Studieren mit Familie

 

Sie sind schwanger und studieren an der KHSB?

Sie haben Kinder und studieren an der KHSB oder möchten an der KHSB studieren?

Sie studieren an der KHSB und planen, in nächster Zeit eine Familie zu gründen?

Sie pflegen eine*n Angehörige*n und studieren an der KHSB?

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie, Studium und Arbeit/Finanzierung zur Verfügung.

 

 

Foto: KHSB

Zum 1.Januar 2018 sind umfängliche Änderungen des Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Ein erklärtes Ziel ist die Gewährleistung des bestmöglichen Gesundheitsschutzes für schwangere und stillende Frauen und deren Kind/er. Weiterhin sollen Nachteile durch Schwangerschaft und Stillzeit ausgeschlossen und die selbstbestimmte Entscheidung über die Erwerbstätigkeit von Frauen gestärkt werden, um die Chancengleichheit zu sichern. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen. Das Gesetz ist im Leitfaden Mutterschutz zusammengefasst und erläutert.

Die Umsetzung des Mutterschutzziele setzt die Meldung einer Schwangerschaft oder Entbindung im Studierendensekretariat der KHSB voraus (vgl. §6 Abs. 4 Allgemeine Ordnung für das Studium und die Prüfungen (2020), pdf). Eine Meldepflicht besteht nicht. Aus der Meldung einer Schwangerschaft oder Entbindung entstehen für Studentinnen keine Nachteile. Im eigenen Interesse ist daher eine Mitteilung so früh wie möglich zu empfehlen.

Lassen Sie sich gern beraten.

Nach der Meldung im Studierendensekretariat wird im Büro für Gleichstellung, Frauen und Familienangelegenheiten eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vorgenommen, die in der Studierendenakte verbleibt. Alle involvierten Ämter (Prüfungsamt und Praxisreferat) werden vom Studierendensekretariat informiert, damit die Studierende die Schwangerschaft oder Entbindung nur einmal melden muss.

Die initiale (allgemeine) Gefährdungsbeurteilung zu Räumlichkeiten und Veranstaltungsformaten für Studentinnen für die KHSB finden Sie hier.

Weitere Details rund um die Schutzfristen, Prüfungsfristen etc. finden Sie in den Informationen zum Mutterschutz (Stand November 2021).

Finden Sie hier Informationen zum Mutterschutz an der KHSBinformationsblatt_mutterschutz_studierende_9.02.2023.pdf

Das StudierendenWERK BERLIN hält ein spezifisches Beratungsangebot für Schwangere und Studierende mit Kind/ern bereit. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Ihnen zustehenden Leistungen und können konkrete Fragen klären, z.B. ob und wann Ihnen staatliche Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, ElterngeldPlus, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld fürs Kind, Wohngeld,  etc. zustehen und ob es für Sie vorteilhaft ist, ein oder mehrere Urlaubssemester zu beantragen, oder in geringfügigerem Umfang weiter zu studieren.

Im Fall besonderer Notlagen während der Schwangerschaft unterstützt das StudierendenWERK BERLIN dabei, bei der Stiftung Hilfe für die Familie einen Antrag auf Erstausstattung für das Baby zu stellen.

Informationsflyer Studium mit Kind finanzieren

Präsenzzeiten
Grundsätzlich gilt an der KHSB für Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht von mindestens 75%. Während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) sind Sie nicht verpflichtet, an Veranstaltungen teilzunehmen. Es wird erwartet, dass der versäumte Lehrstoff nachgeholt wird. Wenn die versäumte Zeit mehr als 25% ausmacht, können Sie eine Kompensationsleistung erstellen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie an Teilen der Veranstaltung teilgenommen haben. Kontaktieren Sie zur Absprache bitte frühzeitig Ihre Dozent*innen. Die Fristen für Prüfungsleistungen verlängern sich jeweils um die Schutzfristen. (Weitere Details finden Sie unter Mutterschutz und im Informationsblatt Mutterschutz.)

