Anerkennung von Studienleistungen

Die KHSB hat Vorgaben für die Anerkennung von bereits an Hochschulen erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen entwickelt, um das Anrechnungs- bzw. Anerkennungsverfahren für Sie einfach, transparent und verbindlich zu gestalten.

Den Antrag auf Anrechnung bzw. Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen reichen Sie mit Ihrer Bewerbung an der KHSB ein. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss nach Ihrer Immatrikulation.

Details zu den rechtlichen Vorgaben können Sie der Anerkennung und Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (pdf, 2020)  sowie den Richtlinie zur Anerkennung und Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (pdf, 2020) entnehmen.

Ihren Antrag auf Anrechnung/ Anerkennung stellen Sie bitte über Ihr OpenCampus Konto.

Es können nur Leistungen anerkannt werden, welche auch nachweislich erbracht wurden. Die Teilnahme ohne erfolgreiche Prüfungsleistung kann berücksichtigt werden, sofern sie nachgewiesen wird.

Die Anrechnung berufspraktischer Tätigkeit auf das Modul "Praktisches Studiensemester" erfolgt auf Antrag der Studierenden oder des Studierenden bei

1. Nachweis fachlicher Qualifikation im Rahmen einer mehrjährigen Fachschul- oder Fachakademieausbildung mit dem Abschluss Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in, Heilpädagoge oder Heilpädagogin, Alten- oder Krankenpfleger/in oder vergleichbarer Ausbildung

UND

dem Nachweis einer nach Abschluss der fachlichen Qualifikation von mindestens zwei Jahren beruflicher Tätigkeit in einem Feld der Sozialen Arbeit mit mindestens 50% der tarifüblichen Arbeitszeit

2. Bei Studierenden, die nach § 11 Abs. 2 BerlHG (berufsqualifizierender Hochschulzugang) immatrikuliert sind, sind die Zeiten der beruflichen Tätigkeit additiv zu berücksichtigen. Nach § 11 Abs. 2 BerlHG sind für die Immatrikulation eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine dreijährige Vollzeittätigkeit erforderlich. Zeiten von Elternzeit, Mutterschutz und Pflegezeit werden mit maximal einem Jahr berücksichtigt.

Sind die unter Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine Anrechnung im Umfang von vier Wochen auf das Praxisstudium. Bei regelmäßiger und andauernder beruflicher Tätigkeit im Umfang von mehr als 10 Stunden wöchentlich können weitere Zeiten, maximal nochmals vier Wochen auf das Praxisstudium angerechnet werden. Eine Anrechnung von mehr als 40% der für das Praxisstudium erforderlich 20 Wochen ist nicht möglich.

Ihren Antrag auf Anrechnung /Anerkennung stellen Sie bitte über Ihr OpenCampus Konto.

Anerkennung und Anrechnung sind zentral für Mobilität und Durchlässigkeit. Das neue digitale Infoportal „AN!“ stellt wesentliche Grundlagen bereit, um Studierenden und Studieninteressierten ein erstes Verständnis für ihre Möglichkeiten und wichtige Rahmenbedingungen der Prozesse zu vermitteln. Gleichzeitig weist die Infoseite „AN!“ auf die unterschiedlichen Verfahrensweisen der Hochschulen hin.

Das Infoportal AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium des HRK-Projekts MODUS bietet über drei Einstiegspunkte direkten Zugang zu den wesentlichen Informationen, die für ihre jeweilige Situation im Studium relevant sind:

• „Vom Beruf ins Studium“ (Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen)
• „Von einem Studium ins andere“ (Anerkennung bei Fach- oder Hochschulwechsel in Deutschland)
• „Während des Studiums ins Ausland“ (Anerkennung bei Auslandsaufenthalten)

 

 

 

 

 

Prüfungsamt

Raum: 1.104

Simone Vieth
Telefon: +49 30 50 10 10 73

Merve Öz
Telefon: +49 30 50 10 10 32

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Öffnungszeiten

Bitte nutzen Sie zur Abgabe von Leistungsnachweisen, Anträgen oder Thesen auch das Postfach "Prüfungsamt" im Postraum.

in der Vorlesungszeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Dienstag  9:30-12:00 Uhr
Donnerstag  9:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr
Dienstag  9:30-12:00 Uhr
Donnerstag  9:30-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr