Die Entscheidung zu studieren und sich an einer Hochschule zu bewerben, ist ein bedeutender Schritt in Ihrer akademischen und beruflichen Laufbahn. Wir freuen uns, Sie auf diesem Weg zu begleiten und Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um Ihre Bewerbung erfolgreich zu gestalten.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte rund um eine Bewerbung an der KHSB. Wir erklären Ihnen den Bewerbungsprozess Schritt für Schritt.

Für die Studiengänge Kindheitspädagogik oder Heilpädagogik mit Studienstart zum Wintersemester 25/26 können Sie sich bis zum 15. August 2025 bewerben. Eine postalische Zustellung Ihrer Unterlagen ist nicht nötig.
Jetzt einfach und bequem registrieren und online für Ihren Studiengang bewerben!
(Hinweis: bis zum 23.7.25 kann es aufgrund des Umzug unseres Campusmanagementsystems zu Einschränkungen bei der Registrierung und dem Login kommen)

Die Bewerbungszeiträume für die Studiengänge an unserer Hochschule sind entscheidend für Ihre erfolgreiche Bewerbung. Um sicherzustellen, dass Sie keine Fristen verpassen, haben wir hier alle wichtigen Daten für Sie zusammengestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Achtung: für Studieninteressierte, die eine Zugangsprüfung benötigen, gelten verkürzte Bewerbungszeiträume
Für Bewerbende, die die Hochschule wechseln und sich für ein höheres Fachsemester bewerben, gelten die selben Fristen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite
Das Bewerbungsverfahren für den dualen Studiengang Soziale Arbeit erfolgt ausschließlich über die Website des Landesverwaltungsamts. Der Bewerbungszeitraum startet in der Regel im August, Studienstart ist im darauffolgenden Sommersemester. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite
Bewerbungszeitraum Wintersemester:
- B.A. Soziale Arbeit
- B.A. Kindheitspädagogik
- B. A. Heilpädagogik
Bewerbungszeitraum Sommersemester:
- B.A. Soziale Arbeit berufsbegleitend
- B.A. Religionspädagogik
- B.A. Gestaltungstherapie/Klinische Kunsttherapie (alle 2 Jahre)
- M.A. Präventive Soziale Arbeit
- M.A. Bildung und Beratung in Sozialer Arbeit und Pädagogik
- M.S.W. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (alle 2 Jahre)
Innerhalb des Bewerbungszeitraums können Sie sich bequem in unserem OpenCampus Portal bewerben.
Bitte halten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in digitaler Form (pdf) bereit, eine zusätzliche postalische Einreichung ist nicht notwendig. Beachten Sie, dass ausschließlich über das Bewerbungsportal eingereichte Bewerbungen akzeptiert werden können.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Lebenslauf
- Hochschulzugangsberechtigung ggf. Studienabschlussdokument
- Zeugnisse über Berufsausbildung und berufliche Tätigkeiten
- ggf. Nachweise Ihrer sozialen Vorerfahrungen gemäß Punktesystem der KHSB
- sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind: Exmatrikulationsbescheinigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Motivationsschreiben (nur für BA-Studiengänge)
Dienstgebergenehmigung (nur für berufsbegleitende Studiengänge)
Schauen Sie bei Fragen zur Online-Bewerbung in unsere FAQ oder kontaktieren Sie uns.
Für Ihre Bewerbung ist zunächst eine Registrierung in unserem Bewerbungsportal OpenCampus notwendig.
Überprüfen Sie Ihre E-Mails, um Ihre Kontodaten zu erhalten. Überprüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner. Wenn Sie eine E-Mail erhalten haben, folgen Sie dem darin enthaltenen Link. Bei Ihrem ersten Login werden Sie aufgefordert, Ihr Kennwort zu ändern.
Hinweis: Wenn Sie bereits ein Konto in OpenCampus besitzen, bewerben Sie sich bitte mit diesem Account und registrieren Sie sich nicht erneut.
Eine Bewerbung an der KHSB besteht aus zwei einzureichenden digitalen Formularen. Im ersten Schritt füllen Sie die Informationen zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung aus und reichen diese ein. Im zweiten Schritt wählen Sie den Studiengangs aus. Eine Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich. Sie hinterlegen Informationen zu möglichen sozialen oder beruflichen Vorerfahrungen und hängen zum Schluss alle erforderlichen Dokumente in pdf-Form an.