Einen Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund einer Schwangerschaft oder der Geburt eines Kindes ermöglicht §11 AO-StuP, indem Fehlzeiten in der Präsenz über eine Kompensationsleistung ausgeglichen werden können.  

Seminarzeiten

Bei parallel stattfindenden Seminaren bemüht sich die Lehrplanung (Studienorganisation@khsb-berlin.de), dass ein Seminar wöchentlich ab 10:00, 12:00 oder 14:00 Uhr stattfinden kann. Das ist insbesondere bei Studiengängen mit kleinen Kohorten nicht immer möglich. 

Praxissemester
Die studienintegrierte Praxis findet in der Regel im 4. Fachsemester des Studiums statt, wobei 20 Wochen Vollzeit Praxiszeit unter institutionsüblicher Arbeitszeit abgeleistet werden sollen. Da die verpflichtenden praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen ausschließlich im Sommersemester angeboten werden, ist zumindest ein erheblicher Teil der Praxiszeit an diese Zeitstruktur gebunden. 

Bei einer Schwangerschaft vor oder während des 4. Semesters empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich des praktischen Studiensemesters möglichst frühzeitig im Praxisreferat beraten zu lassen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Urlaubssemester

Sie können sich vom Studium für ein bis zwei Semester beurlauben lassen, wenn wichtige Gründe wie eine Schwangerschaft oder die Kinderbetreuung vorliegen. Erneute Beurlaubungen sind möglich. Bei den Beurlaubungsgründen Schwangerschaft/Mutterschutz wird kein Beitrag für das Studierendenwerk/-schaft erhoben. Der Semesterbeitrag entfällt. Auf Wunsch kann ein Semesterticket erworben werden.

Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich innerhalb der Rückmeldefrist an den Präsidenten zu richten. Anträge auf Beurlaubung nach bereits erfolgter Rückmeldung sind bis spätestens einen Monat nach Semesterbeginn zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Antrag auf Beurlaubung

Interne Kinderbetreuung

Wie ist diese organisiert?

Die KHSB bietet ihren Studierenden die Möglichkeit, die Betreuung ihrer Kinder im Sinne des § 25 SGB VIII selbst zu organisieren. Dazu steht ein Ruhe- und Stillraum (1.008) und der Mini-Club (Raum 1.019) zur Verfügung.

Seit dem Wintersemester 2018/2019 setzt die KHSB die "Richtlinie zur Prävention von sexualisierter Gewalt" im Bereich der Kleinkindbetreuung um. Um die Kleinkindbetreuungsräume nutzen zu können, wird mit der Hochschule eine Nutzungsvereinbarung geschlossen. Dazu wird das Formular "Prävention von sexualisierter Gewalt - Schutzmaßnahmen für die selbstorganisierte Kleinkindbetreuung in der KHSB" ausgefüllt und unterschrieben im Büro für Gleichstellung, Frauen und Familienangelegenheiten eingereicht. Von allen Betreuungspersonen, die nicht Mutter oder Vater des zu betreuenden Kindes sind, muss der Hochschule ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Liegt dieses nicht vor, benötigt die Hochschule für den Übergang eine ausgefüllte und unterschriebene "Selbstauskunftserklärung". Teil dieser Vereinbarung ist die Vergabe eines Raumschlüssels, da die Räumlichkeiten verschlossen sind.

Kann ich einen Zuschuss für die selbstorganisierte Kinderbetreuung beantragen?

Für die selbstorganisierte Betreuung von Kindern bis zu vier Jahren in den Räumlichkeiten der KHSB während der Vorlesungszeit können an der KHSB immatrikulierte Eltern einen finanziellen Zuschuss beantragen. Insgesamt können Sie nach Bewilligung monatlich maximal 12 Stunden à 6 Euro abrechnen. Der Präsenzbesuch der jeweiligen Veranstaltung muss dabei von der Hochschule vorgegeben sein.

