Zugangsvoraussetzungen für B.A.-Studiengänge
Zu einem Studium in einem B.A.-Studiengang an der KHSB können Sie zugelassen werden, wenn Sie
- die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder
- eine vom Senat von Berlin im Einzelfall anerkannte Fachhochschulzugangsberechtigung oder ein allgemeines Zugangsrecht (i. S. § 11 Abs. 1 BerlHG) oder
- ein fachgebundenes Hochschulzugangsrecht (i. S. § 11 Abs. 2 BerlHG), eine für das Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung
Der Zugang zum Studium an der KHSB kann in bestimmten Fällen über eine Zugangsprüfung zum gewählten Studiengang erfolgen (§ 2 Abs. 2 (1) ImmaO KHSB).
Zu den Zugangsvoraussetzungen für ausländische Studierende gehört zudem ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache.
Die Zulassung erfolgt in einem hochschuleigenen Bewerbungsverfahren.