Achten Sie darauf, dass Sie im letzten Schritt die Bewerbung einreichen. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist Ihre Bewerbung noch nicht abgeschlossen. Bei technischen Problemen hilft Ihnen gerne unser Team weiter. Kontaktieren Sie uns per
Nach der formalen Prüfung Ihrer Unterlagen entscheidet der Aufnahmeausschuss unter Berücksichtigung des

Ihre Bewerbung ist eingereicht. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Nach Bewerbungsschluss tagt zeitnah unser Aufnahemeausschuss. Die Zulassungen werden gewöhnlich etwa zwei Wochen nach Bewerbungsschluss versandt.
Wenn Sie eine Zulassung erhalten, finden Sie die Informationen zu den nächsten Schritten auf unserer Seite
An der KHSB fließen neben der Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung auch Ihre beruflichen Vorerfahrungen und Ihr soziales Engagement mit in das Ranking Ihrer Bewerbung ein. Dies gilt für die Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit, Heilpädagogik, Kindheitspädagogik, Soziale Arbeit berufsbegleitend und Religionspädagogik.
Einzelne Vorerfahrungen machen wir mittels eines Punktesystems vergleichbar. Treffen für Sie einzelne Erfahrungen zu, können Sie dies mit im Bewerbungsformular markieren und mit den geeigneten Nachweisen einreichen.
Die Punkte, die Sie so sammeln, werden Ihrer Bewerbung zugeordnet und diese wird entsprechend in der Rangliste platziert. Die Punktevergabe entnehmen Sie bitte der untenstehenden Auflistung.
Bitte beachten Sie, dass die Punkte für ein und dieselbe Tätigkeit nur einmal vergeben werden können. Zum Beispiel kann ein FSJ in einem Altenheim nicht nochmals als Erfahrung in „Verantwortung für pflegebedürftige Person“ gewertet werden.
Die KHSB arbeitet mit einem internen Auswahlverfahren. Der Aufnahmeausschuss, bestehend aus der Präsidentin, einer*m Professor*in und einer*m Studierenden, entscheidet über die Vergabe der Zulassungen. Grundsätzlich gelten Vorabquoten. Diese teilen sich wie folgt auf: 5% der Studienplätze eines Studiengangs gehen an Ausländer*innen, 6% an Personen mit Härtefallantrag, 4% an Personen mit Zweitstudium und 5% an Minderjährige.
Bewerber*innen, die nicht in den Vorabquoten berücksichtigt werden können, fallen in die Hauptquote. Hier entscheidet das Ranking Ihrer Bewerbung, wobei ⅓ der Studienplätze nach Abschlussnote vergeben werden und ⅔ nach Abschlussnote und sozialer Vorerfahrung. Sehr aussagekräftige Bewerbungen können auch berücksichtigt werden, wenn sie außerhalb des zulassungsfähigen Rankings liegen.
Immatrikulationsordnung,
Anerkennungs- und Anrechnungeordnung
inkl. Modulübersicht und Modulhandbuch
FAQ Bewerbungsverfahren
Nein! Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) ist als staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften keine private Hochschule, sondern eine Hochschule in kirchlicher Trägerschaft. An der KHSB kann grundsätzlich jede und jeder studieren. Die konfessionelle Bindung oder die Kirchenzugehörigkeit von Studierenden spielen keine Rolle. Sie alle sind herzlich willkommen.
Nein. Die KHSB hat ein
Entsprechende Nachweise darüber sind der Bewerbung digital hinzuzufügen.
Diese Belege sind optional. Sollten Sie bisher keine Möglichkeit gehabt haben, Vorerfahrung in diesen Bereichen zu sammeln, freuen wir uns dennoch auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.
Sie bewerben sich im regulären Bewerbungsverfahren über unser Bewerbungstool und wählen in Ihrer Bewerbung Einstieg in ein höheres Fachsemester aus. Bitte reichen Sie direkt mit Ihrer Bewerbung den Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen anderer Einrichtungen ein. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite
Sie können eine eingereichte Bewerbung im Nachgang in Ihren OpenCampus Konto nicht mehr verändern oder ergänzen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unser Studierendensekretariat.
