Studieren mit Familie
Sie studieren an der KHSB und Sie sind schwanger, haben Kinder, planen, in nächster Zeit eine Familie zu gründen oder pflegen eine*n Angehörige*n? Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle Informationen, hilfreiche Kontaktstellen und Angebote rundum die Vereinbarkeit von Familienleben, Studium und (Care-)Arbeit bereit.
Mutterschutz
Das Mutterschutzrecht zielt auf den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen und deren Kind(er). Nachteile durch Schwangerschaft und Stillzeit sollen ausgeschlossen und die selbstbestimmte Entscheidung über die Erwerbstätigkeit von Frauen gestärkt werden, um die Chancengleichheit zu sichern. Das
Die Umsetzung der Mutterschutzziele setzt die Meldung einer Schwangerschaft oder Entbindung bei der KHSB voraus (vgl.
Nach der Meldung Ihrer Schwangerschaft wird im
Die initiale (allgemeine) Gefährdungsbeurteilung zu Räumlichkeiten und Veranstaltungsformaten für Studentinnen für die KHSB finden Sie auf der
Weitere Details rund um Schutz- und Prüfungsfristen finden Sie in den Informationen zum Mutterschutz unter
Lassen Sie sich gern beraten!
Finanzierung
Das
Im Fall besonderer Notlagen während der Schwangerschaft unterstützt das StudierendenWERK BERLIN dabei, bei der
Studienverlaufsplanung
Grundsätzlich gilt für Lehrveranstaltungen an der KHSB eine Anwesenheitspflicht von mindestens 75%. Während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) sind Sie nicht verpflichtet, an Veranstaltungen teilzunehmen. Es wird erwartet, dass der versäumte Lehrstoff nachgeholt wird. Wenn die versäumte Zeit mehr als 25% ausmacht, können Sie eine Kompensationsleistung erstellen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie an Teilen der Veranstaltung teilgenommen haben. Kontaktieren Sie zur Absprache bitte frühzeitig Ihre Dozent*innen. Die Fristen für Prüfungsleistungen verlängern sich jeweils um die Schutzfristen. Weitere Details finden Sie im Informationsblatt Mutterschutz.
Ein Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund einer Schwangerschaft oder der Geburt eines Kindes ist möglich, indem Fehlzeiten in der Präsenz über eine Kompensationsleistung ausgeglichen werden können.
Bei parallel stattfindenden Seminaren bemüht sich die Studienorganisation um Anpassungen in der Lehrplanung, so dass ein Seminar wöchentlich ab 10:00, 12:00 oder 14:00 Uhr stattfinden kann. Insbesondere bei Studiengängen mit kleinen Kohorten ist das nicht immer möglich.
Die studienintegrierte Praxis findet in der Regel im 4. Fachsemester des Studiums statt, wobei 20 Wochen Vollzeit Praxiszeit unter institutionsüblicher Arbeitszeit abgeleistet werden sollen. Da die verpflichtenden praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen ausschließlich im Sommersemester angeboten werden, ist zumindest ein erheblicher Teil der Praxiszeit an diese Zeitstruktur gebunden.
Bei einer Schwangerschaft vor oder während des 4. Semesters und Studierenden mit kleinen Kindern empfehlen wir eine frühzeitige Beratung im
Sie können sich vom Studium für bis zu zwei Semester beurlauben lassen, wenn wichtige Gründe wie eine Schwangerschaft oder die Kinderbetreuung vorliegen. Erneute Beurlaubungen sind möglich. Bei den Beurlaubungsgründen Schwangerschaft/Mutterschutz wird kein Beitrag für das Studierendenwerk, die Studierendenschaft erhoben und der Semesterbeitrag entfällt. Ein Anspruch auf das
Einen Antrag auf Beurlaubung stellen Sie in Ihrem Konto in OpenCampus. Mehr Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf unserer Seite
Kinderbetreuung (intern und extern)
Die KHSB bietet ihren Studierenden die Möglichkeit, die Betreuung ihrer Kinder im Sinne des
Seit dem Wintersemester 2018/2019 setzt die KHSB die "Richtlinie zur Prävention von sexualisierter Gewalt" im Bereich der Kleinkindbetreuung um. Um die Kleinkindbetreuungsräume via elektr. Zugangscode nutzen zu können, wird mit der Hochschule eine Nutzungsvereinbarung geschlossen. Die Vergabe der Türcodes erfolgt durch das
Bitte kontaktieren Sie zur Nutzung der Räumlichkeiten unsere Mitarbeiterin Frau Sarah Fassio im Familienbüro.
Mensa
In der Mensa erhalten Studierende für ihre Kinder bis sechs Jahre ein kostenloses Mittagessen, sofern sie selbst Mittagsgast in der Mensa sind und einen gültigen Studierendenausweis vorlegen.
Die Mensa verfügt zudem über Kinderhochstühle.
Das
Unter anderem betreibt das StudierendenWERK BERLIN in Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin eine
FAQ
Für die selbstorganisierte Betreuung von Kindern bis zu vier Jahren in den Räumlichkeiten der KHSB während der Vorlesungszeit können an der KHSB immatrikulierte Eltern einen finanziellen Zuschuss beantragen. Insgesamt können Sie nach Bewilligung monatlich maximal 12 Stunden à 6 Euro abrechnen. Der Präsenzbesuch der jeweiligen Veranstaltung muss dabei von der Hochschule vorgegeben sein.
Stellen Sie dazu fristgerecht – zum Sommersemester bis 15. April, zum Wintersemester bis 15. Oktober – einen Antrag im Familienbüro der KHSB bei Sarah Fassio (familienangelegenheiten@khsb-berlin.de).
Anträge, die danach eingehen, können leider nicht rückwirkend berücksichtigt werden, sondern gelten ab dem Tag der Antragstellung. D.h. rückwirkend kann der Zuschuss nicht ausgezahlt werden.
Digitale Formulare zum Mutterschutz und zur Bezuschussung der Kinderbetreuung an der KHSB finden Sie auf dieser Website unter Organisatorisches abgelegt.
Das Formular zur Nutzung der Kinderbetreuungsräume erhalten Sie direkt im Familienbüro im Rahmen eines Informationsgesprächs von Sarah Fassio (familienangelegenheiten@khsb-berlin.de). Dort wird Ihnen dann auch im nächsten Schritt der Zugangscode für die Räumlichkeiten ausgehändigt.
Können Sie aufgrund von Sorge-Arbeit nur an Lehrveranstaltungen in einem bestimmten Zeitfenster teilnehmen, unterstützt die KHSB Sie bei der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft.
Buchen Sie hierzu zunächst in Open Campus Ihre gewünschten Lehrveranstaltungen. Sollten Sie in Veranstaltungen keinen Platz erhalten haben, die in Ihrem „Care-Zeitfenster“ liegen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Studienorganisation auf. Die Mitarbeiterinnen haben dann die Möglichkeit, Sie nachträglich in die Veranstaltung umzubuchen oder mit Ihnen nach einer guten Alternative zu schauen.
Für die Pflege eines Angehörigen i. S. d. § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes haben Studierende auf Antrag Anspruch auf Gewährung eines Urlaubssemesters.
Um die Vereinbarkeit von Pflege und Erziehung eines Kindes oder von Pflege eines Angehörigen i. S. d. § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes mit einem Studium zu ermöglichen, bietet die Hochschule in allen Studiengängen ein Teilzeitstudium an (vgl. § 10 AO-StuP).
Kontaktieren Sie bei allen Fragen rund um das Thema Sorge-Arbeit gerne Sarah Fassio im Familienbüro der KHSB (familienangelegenheiten@khsb-berlin.de).
Organisatorisches
Ansprechpersonen
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialgeld fürs Kind,
- Wohngeld,
- Mutterschaftsgeld oder
- Betreuungsmöglichkeiten
Ich helfe Ihnen gern weiter.