Studienverlängerung / Beurlaubung
Bei Überschreitung der Regelstudienzeit müssen Sie einen Antrag auf Studienverlängerung vor Ablauf der Rückmeldezeit an den Prüfungsausschuss (über das Prüfungsamt) stellen (per Post, persönlich oder per Mail).
Bei der Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester entscheidet die*der Präsident*in über den Antrag. Zur Unterstützung der Entscheidung kann ein Empfehlung der Studienberatung nach einem klärenden Gespräch hinzugezogen werden (§11,2 und §14 Immatrikulationsordnung der KHSB).
Wenn Sie aufgrund von längerer Erkrankung, Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit oder sonstigen Gründen Ihr Studium nicht weiterführen können, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Diesen reichen Sie bei der Leitung Studierendenservice ein.