Wir versuchen immer Sie schnellstmöglich zu informieren. Ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss, wenn der Aufnahmeausschuss getagt hat, erfolgt die Zulassung. Abhängig von Ihrem Rangplatz im Bewerbungsverfahren kann eine Zulassung auch noch später im Nachrückverfahren erfolgen. Sie nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil und müssen sich hierfür nicht gesondert anmelden. Eine Zulassung können Sie folglich bis kurz vor Semesterbeginn erhalten.
Die Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen bedarf der individuellen Prüfung. Mehr Informationen zum Prozess und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, finden Sie auf unserer Seite
Dies bedarf der individuellen Prüfung. Die Anrechnung von einzelnen Bausteinen und ggfs. Modulen ist möglich. Die finale Prüfung kann erst nach Ihrer Immatrikulation erfolgen. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Verkürzung des Studiums aufgrund einer Berufsausbildung i.d.R. nicht gegeben ist. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite
Eine Übersicht der Gebühren aller Studiengänge finden Sie hier unter
Das ist kein Problem! Bitte reichen Sie in u.g. Fällen gerne dennoch Ihre Bewerbung ein, um die Frist nicht zu verpassen!
Masterstudiengänge: Ich muss einen Bachelorabschluss einreichen, mein Zeugnis liegt mir jedoch noch nicht vor.
* Bitte laden Sie eine aktuelle Leistungsübersicht hoch, das Zeugnis können Sie, im Falle einer Zulassung, noch bis Semesterbeginn nachreichen.
Soziale Arbeit berufsbegleitend: Ich kann noch keinen Diesntgebernachweis einreichen, da ich mich noch in der Bewerbungsphase befinde.
* Wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung für einen berufsbegleitenden Studiengang die Bescheinigung über eine studienbegleitende Tätigkeit noch nicht vorliegt, können Sie diese nachreichen und laden im Bewerbungsportal vorab lediglich eine kurze Erklärung hoch, warum der Nachweis aussteht.
Anerkennung Fachhochschulreife: Meine Fachhochschulreife Zeugnis liegt mir noch nicht vor. Die Anerkennung ist bereits bei der Senatsverwaltung in Bearbeitung.
* Bitte laden Sie die bis zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhandenen Unterlagen (Abgangszeugnis, Nachweis praktischer Teil) ein und fügen einen Dreizeiler hinzu, dass die Anerkennung bereits in Bearbeitung ist. Sie können das Zeugnis dann gerne bis zum Semesterbeginn nachreichen
Bitte beachten Sie, Sie können eine eingereichte Bewerbung im Nachgang über Ihren OpenCampus Konto nicht mehr verändern oder ergänzen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unser Studierendensekretariat.
Herzlichen Glückwunsch! Rufen Sie bitte zuerst Ihr Zulassungsschreiben in Ihrem OpenCampus Konto auf (Meine Bewerbung > Korrespondenz > Zulassungsschreiben als PDF hinterlegt). Eine zusätzliche postalische Zustellung erfolgt nicht!
Sie finden hier die Frist zur Annahme Ihres Studienplatzes und welche Schritte Sie jetzt gehen müssen. Wir haben diese für Sie zusätzlich auf unserer Seite
Nein. Ihre Zulassung gilt nur für das im Zulassungsbescheid genannte Semester und muss innerhalb der angegebenen Frist angenommen werden. Wenn Sie Ihren Studienplatz in dem betreffenden Semester nicht antreten können, ist eine neue Bewerbung für ein künftiges Semester notwendig.
Wir bearbeiten ausschließlich Bewerbungen, welche über unser Bewerbungstool OpenCampus eingereicht werden. Unterlagen per Post oder per E-Mail werden nicht akzeptiert und können nicht berücksichtigt werden. Bei technischen Problemen mit der Online-Bewerbung wenden Sie sich gerne an unser Campusmanagement.
Sie können eine eingereichte Bewerbung im Nachgang über Ihre OpenCampus Konto nicht mehr eigenständig verändern oder ergänzen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unser Studierendensekretariat.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.
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