Urlaubssemester

Während des Studiums können Sie sich mit dem Antrag auf Beurlaubung aus wichtigen Gründen (z.B. längere Krankheit, Schwangerschaft, Pflege) von der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium befreien lassen und bis zu zwei Urlaubssemester nehmen (Immatrikulationsordnung KHSB, 2021).

Ihren Antrag auf Beurlaubung stellen Sie bitte über unser OpenCampus Portal. Studierende, die über das SoSe22 hinaus über das HIS-Portal verwaltet werden, laden sich den Antrag hier herunter, füllen diesen aus, hängen die entsprechenden Nachweise an und reichen die Dokumente bei der Leiterin des Studierendenservices, Yvonne Merkel, ein.

Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen, es sei denn der Grund für die Beurlaubung tritt nach der Rückmeldefrist ein. In diesem Fall können Sie den Antrag bis spätestens einen Monat nach Semesterbeginn stellen.

Im Urlaubssemester behalten Sie den Studierendenstatus. Prüfungsleistungen können im Urlaubssemester erbracht werden, wenn die Lehrveranstaltung vor der Beurlaubung abschließend besucht wurde.

Bei den Beurlaubungsgründen Schwangerschaft/Mutterschutz entfällt der Beitrag für das Studierendenwerk/-schaft.

Ein Antrag auf Beurlaubung ist ab dem 2. Fachsemester möglich.

Studierendensekretariat

Annegret Schenkel
Sorina Fritz

Raum: 1.103

Telefon: +49 30 50 10 10 10

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Öffnungszeiten

in der Vorlesungszeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Dienstag  9:30-12:00 Uhr
Donnerstag  9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr
Dienstag  9:30-12:00 Uhr
Donnerstag  9:30-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr