Anträge auf Überbrückungshilfe werden noch bis 31.08.2020 angenommen

Noch ungefähr zwei Wochen können sich Studierende, die pandemiebedingt in eine Notlage geraten sind, um einen Zuschuss aus den Überbrückungshilfen des Bundes bewerben. Bis zu 500 Euro Zuschuss können bewilligt werden. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über www.überbrückungshilfe-studierende.de.

Seit Juni sind insgesamt 12.300 dieser Anträge vom studierendenWERK BERLIN bearbeitet worden. Die Nachfrage nach diesen Hilfen war so hoch, dass zwischenzeitlich die Beratungsdienste eingestellt werden mussten, damit sich das siebenköpfige Team der Sozialberater*innen ausschließlich der Bearbeitung der Anträge widmen konnte.

Beratung zur Studienfinanzierung wird wieder aufgenommen

„Inzwischen haben wir den hohen Bearbeitungsstau bei den Anträgen in den Griff bekommen“, sagt studierendenWERKs-Geschäftsführerin Petra Mai-Hartung. „Die Beratungsdienste werden ab dem 17.08.2020 den regulären Betrieb wieder aufnehmen“.

Das studierendenWERK BERLIN berät unter anderem rund um die Frage der Studienfinanzierung, ein Thema, das aktuell unter den Studierenden sehr nachgefragt ist. Die Beratung erfolgt ab dem kommenden Montag per Email sowie telefonisch.