022 verabschiedetund vom Kuratorium in seiner Sitzung am 01.12.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Gleichstellungskonzept der KHSB
Allgemeine Gleichstellungsstandards der Berliner Hochschulen
Neben strukturellen Gleichstellungsmaßnahmen setzt die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte konkrete Fördermaßnahmen wie Mentoringprogramme, Empowermentworkshops, oder Angebote zur Vermittlung von Schlüsselkompetenzen um und unterstützt die Beantragung von Mitteln aus bundes- oder landesweiten Frauenförderprogrammen.
Über das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (BCP) wirbt die KHSB regelmäßig Promotionsstellen ein. Über aktuelle Fördermöglichkeiten informiert die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte:
Regina Schwichtenberg
stellvertretende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte:
Margit Wagner
Kontak: E-Mail
Telefon: +49 30 50 10 10 905
Raum: 3.042
Sprechzeiten nach Vereinbarung.