Berufs- und tätigkeitsbegleitend studieren

 

In einem berufs- oder tätigkeitsbegleitenden Studium können das Wissen der Berufspraxis und das Wissen der Wissenschaft gezielt miteinander verbunden werden. Theoriegeleitete Erkenntnisse werden auf die komplexen Erfordernisse praktischen Handelns bezogen. So werden Studierende außerhalb des Berufsalltags vielseitig angeregt, sind aber zugleich gefordert, die mit einem Studium verbundenen zusätzlichen Herausforderungen zu meistern. Damit daraus keine individuelle Zerreißprobe wird, begleitet und unterstützt die KHSB Studierende beim Gelingen des Studiums. Die Absolvent*innen der Bachelor-Studiengänge der KHSB haben in einer Online-Befragung im Sommersemester 2012 mit 98 % bestätigt, dass sie ihr Studium so wieder absolvieren würden. Vier von fünf würden wieder an der KHSB studieren.

Ein Studium neben dem Beruf und dazu auch noch das Privatleben – ein Bündel an Herausforderungen, die es zu koordinieren gilt. Häufig ist das Fehlen von Zeit ein drängender Faktor für berufsbegleitend Studierende. Daher wird seitens der Hochschule empfohlen, nicht mehr als 20-30 Stunden pro Woche erwerbstätig zu sein. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass sich in Absprache mit Arbeitgeber*innen noch zusätzliche Spielräume aushandeln lassen, beispielsweise durch flexible Dienstplanregelungen, die mit den Präsenzzeiten des Studiums abgestimmt werden. Der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist geregelt im § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Beschäftigung seit mindestens sechs Monaten bei dem*der Arbeitgeber*in,
  • der*die Arbeitgeber*in beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer*innen und
  • der Antrag auf Arbeitszeitverkürzung ist mindestens drei Monate vor dem Beginn der Teilzeitarbeit bei der*dem Arbeitgeber*in eingereicht.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die*der Arbeitgeber*in den Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zur Teilzeitarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zudem haben alle Berliner Arbeitnehmer*innen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Zentral ist häufig die Frage nach der Finanzierbarkeit eines Studiums. Die Kombination zwischen Erwerbstätigkeit und einem berufsbegleitenden Studium deckt meist einen Großteil der Kosten. Dennoch können Lücken der Finanzierung auftreten. In diesem Fall gibt es einige Förderungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Bildungsprämie. Sie unterstützt Erwerbstätige mit einem Einkommen bis 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) mit dem Prämiengutschein – oder dem Bildungssparen. Informationen dazu gibt es auf der Seite bildungspraemie.info, des Ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Ein Studium durch ein Stipendium zu ermöglichen, ist auch berufsbegleitend eine Option. An berufserfahrene Personen richtet sich beispielsweise die Studienförderung des BMBF: das Aufstiegsstipendium. Wer berufsbegleitend studiert, kann mit 2.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Voraussetzungen für die Bewerbung sind unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung (explizit auch in sozialen- und gesundheitsspezifischen Bereichen) sowie Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren. Informationen finden Sie unter aufstiegsstipendium.de.

Auch das Deutschland-Stipendium ist für Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen möglich. Die Unterstützung von 300 € monatlich werden für ein Jahr gezahlt. Danach ist eine Neubewerbung um ein weiteres Jahr möglich. Die KHSB hat bereits Erfahrungen diesbezüglich gesammelt und bietet hierzu Beratungen an.

Studienkosten könnten grundsätzlich auf zwei Arten steuerlich abzugsfähig sein: als „Sonderausgaben“ oder als „Werbungskosten“. „Sonderausgaben“ können nur in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie entstehen. „Werbungskosten“ hingegen können auch in anderen Jahren als der Entstehung steuerlich abgezogen werden. Handelt es sich um ein Erststudium, so können Studierende, die vorab eine Berufsausbildung absolviert haben, die kompletten Studienkosten z.B. ggf. steuerlich als Werbungskosten geltend machen (BFH-Urteil vom 18.06.2009, Az. VI R 14/07). Infos dazu hier.

Für den Fall, dass der*die Arbeitgeber*in die Weiterqualifizierung über ein Studium ideell unterstützt, könnte zudem in einem persönlichen Gespräch ausgelotet werden, ob auch eine finanzielle Förderung z.B. die Übernahme der Semesterbeiträge möglich ist.

Was denken eigentlich die Kommiliton*innen, also die Mitstudierenden aus berufsbegleitenden Studiengängen? Der spannenden Aufgabe, die häufig routinierte Berufstätigkeit erfolgreich mit einem erstmal ungewohnten Studium zu verbinden, stellen sich immer mehr Menschen. Welche Erfahrungen sammeln sie und welche nützlichen Hinweise zum Gelingen können sie geben?

Erfahrungsberichte von Studierenden finden sich auf berufsbegleitend-studieren.de und Berichte von Studierenden, die nicht durch das Abitur, sondern über ihre Berufsqualifizierung ein Studium aufnehmen konnten, auf studieren-ohne-abitur.de.

Ein unmittelbarer Austausch mit Kommiliton*innen (auch anderer Hochschulen), die neben dem Studium berufstätig sind oder auch ohne Abitur an einer Hochschule studieren, kann auf studieren-ohne-abitur.de über facebook.com eingegangen werden.

Bei der Entscheidung, ein berufsbegleitendes Studium zu beginnen oder weiterzuführen, stehen Sie oft allein. Wenn Fragen und Zweifel aufkommen, ist es gut, sich mit anderen auszutauschen, die in einer ähnlichen Lage sind oder waren. Nutzen Sie daher die oben genannten Portale oder suchen Sie ganz direkt den Austausch mit Ihren Mitstudierenden oder den Lehrenden und Mitarbeiter*innen an der Hochschule.

Die Zahl beruflich qualifizierter Studienanfänger*innen ist in Berlin besonders hoch. Das hat u.a. damit zu tun, dass hier erweiterte Zugangsmöglichkeiten geschaffen wurden, von denen sowohl Personen mit hochstufigen Berufsbildungsabschlüssen, aber auch Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und mehreren Jahren Berufspraxis profitieren. Die genauen rechtlichen, länderspezifischen Rahmenbedingen finden Sie auf studieren-ohne-abitur.de.

Eine Übersicht über Fragen beispielsweise danach, wer studiert berufsbegleitend und worauf kommt es bei einer solchen Weiterqualifizierung an sowie eine bundesweite Übersicht zu berufsbegleitenden Studiengängen ist unter studieren.de einsehbar.