Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

Zur Wahrung guter Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Integrität hat die KHSB in Umsetzung des DFG-Kodex die Funktion „Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis“ geschaffen. Der Akademische Senat der KHSB hat eine Ombudsperson gewählt, an die sich ihre Mitglieder und Angehörigen der KHSB in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können.

Beispiele hierfür sind:  Kriselnde Betreuungsverhältnisse, persönliche Auseinandersetzungen, der Vorwurf von Datenmanipulation oder Plagiat, Autorschafts- oder Datennutzungskonflikte. Die Ombudsperson berät in solchen Konfliktsituationen als neutrale und qualifizierte Ansprechperson und trägt, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Die Ombudsperson unterliegt in besonderer Weise der Schweigepflicht, wahrt die Allparteilichkeit und Vertraulichkeit, insbesondere gegenüber den Personen, die sich Rat holen oder über ein mögliches Fehlverhalten informieren sowie der beschuldigten Personen. Sie arbeitet in ihrer Funktion unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.

Darüber hinaus steht es jedem Mitglied und Angehörigen der KHSB frei, sich an das überregional tätige „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ zu wenden.

Bild: canva/KHSB