Zugangsprüfung

Die Zulassung zum Studium an der KHSB ist auch mit einer Zugangsprüfung (Immatrikulationsordnung KHSB (2021) § 2 (2)) möglich. 

Einen Antrag auf Aufnahme und Zugangsprüfung kann stellen:

  • wer eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (i.S. §11 Abs, 2 BerlHG) hat, aber in einer Fachrichtung studieren will, die nicht mit der Ausbildung und der Berufserfahrung verwandt ist.

Ein Antrag auf Zugangsprüfung stellen Sie mit Ihrer Bewerbung im Online-Portal. Zu beachten gilt, dass Bewerbungen mit einem Antrag auf Zugangsprüfung bis spätestens zum 31.05. (für das Wintersemester) bzw. bis zum 30.11. (für das Sommersemester) im KHSB Bewerbungsportal hochgeladen sein müssen.

Studierendensekretariat

Annegret Schenkel
Sorina Fritz

Raum: 1.103

Telefon: +49 30 50 10 10 10

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Öffnungszeiten

in der Vorlesungszeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
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Donnerstag  9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

in der vorlesungsfreien Zeit:
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Donnerstag  9:30-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr