Semesterticket
Das Semesterticket ist eine persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es ist nur für das aktuelle Semester gültig.
Das jeweils aktuelle Semesterticket können Sie sich nach erfolgter und verbuchter Rückmeldung am Validierer auf ihren Studierendenausweis (CampusCard) drucken. Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbild auf Ihrer CampusCard oder mit einem amtlichen Personaldokument mit Lichtbild gültig. Als amtliche Personaldokumente werden Führerschein, Personalausweis, Reisepass und der Internationale Studierendenausweis (International Student Identity Card: ISIC) anerkannt.

Unter bestimmten Umständen kann man sich vom Semesterticket befreien lassen. Die Befreiung vom Semesterticket beantragen Sie beim StuPa der KHSB.
Während des Urlaubssemesters kann das Semesterticket beim Studierendenservice beantragt werden.
Teilnehmende an weiterbildenden oder berufsbegleitenden Studiengängen sind nicht verpflichtet das Semesterticket zu erwerben. Die konsekutiven Masterstudiengänge (M.A. Soziale Arbeit, M.A. Heilpädagogik, M.A. Präventive Soziale Arbeit, M.A. Bildung und Beratung in Sozialer Arbeit und Pädagogik ) sind davon ausgenommen.
Sie können Ihr Semesterticket nicht vorweisen, sondern nur ein Personaldokument:
- Kontrolleur*in erhebt 60,- € - Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)
- Sie legen Ihr gültiges Semesterticket innerhalb von 7 Kalendertagen beim feststellenden Verkehrsunternehmen (VU) vor, das EBE wird auf 7,- € reduziert (§ 9 – 3 Beförderungsbedingungen)
Sie können Ihr nur ein gültiges Semesterticket aber kein Personaldokument vorweisen:
- Kontrolleur*in erhebt 60,- € - EBE
- Sie müssen 60,- € bezahlen, da zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorgezeigt werden konnte und es im Nachhinein nicht möglich ist, zu prüfen, ob der/die „richtige“ Besitzer*in das Ticket vorzeigt.
Sie haben Ihren Studierendenausweis / Semesterticket eingeschweißt und Personaldokument vorhanden
- Kontrolleur*in erhebt 60,- € - EBE und weist darauf hin, dass der Studierendenausweis/Semesterticket aus Gründen der Kontrollierbarkeit nicht eingeschweißt sein darf. Der Fahrausweis liegt nicht mehr im Original vor (§ 8 – 1 Beförderungsbedingungen).
- Sie lassen sich einen neuen Studierendenausweis/Semesterticket von der Verwaltung seiner Hochschule ausstellen und legt innerhalb von 7 Kalendertagen das gültige Ticket beim feststellenden VU vor. – Forderung wird auf 7,- € reduziert (§ 9 – 3 Beförderungsbedingungen).
- Die Ersatzausstellung kostet Sie 10,20 €.
Lassen Sie sich im Studierendenservice ein neues Semsterticket ausstellen. Die Ersatzausstellung kostet Sie 10,20 €.
Das gleiche gilt, wenn Sie Ihr Ticket fälschlicherweise laminiert haben.