Studieren mit Behinderung

Die KHSB möchte eine „Hochschule für alle“ sein und sieht es als ihre Aufgabe an, ein Studium für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung möglich zu machen.

Wenn Sie Beratung aufgrund einer Behinderung oder chronischer Erkrankung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung.

Foto: KHSB

Härtefall

Ein Studienplatz kann auf begründeten Antrag aufgrund einer außergewöhnlichen Härte vergeben werden. Eine außergewöhnliche Härte liegt dann vor, wenn besondere, vor allem gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre Gründe in der Person der Bewerber*innen die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern (siehe § 5 Immatrikulationsordnung der KHSB 2021).

Teilzeitstudium

Die KHSB bietet Teilzeitstudiengänge an und ermöglicht Vollzeitstudiengänge inTeilzeit zu studieren (§ 11 Immatrikulationsordnung der KHSB 2021).

Barrierefreiheit Aufzüge

Am Haupteingang befindet sich ein Plattformlift, mit dem die erste Gebäudeebene erreicht werden kann, außerdem befindet sich ein Fahrstuhl am Eingang des Gebäudes im Hof von der Neuwieder Str. aus, mit dem alle Ebenen sowie die Bibliothek im Keller erreicht werden können.

Toiletten

Eine barrierefreie Toilette ist auf jeder Gebäudeebene sowie in der Mensa vorhanden. Die Toilette in der Ebene 1 verfügt über eine Automatiktür. Die Toilette in der Ebene 3 ist mit einem Hängelift und einer dazugehörigen Liegemöglichkeit ausgestattet.

Ruhe- und Stillraum

In der Ebene 1 (Raum 1.008) befindet sich ein Ruhe- und Stillraum. Der Raum dient auch als Rückzugsraum für Studierende, die sich aus gesundheitlichen Gründen ausruhen müssen.

Bewegen im Haus

Alle Seminar- und Vorlesungsräume sowie die Bibliothek und die Mensa sind barrierefrei erreichbar.

Behindertenparkplätze

Vor dem Haupteingang sind sechs Parkplätze für Nutzer*innen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen vorhanden. Wenn diese Parkmöglichkeit genutzt werden soll, aber nicht das sog. Merkzeichen „außergewöhnliche Gehbehinderung“ vom Versorgungsamt anerkannt wurde, kann eine Parkgenehmigung bei der Präsidentin oder dem Präsidenten beantragt werden.

Studienverlängerung und Studienberatung

Auf Antrag kann durch den Prüfungsausschuss das Studium um bis zu zwei Semester verlängert werden. In Ausnahmefällen ist eine weitere Studienverlängerung auf begründeten Antrag durch die Hochschulleitung möglich. Bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Studiums durch persönliche, gesundheitliche oder andere Gründe, ist eine Studienberatung zu empfehlen.

Aushandlungen

Bei überfüllten Seminaren finden Aushandlungen statt. Wenn es Studierenden aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht möglich ist, an anderen Seminaren teilzunehmen, können sie einen Antrag auf Teilnahme stellen. Dasselbe gilt für Mütter oder Väter, deren Kinder unter zwölf Jahren alt sind oder eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben. Das Antragsformular für den Schutzantrag liegt beim Studierendenparlament (StuPa) und auf dessen Internetseite als Download vor. Der Antrag muss beim StuPa abgegeben werden.

Hilfsmittel

Für benötigte Hilfsmittel während des Studiums, wie z. B. Studienassistenz oder technische Hilfen, wie etwa ein Laptop oder eine Vorlese-Software, kann bei der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen des StudierendenWERKs BERLIN ein individueller Beratungstermin vereinbart werden.

Beurlaubung

Studierende können bis zur Dauer eines Studienjahres (zweier Semester) aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium befreit werden (§ 9 Immatrikulationsordnung der KHSB (2017)).

Praxissemester

In manchen Bachelor-Studiengängen muss ein studienintegriertes Vollzeit-Praktikum von 20 zusammenhängenden Wochen absolviert werden. Es ist möglich, das Praktikum auch in Teilzeit zu absolvieren. Eine kürzere Dauer ist nicht möglich, da das Praktikum zwingende Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist.

Im Krankheitsfall sind sieben Krankheitstage während des Praktikums ohne Nachholverpflichtung möglich. Bei einem längeren Ausfall während des Praktikums aufgrund gesundheitlicher Probleme muss dieser ab dem achten Krankheitstag in der vorlesungsfreien Zeit entsprechend nachgearbeitet werden.

