Zugangsprüfung
Die Zulassung zum Studium an der KHSB ist auch mit einer Zugangsprüfung (Immatrikulationsordnung KHSB (2021) § 2 (2)) möglich.
Einen Antrag auf Aufnahme und Zugangsprüfung kann stellen:
- wer ein fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (i.S. §11 Abs, 2 BerlHG) hat, aber in einer Fachrichtung studieren will, die nicht mit der Ausbildung und Berufserfahrung verwandt ist.
Der Antrag auf Zugangsprüfung muss an der KHSB eingegangen sein:
- am 31.05. für das Wintersemester bzw.,
- am 31.10. für das Sommersemester.

Antrag auf Aufnahme und Zugangsprüfung (.pdf) für die Studiengänge B.A. Soziale Arbeit, B.A. Soziale Arbeit (berufsbegleitende), B.A. Kindheitspädagogik, B.A. Heilpädagogik, B.A. Religionspädagogik, B.A. Gestaltungstherapie / Kunsttherapie, Master-Studiengänge
Antrag auf Aufnahme, Zugangsprüfung und Eignung (.pdf) für B.A. Soziale Gerontologie
Studierendensekretariat
Barbara Ramin
Annegret Schenkel
Raum: 1.103
Telefon: +49 30 50 10 10 10
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entfallen bis auf weiteres. Sie erreichen uns ausschließlich telefonisch, per Mail oder postalisch.
in der Vorlesungszeit:
Montag 9:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:30 Uhr
Donnerstag 9:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag 9:30-12:30 Uhr
Dienstag 9:30-12:30 Uhr
Donnerstag 9:30-12:30 Uhr und 14:00-15:00 Uhr
Bitte nutzen Sie zur Abgabe von Anträgen und Unterlagen den Briefkasten am Haupteingang der Hochschule (Köpenicker Alle 39-57).