Hinweise zur 3G-Regelung

Damit der Start ins Wintersemester gut funktionieren kann, gibt es natürlich ein paar Hinweise, die auch schon per E-Mail allen Studierenden zugegangen sind:
Die Veranstaltungen der Hochschule (Seminare/Vorlesungen) finden unter Beachtung der 3G-Regelung statt. Wer geimpft oder genesen ist, trägt einen Nachweis dafür bei sich. Wer noch nicht geimpft oder genesen ist, muss ein zertifiziertes Schnelltestergebnis vorweisen können. Ab Montag (11.10.21) sind diese Schnelltests in Berlin kostenpflichtig. Kostenfreie Test gibt es weiterhin für folgende Gruppen:

  • Personen unter 18 Jahren (für Personen ab 12 bis 31. Dezember 2021),
  • Schwangere,
  • Studierende aus dem Ausland, die mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff geimpft sind (bis vorerst 31. Dezember 2021),
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können,
  • Studienteilnehmer*innen, die die Wirksamkeit von Anti-Corona-Impfstoffen testen und
  • Infizierte oder Kontaktpersonen, die einen Test zur Beendigung der Quarantäne brauchen.

Wer zu keiner dieser Gruppen gehört, muss ab jetzt den Schnelltest selbst bezahlen. Die Hochschule kann die Kosten für die Tests nicht übernehmen und der Senat hat sich dazu entschieden, diese Tests für Studierende auch nicht zu übernehmen (wie z.B. in Bayern).