Bewerben an der KHSB
Informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung über
- Zugangsvoraussetzung zum B.A.-Studium an der KHSB
- Berufliche und soziale Vorerfahrungen
- Orientierungspraktikum
- Bewerbung ausländischer Bewerber*innen / application international students (pdf)

Folgende Unterlagen halten Sie für das Bewerbungsverfahren digital bereit - (Unterlagen, die Sie beglaubigt oder im Original vorlegen müssen, sind gekennzeichnet. Diese müssen erst nach der Zulassung in beglaubigter Kopie eingereicht werden.):
- tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung - als beglaubigte Kopie
- ggf. Antrag auf Zugangsprüfung / Einstufungsprüfung (Soz. Gerontologie)
- Dienstgebergenehmigung für B.A. Soziale Arbeit, berufsbegleitend - Original
- Einverständniserklärung des Arbeitgebers für B.A. Soziale Gerontologie - Original
- ggf. Zeugnisse über Berufsausbildung und berufliche Tätigkeiten
- ggf. Nachweis Abschluss Hochschulstudium
- ggf. Zivildienst, Freiwilliges Soziales/ Ökologisches/ Kulturelles Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst etc.
- ggf. Nachweise zum kirchlichen und sozialen Engagement, Ehrenamt / Bürgerschaftliches Engagement
- ggf. Nachweis über Verantwortung für eine pflegebedürftige Person (z.B. Pflege und Betreuung von Kindern, kranker, alter Menschen, Menschen mit Behinderungen etc.)
- ggf. Nachweise zur Familientätigkeit, Kindererziehung (Familienarbeit ohne Erwerbstätigkeit, Geburtsurkunde in Kopie einreichen)
- ggf. Bewerbung als Hochschul- oder Studiengangswechsel
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung (siehe Hochschul- oder Studiengangswechsel) - Original
Beglaubigungen erteilen Behörden, Pfarrämter und andere siegelführende Institutionen.
Wir bitten davon abzusehen, Ihre Bewerbungen in Heftern oder Hüllen einzureichen, falls noch "Papierbewerbungen" nötig sind. Die Unterlagen werden nur noch nach erfolgter Annahme des Studienplatzes eingereicht.
Zum Studium an der KHSB können Sie zugelassen werden, wenn Sie
- die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder
- eine vom Senat von Berlin im Einzelfall anerkannte Fachhochschulzugangsberechtigung oder ein allgemeines Zugangsrecht (i. S. § 11 Abs. 1 BerlHG) oder
- ein fachgebundenes Hochschulzugangsrecht (i. S. § 11 Abs. 2 BerlHG), eine für das Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und danach eine mindestens dreijährige Berufserfahrung erworben haben.
Der Zugang zum Studium an der KHSB kann in bestimmten Fällen auch über eine Zugangsprüfung zum gewählten Studiengang erfolgen (siehe Immatrikulationsordnung § 2 Abs. 2 (1)).
Zu den Zugangsvoraussetzungen für ausländische Studierende gehört zudem ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache.
Die Zulassung erfolgt in einem hochschuleigenen Bewerbungsverfahren.
Wenn auf dem Arbeitszeugnis und/oder der Beurteilung der Einrichtung, alle Angaben wie auf dem Formblatt der KHSB zu finden sind, reichen diese Dokumente als Nachweise aus. Das betrifft das Orientierungspraktikum.
Folgende Unterlagen halten Sie für das Bewerrbungsverfahren digital bereit - Unterlagen, die Sie beglaubigt oder im Original vorlegen müssen, sind gekennzeichnet:
- tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung - als beglaubigte Kopie
- ggf. Antrag auf Zulassungsprüfung
- Dienstgebergenehmigung für B.A. Soziale Arbeit, berufsbegleitend - Original
- Einverständniserklärung des Arbeitgebers für B.A. Soziale Gerontologie - Original
- ggf. Zeugnisse über Berufsausbildung und berufliche Tätigkeiten
- ggf. Nachweis Abschluss Hochschulstudium oder Vordiplom, BA-Studium mindestens 90 credits
- ggf. Nachweis Zivildienst, Wehrdienst
- ggf. Nachweise über FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligendienste im Ausland
- ggf. Nachweise zum kirchlichen und sozialen Engagement
- ggf. Nachweis über Pflege und Betreuung von Kindern, kranker, alter Menschen, Menschen mit Behinderungen
- ggf. Nachweise zur Familientätigkeit, Kindererziehung (Familienarbeit ohne Erwerbstätigkeit, Geburtsurkunde in Kopie einreichen)
- ggf. Nachweise über Tätigkeiten/Praktika im In- und Ausland in einem sozialen Feld ohne obligatorisches Orientierungspraktikum
- ggf. Bewerbung als Hochschul- oder Studiengangswechsel
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung (siehe Hochschul- oder Studiengangswechsel) - Original
Beglaubigungen erteilen Behörden, Pfarrämter und andere siegelführende Institutionen.
Wir bitten davon abzusehen, Ihre Bewerbungen in Heftern oder Hüllen einzureichen.
Ja, sofern die Rahmenbedingungen für das Orientierungspraktikum erfüllt sind.
Wenn Ihnen das Abiturzeugnis bzw. B.A.-Zeugnis noch nicht überreicht wurde, legen Sie ein Zwischenzeugnis bzw. das letzte Halbjahreszeugnis bei und reichen das Abschlusszeugnis bei Erhalt nach. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an den Studierendensekretariat.
Nein, die KHSB hat ein hochschulinternes Bewerber*innenauswahlverfahren. Dabei spielen neben der Abschlussnote auch soziales/kirchliches/politisches Engagement, Ehrenamt, berufspraktische Vorerfahrungen etc. eine Rolle.
Entsprechende Nachweise darüber sind der Bewerbung beizulegen.
Ungefähr einen Monat nach Bewerbungsschluss erhalten Sie per Post entweder eine Zusage oder eine Absage mit der Option, im Nachrückverfahren berücksichtigt zu werden, versendet. Im Fall des „Nachrückens“ kann auch noch während der ersten Wochen der Vorlesungszeit eine Zusage versendet werden.
Ja, legen Sie der Bewerbung einen an sich adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei.
Die KHSB steht Studierenden aller Religionen und Weltanschauungen offen. Sie bietet Studierenden Möglichkeiten, die dazu anregen, das eigene Studium in den Horizont einer „Gesellschaft ohne Ausgeschlossene“ (Papst Franziskus) zu stellen. Von allen Studierenden wird erwartet, dass sie den kirchlichen Auftrag der KHSB anerkennen und beachten.
Ja. Dazu reichen Sie eine weitere Bewerbung ein, wobei sich das Motivationsschreiben jeweils auf den angestrebten Studiengang beziehen sollte.
Ja. Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein. Entschrechend der freien Kapazitäten können wir Ihnen dann eine Übersicht über mögliche Lehrveranstaltungen zur Verfügung stellen, die Sie dann buchen können. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in ist kostenpflichtig.
Beratung für Studieninteressierte
Nina Schlicht (studentische Beratung)
Sophia Weger (studentische Beratung)
Raum: 1.083
Allgemeine Studienberatung
N.N.
Offene Sprechstunde:
Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf weiteres. Sie erreichen uns per Mail. Weiterhin bieten wir telefonische Beratungsgespräche an. Hierzu können Sie gerne unter +49 30 50 10 10 10 einen Termin vereinbaren.
Telefon: +49 30 50 10 10 10