Stellen Sie dazu fristgerecht - zum Sommersemester bis 15. April, zum Wintersemester bis 15. Oktober - einen Antrag im Büro für Gleichstellung, Frauen und Familienangelegenheiten. Anträge, die danach eingehen, können leider nicht rückwirkend berücksichtigt werden, sondern gelten ab dem Tag der Antragstellung. D.h. rückwirkend kann der Zuschuss nicht ausgezahlt werden.   

Wo finde ich die Formulare?

Digital:

Antragsformularantrag_zuschuss_kinderbetreuung.pdf

Abrechnungsformular

und in ausgedruckter Form in den Kinderbetreuungsräumen der KHSB im Ordner "Kinderbetreuung" und im Büro für Gleichstellung, Frauen und Familienangelegenheiten. Das Formular Nutzungsvereinbarung erhalten Sie direkt im Büro im Rahmen eines Informationsgesprächs.

Externe Kinderbetreuung

Das StudierendenWERK BERLIN hält ein spezifisches Beratungsangebot für Schwangere und Studierende mit Kind/ern bereit. Hier erhalten Sie auch Informationen, welche Betreuungsmöglichkeiten für studierende Eltern vorhanden sind.

Seit November 2014 betreibt das StudierendenWERK BERLIN in Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin eine neue Kindertagesstätte auf dem Campus der HTW Berlin in Karlshorst. Neben Hochschulangehörigen der HTW können sich auch Studierende der KHSB um einen Platz für ihr Kind im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt bewerben. Für die Vergabe der Plätze wird eine Vormerkliste geführt.

Mensa
In der Mensa erhalten Studierende für ihre Kinder bis sechs Jahre ein kostenloses Mittagessen, sofern sie selbst Mittagsgast in der Mensa sind und einen gültigen Studierendenausweis vorlegen.
Die Mensa verfügt zudem über Kinderhochstühle.
 

 

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Am Mittwoch, den 6. Dezember, gibt es an der KHSB ein tolles Beratungsangebot des Zentrums für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Marzahn-Hellersdorf!

Das Zentrum wird die KHSB am Mittwoch, 6.12., besuchen und in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr beraten und unterstützen rund um die Themen sexuelle Gesundheit, Familienplanung, Verhütung etc. Die Beratung und Information am 6.12.2023 ist vertraulich und braucht keine Voranmeldung. Für Frauen ab 22 Jahren ist es auch möglich, eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel zu beantragen. Bei Interesse bitten wir den gelben Flyer des Zentrums zu beachten und erforderliche Unterlagen mitzubringen (in digitaler Form reicht).

Auch alle anderen Themen zu sexueller Gesundheit, sexueller Selbstbestimmung und Partnerschaft können hier vertraulich angesprochen werden. Bei Rückfragen zum Angebot steht unsere Frauenbeauftragte, Johanna Warth, unter frauenbeauftragung@khsb-berlin.de zur Verfügung. Alternativ dazu könnt ihr euch an Madeline Rieger im Büro für Diversität, Gleichstellung und Familie wenden (diversitaet@khsb-berlin.de).

 

Wann: 06.12.2023 von 12:00-13:00 Uhr

Wo: Raum B 22 in der KHSB

Wichtig: Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung mitbringen, sowie ggf. Rezept über das Schwangerschaftsverhütungsmittel

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Familienhilfe in Berlin

Auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stehen alle Informationen bereit:

https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/#familienhilfe

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert zu aktuellen Hilfs- und Unterstützungsangeboten

Büro für Diversität, Gleichstellung und Familie

Madeline Rieger
Raum 1.010

Kontakt: E-Mail
Termine nach Vereinbarung

Telefon: +49 30 50 10 10 410

Sozialberatung des StudierendenWERKs BERLIN:
Frau Rohde
Telefon: +49 30 93 93 98 440
Frau Pundt
Telefon: +49 30 93 93 98 437
Franz-Mehring-Platz 2, 2. Etage
10243 Berlin
Kontakt: E-Mail