Rund um die Ausleihe

Die Bi­blio­thek stellt Ih­nen eine Viel­zahl von Me­di­en für die Ausleihe zur Verfügung.

Um Medien aus­zu­lei­hen, benöti­gen Sie die Campuscard die auch als Bibliotheksausweis fungiert.
Alle Medien sind in der Bibliothek frei zugänglich und dazu im Lesesaal systematisch nach Themen aufgestellt.

Mit dem im Eingangsbereich ste­hen­den Selbst­ver­bu­chungs­au­to­ma­ten können Sie Medien während den Öff­nungs­zeiten ent­lei­hen und zurückbuchen. Die Rückgabe ist außerhalb unserer Öffnungszeiten über die Buchrückgabebox am Hofeingang möglich.

In Ihrem Bibliothekskonto können Sie Ihre Ausleihen und Vormerkungen verwalten. Dies ist auch mobil über eine App möglich.

 

Die Bibliotheksnutzung ist kostenlos.

Foto: KHSB

Wer darf die Hochschulbibliothek nutzen?
Grundsätzlich steht die Hochschulbibliothek allen interessierten Erwachsenen und Jugendlichen zur Benutzung offen! Minderjährige müssen zur Zulassung eine von dem/der Erziehungsberechtigten unterschriebene Einwilligungserklärung vorlegen.

Was brauche ich zur Anmeldung?
Studierende der KHSB benötigen für die Ausleihe in der Bibliothek die Campuscard. Eine Anmeldung in der Bibliothek ist nicht notwendig. Sie finden hier alle Informtionen zur Campuscard.
Gäste der Hochschule benötigen für die Anmeldung in der Bibliothek ein amtliches Ausweisdokument. Den Gästeausweis erhalten Sie in der Bibliothek. Mit der Karte können Sie Medien in der Bibliothek ausleihen, am Kopierer drucken, kopieren und scannen sowie in der Mensa Ihr Essen bezahlen.
Der Gästeausweis ist kostenlos.

Ich habe meine Campuscard/Ausweis verloren! Was nun?
Bitte melden Sie uns den Verlust Ihrer Campuscard umgehend, um Missbrauch durch Dritte zu vermeiden. Wir werden dann Ihr Ausleihkonto so lange sperren, bis Sie Ihre Campuscard wieder gefunden oder eine neue Campuscard erhalten haben.
Gästeausweise können gegen eine Gebühr von € 5,00 in der Bibliothek ersetzt werden.

Wie kann ich meine Adresse ändern, wenn ich umziehe?
Sie können Ihre Benutzerdaten nicht selbst ändern. Bitte teilen Sie uns Änderungen so schnell wie möglich mit, damit wir diese eintragen können.

Wie lange kann ich ein Medium ausleihen?
Bücher: 4 Wochen
(können zwei Mal für wiederum vier Wochen verlängert werden)

Tonträger (CDs, Cassetten usw.), CD-ROM, DVDs, Zeitschriftenjahrgänge: 1 Woche
(können zweimal [Zeitschriftenbände einmal] für wiederum eine Woche verlängert werden)

Ausleihfristen für berufsbegleitende Studierende
Bücher, Tonträger (Cassetten, CDs usw.), CD-ROM, DVDs: 6 Wochen
(können zwei Mal für wiederum sechs Wochen verlängert werden)

Zeitschriftenbände: 1 Woche
(können einmal für wiederum eine Woche verlängert werden)

Aktuelle Zeitschriftenhefte sind nicht ausleihbar, können jedoch jederzeit kopiert oder kostenlos gescannt werden.

Woher weiss ich das genaue Leihfristende-Datum?

  • Bei jeder Ausleihe können Sie am Selbstverbucher auswählen, ob Sie eine Quittung mit den entliehenen Medien und entsprechendem Rückgabedatum ausgedruckt oder per E-Mail zugesandt haben möchten.
  • In Ihrem Nutzerkonto, das Sie über den OPAC-Online Katalog erreichen (Einstieg über "Benutzerkonto"), finden Sie das jeweilige Leihfristende der von Ihnen entliehenen Medien aufgeführt.
  • Drei Tage vor Abgabefrist erhalten Sie kostenlos eine Erinnerungsmail.

Wie kann ich die Leihfrist meiner Medien verlängern?
Sie können die Leihfrist Ihrer Medien zwei Mal ohne Vorlage der Medien in Ihrem Bibliothekskonto ode am Selbstverbucher verlängern. Voraussetzung dafür ist, dass die Medien nicht vorgemerkt sind.

