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Studienrelevante Ordnungen

Studienrelevante Ordnungen regeln die Abläufe, Rechte und Pflichten im Studium, um einen reibungslosen Studienverlauf zu gewährleisten. Darüber hinaus gibt es teilweise studiengangsspezifische Regelungen. Auf dieser Seite finden Sie alle Ordnungen, die für Ihr Studium wichtig sind.

Immatrikulationsordnung

Die „Immatrikulationsordnung" (ImmaO) der KHSB gilt für alle Bewerbende und Studierenden der KHSB. Diese Ordnung regelt den student life cycle von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation. 

Hier finden Sie u.a. die Regelungen zu den allgemeinen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, zur Beurlaubung, zum Teilzeitstudium und zur Studienverlängerung. 

(November 2021)

Ansprechpersonen
SF

Sorina Fritz

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103
JM

Jessica Miling

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103
Allgemeine Ordnung für das Studium und die Prüfungen
Prüfungsordnungen und Modulhandbücher

Die „Allgemeine Ordnung für das Studium und die Prüfungen an der KHSB“ (AO-StuP) gilt für alle Studiengänge und Weiterbildungsstudiengänge, die von der KHSB angeboten werden. Für Studiengänge, die von KHSB in Kooperation mit anderen Hochschulen angeboten werden und für die von den beteiligten Hochschulen erlassene gemeinsame Studien- und Prüfungsordnungen maßgeblich sind, gilt diese Ordnung nicht. 

Für diejenigen Studiengänge, für die diese Prüfungsordnung maßgeblich ist, erlässt die KHSB zusätzliche eigene Studien- und Prüfungsordnungen; soweit diese Ordnungen speziellere Regelungen enthalten, gehen sie den Regelungen dieser Allgemeinen Prüfungsordnung vor. 

In den Modulhandbüchern informieren wir Sie über die Inhalte und Lernziele in dem jeweiligen Studiengang. Jeder Studiengang hat ein eigenes Modulhandbuch.

(Februar 2022)


(für jeden Studiengang gesonderte Seite)

Ansprechpersonen

Kontaktieren Sie uns per Mail, bitte geben Sie dabei in der “Betreffzeile” auch Ihren Studiengang an.

Montag und Donnerstag
9:00-12:00 und 13:00-15:00 

Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.

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Merve Öz

Prüfungsamt
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.104
SV

Simone Vieth

Prüfungsamt
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.105
Praxisordnung für die Bachelorstudiengänge

Die “Praxisordnung” (PraxO) regelt ergänzend zu den Studien- und Prüfungsordnungen für die Bachelorstudiengänge an der KHSB und in Verbindung mit der „Allgemeinen Ordnung für das Studium und die Prüfungen an der KHSB" (AO-StuP) Inhalte und Durchführung der studienintegrierten Praxis (Praxismodule) in den betreffenden Studiengängen. 

Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Praxisstellen, die Ausgestaltung der Praxisanleitung sowie die Aufgaben der Lehrenden in den Praxismodulen, der Supervisorinnen und Supervisoren, des Praxisreferates, der Praxiskommission und der bzw. des Beauftragten für Supervision festgelegt.

für die Bachelorstudiengänge Heilpädagogik, Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit (September 2020)

für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit, dual (November 2022)

Ansprechpersonen
Lay Eva

Eva Lay

Praxisreferat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.102
Anette Reck

Anette Reck

Leitung Praxisreferat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.102
Anrechnungs- und Anerkennungsordnung

Die “Anrechnungs- und Anerkennungsordnung” (AAO) regelt, wie erworbene Qualifikationen und Kompetenzen, die außerhochschulisch im Rahmen von beruflichen Qualifikationen bzw. Fort- und Weiterbildung oder an einer anderen Hochschule erworben wurden, pauschal und/oder individuell angerechnet bzw. anerkannt werden können

 
(Januar 2020)

 
(Juli 2024)

Ansprechpersonen
Axel Bohmeyer

Prof. Dr. Axel Bohmeyer

Professur für Erziehungswissenschaft
Termin nach Vereinbarung
Raum 3.018
YM

Yvonne Merkel

Verwaltung / Leiterin Studierendenservice / Studienberatung
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.034
Ordnung über Erhebungen von Entgelten und Gebühren

Die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren hat die KHSB in der “Ordnung über die Erhebung von Entgelten und Gebühren” geregelt.

Diese regelt z.B. auch die Möglichkeit, als Gasthörer*in an den Lehrveranstaltungen der KHSB teilzunehmen; zu diesem Zweck werden privatrechtliche Verträge geschlossen. 

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in auf der Grundlage dieser privatrechtlicher Verträge ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte bemisst sich nach den Semesterwochenstunden (SWS). Sie beträgt für jede SWS 40,00 €. 
Für die Teilnahme an Gruppensupervision wird ein Entgelt in der Höhe von 150,00 € erhoben."


(März 2023)