Sind durch Behinderungen oder chronische Erkrankungen bestimmte Fragen oder Herausforderungen zu berücksichtigen, wird eine individuelle Abstimmung mit dem Praxisreferat bzw. mit dem Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung der KHSB empfohlen. Dort besteht entsprechend der Situation der Student*in die Option, individuelle Passungen zu finden und ggf. mit der Praktikumsanleiter*in zu sprechen.

Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat.

Der Nachteilsausgleich ist vorgesehen für Studierende, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung, Behinderung oder chronischer Erkrankung im Studium benachteiligt sind.

Das Ziel ist es, dass die Studienbedingungen im Einzelfall verbessert werden können. Ein Nachteil kann aus einer körperlichen oder sprachlichen oder sonstigen Beeinträchtigung erwachsen, die sie im Vergleich zu anderen Studierenden in eine schwierige Position bringt.

Deshalb bietet die KHSB die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs, der diese Benachteiligung kompensieren oder ausgleichen soll. Dieser Ausgleich ist keine Bevorzugung oder Bevorteilung. Der Nachteilsausgleich kann sich beziehen auf konkrete Situationen im Studium bei Lehrveranstaltungen, auf die Art der Prüfungsmodalitäten bzw. auf die Prüfungsarten, aber auch auf die Frage des zu absolvierenden Praktikums. Ferner besteht  die Möglichkeit, beim Studierendenwerk eine Studienassistenz zu beantragen,  die konkrete Hilfe sein kann bei der praktischen Unterstützung im Studienalltag.

Allgemeine Hinweise zum Thema Nachteilsausgleich

 

Studierende, die Nachteilsausgleiche in Prüfungssituationen benötigen, stellen rechtzeitig vor der Prüfung bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einen Antrag auf Nachteilsausgleich.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist formlos zu stellen. Im Antrag müssen Studierende die gewünschten Prüfungsmodifikationen benennen und deren Erforderlichkeit begründen. Außerdem müssen sie die gesundheitliche Beeinträchtigung und deren konkrete prüfungsrelevante Auswirkungen durch geeignete Nachweise belegen.

Informieren Sie sich vorher bei der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung über die Formalitäten des Antragsverfahrens. Sie berät zu den erforderlichen Nachweisen für die Antragstellung.

Für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches bei Studien- und Prüfungsleistungen legen Sie bitte beim Beauftragten für Studierende mit Behinderung ein fachärztliches, psychologisches oder psychotherapeutisches Gutachten vor.

Meist reichen 3 bis 5 Sätze, 5 bis 10 Zeilen, auf Kopfbogen, mit Praxisstempel, Name und Unterschrift. Das Gutachten/Attest sollte allgemein verständlich und nachvollziehbar sein.

Gutachten zur Vorlage an der KHSB Berlin

Patientenname und -anschrift

Diagnose, Anamnese

Welche Beeinträchtigung /Erkrankung liegt vor? Seit wann?

Wie schwerwiegend ist die Beeinträchtigung/Erkrankung?

Behinderungen im Studium

Welche konkreten, für Studium und Prüfung relevanten Einschränkungen folgen aus der Beeinträchtigung/Erkrankung?

Diese sollen konkretisiert werden, z. B. Schmerzen, Schreibbehinderung, Konzentrationsstörungen o. ä.

Empfehlungen zum Nachteilsausgleich

Aus fachlicher (medizinischer, psychologischer, psychotherapeutischer) Sicht erscheint folgender Nachteilsausgleich angemessen, z. B.:

  • Schreibzeitverlängerung/ Pausen bei Klausuren
  • Modifizierung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
  • Fristverlängerungen bei Hausarbeiten und Abschlussarbeiten
  • Verlängerung der Bearbeitungsfristen von schriftlichen Prüfungsleistungen
  • Änderung der Prüfungsform: Umwandlung von Referaten in Hausarbeiten

Übersicht zu möglichen Nachteilsausgleichen

 

Die Hochschulleitung ist offen für Anregungen, falls es im Verlauf des Studiums zu Schwierigkeiten kommen sollte, die z.B. durch bauliche Maßnahmen verbessert werden könnten. Bitte wenden Sie sich an den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und schildern Sie ihm die Sachlage.

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat einen hohen Stellenwert für uns. Wir möchten Sie nachfolgend daher über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns informieren.

Datenschutzinformationen über die Erfassung von Daten in Beratungskontakten mit dem Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung

Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Prof. Dr. Vera Munde
Raum 2.056
Telefon: +49 30 - 50 10 10 831
E-Mail

Sprechzeiten nach Vereinbarung