Berufliche und soziale Vorerfahrungen als Kriterien für die Studienplatzvergabe

Beruflichen Vorerfahrungen und soziales Engagement können Sie für das Auswahlverfahren geltend machen. Die einzelnen Tätigkeiten werden mittels eines Punktesystems vergleichbar gemacht. Treffen für Sie einzelne Erfahrungen zu, können Sie dies mit einem „ja“ bestätigen. Dafür müssen Sie geeignete Nachweise einreichen bzw. hochladen.

Die Punkte werden durch das Verwaltungsprogramm Ihrer Bewerbung zugeordnet. Die Anzahl der Punkte entnehmen Sie bitte der untenstehenden Auflistung.

Bitte beachten Sie, dass die Punkte für ein und dieselbe Tätigkeit nur einmal vergeben werden können. (Zum Beispiel kann ein FSJ in einem Altenheim nicht nochmals als Erfahrung in „Pflege und Betreuung“ gewertet werden.)

 

Berufsabschlüsse im sozialen Bereich werden gewertet.

Ein weiteres Kriterium bei der Bewertung ist die geleistete Berufstätigkeit. Nachzuweisen durch Bescheinigung des Arbeitgebers über Zeiten der Berufstätigkeit.

Ehrenamtliche Tätigkeiten finden ebenfalls Berücksichtigung. Das können regelmäßige Tätigkeiten in Jugend-, Caritas-, Pastoral-, Diakoniearbeit, Gremien und Verbänden sein.

Betreuen oder pflegen Sie Kinder im eigenen Haushalt werden Punkte für diese Familientätigkeit gegeben. Dies ist mit Kopien der Geburtsurkunde(n) zu belegen.

Sollten Sie eine Pflege/ Betreuung einer pflegebedürftigen Person für die Dauer von mindestens 12 Monaten und nicht als Erwerbsarbeit ausgeübt haben oder noch ausüben, erfolgt auch in diesem Feld eine Anerkennung der geleisteten Tätigkeit. Legen Sie hierzu bitte einen schriftlichen Nachweis vor, aus der Grund und regelmäßiger Umfang (Dauer und Tätigkeiten) der Pflegeaufgabe hervorgehen.

Angaben zu besonderen Lebensumständen

  • Familie (Kinder) 
    6 Punkte
     
  • Verantwortung für eine pflegebedürftige Person
    6 Punkte

Angaben zu beruflichen Vorerfahrungen

  • Berufsausbildung
    6 Punkte
     
  • Berufserfahrung (ab 2 Jahren)
    6 Punkte

Angaben zur Ableistung verschiedener Dienste

  • Zivildienst, Freiwilliges Soziales/ Ökologisches/ Kulturelles Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Freiwilligendienst im Ausland
    3 Punkte (bei Kombi. bis zu 6 Pkt)
     
  • Ehrenamt/ bürgerschaftliches Engagement (mindestens 1 Jahr)
    3 Punkte
     
  • Ehrenamt/ bürgerschaftliches Engagement (ab 2 Jahren)
    6 Punkte