Eine dritte Verlängerung ist nur über das Bibliothekspersonal per E-Mail, per Anruf, schriftlich per Post oder einfach persönlich in der Bibliothek möglich.
Auch hier ist eine Verlängerung nicht mehr möglich, sollte das Medium vorgemerkt sein.

Wie kann ich Bücher vormerken?
Suchen Sie die gewünschten Medien im OPAC Online-Katalog. Ist ein Exemplar ausgeliehen, so ist die entsprechende Exemplaranzeige mit einem Link "Vormerken" versehen. Klicken Sie diesen an, geben Sie Ihre Zugangsdaten ein (Bibliotheksausweisnummer u. Passwort (i.d.R.Ihr Geburtsdatum sechsstellig) und klicken Sie auf absenden.

Wie erfahre ich, dass die vorgemerkte Literatur für mich in der Bibliothek bereitliegt?
Sie werden per E-Mail benachrichtigt. Darüber hinaus werden bereitgestellte Medien Ihrem Bibliothekskonto unter "Entleihungen" am Ende der Liste mit dem Status "Vormerkregal" aufgeführt. Natürlich können Sie auch am Info-Service nachfragen.

Medien werden für zwei Wochen bereitgestellt. Sollte der Zeitraum nicht ausreichend sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Video zum Umgang mit dem Bibliothekskonto

Was bietet mein Bibliothekskonto?
Das Bibliothekskonto bietet die folgenden Möglichkeiten:

  • Ansicht der Kontaktdaten. Eine Änderung ist nur über das Bibliothekspersonal möglich.
  • eine Aufstellung der von Ihnen entliehenen Medien mit Angabe des jeweiligen Leihfristendes, ob eine Vormerkung vorliegt und der Anzahl ggf. bereits erfolgter Verlängerungen. Ausgewählte Medien können über den Button verlängert werden.
  • eine Aufstellung der von Ihnen vorgemerkten Titel, die noch nicht zurückgegeben wurden.
  • unter Kosten werden alle Mahngebühren aufgeführt.
  • unter Passwort können Sie Ihr Passwort ändern.

Wie bekomme ich Zugang zu meinem Bibliothekskonto?
Zugangsdaten Bibliothekskonto:
Nummer: Bibliotheksausweisnummer (z.B. KHSB8041260 oder 002517B, steht auf der Campuscard bzw. dem Gästeausweis)
Passwort: Geburtsdatum (TTMMJJ)

Werde ich erinnert, falls ich vergesse, meine Bücher rechtzeitig abzugeben?
Sie erhalten drei Tage vor Fristablauf eine Mail an die Studentische Mailadresse bzw. eine andere hinterlegte Mail Adresse, mit der Aufforderung Ihre Medien zu verlängern bzw. abzugeben.

Drei Tage nach Fristablauf erhalten Sie von uns eine Mail, dass die Medien zurückgegeben werden müssen. Sie haben dann jedoch noch die Möglichkeit, die Medien zu verlängern, sollten diese nicht vorgemerkt sein.

Ist ein Medium vorgemerkt, erhalten Sie am Tag nach Fristablauf von uns eine Mail, dass eine Rückgabe umgehend erfolgen muss.

Was passiert, wenn ich ein Buch nicht fristgerecht zurückgebe?
Es fallen pro Medium folgende Fristüberschreitungsgebühren an:

  • nach dem 14. Kalendertag =   5 Euro pro Medium
  • nach dem 28. Kalendertag = 10 Euro pro Medium
  • nach dem 42. Kalendertag = 15 Euro pro Medium

Angefallene Gebühren können Sie bar am Info-Service zu den Öffnungszeiten oder per Überweisung begleichen.

Ist es möglich, dass eine andere Person auf meinem Namen Medien ausleiht?
Grundsätzlich ist es möglich. Allerdings muss der Abholer eine Vollmacht des/der Auftragsgeber/in sowie den Bibliotheksausweis/Campuscard vorlegen können.

Auch Studentische Mitarbeiter können für ihren jeweiligen Dozenten Medien im Auftrag ausleihen. Mitzuführen ist diese spezielle Vollmacht.

Was tun bei Verlust entliehener Literatur?
Melden Sie den Verlust entliehener Literatur oder anderer Medien umgehend am Info-Service der Hochschulbibliothek. So können zunächst einmal weitere Mahnungen an Sie vermieden werden. In der Regel sind sie zum Ersatz verpflichtet. Siehe auch Benutzungsordnung §8 Ersatzpflicht.

BibApp

Info-Service
Telefon: +49 30 50 10 10 17
Kontakt: E-Mail