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Anerkennung und Anrechnung von Leistungen

Die KHSB hat Prozesse für die Anerkennung von bereits an Hochschulen erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie für die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen entwickelt. Details zu den rechtlichen Vorgaben können Sie der Anrechnungs- und Anerkennungsordnung sowie der Richtlinie zur Anrechnungs- und Anerkennungsordnung entnehmen. 

Anerkennung hochschulischer Leistungen

Sie haben bereits an einer anderen Hochschule Leistungen erbracht und können diese nachweisen? Wenn Sie sich diese Leistungen anerkennen lassen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung in Ihrem OpenCampus Konto, sobald Sie immatrikuliert sind. 

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Ihnen können Leistungen anderer Hochschulen anerkannt werden, wenn kein wesentlicher Unterschied zwischen den bereits erworbenen und den im Studiengang vorgesehenen Kompetenzen besteht.
  • Beantragen Sie die Anerkennung konkreter KHSB Module bzw. Bausteine. Tipp: Legen Sie das Modulhandbuch Ihrer alten Hochschule und das der KHSB nebeneinander und vergleichen Sie die Qualifikationsziele und Modulinhalte.
  • Fügen Sie jedem Antrag einen Leistungsnachweis (transcript of records) und das Modulhandbuch hinzu.
  • Über unvollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge ohne Nachweis kann nicht entschieden werden.

Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen schriftlichen Bescheid vom Prüfungsamt, der Sie über die Entscheidung informiert. Die Entscheidung wird auch in Ihrem Konto in OpenCampus dokumentiert. 

Falls Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, müssen Sie den Antrag auf Anerkennung bereits mit der Bewerbung einreichen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite .

Anrechnung außerhochschulischer Leistungen

Wenn Sie außerhalb von Hochschulen relevante Kompetenzen erworben haben (z. B. in der Berufsausbildung, in Weiterbildungen, in Zertifikatskursen etc.), können Sie deren Anrechnung beantragen. Einen Antrag auf Anrechnung stellen Sie in Ihrem OpenCampus Konto, sobald Sie immatrikuliert sind. 

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Ihnen können Leistungen angerechnet werden, wenn die außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen gleichwertig sind mit den im Studiengang vorgesehenen Kompetenzen. Als Antragssteller*in sind Sie in der Nachweispflicht, d.h. Sie müssen die Gleichwertigkeit nachweisen.
  • Beantragen Sie die Anrechnung konkreter KHSB Module bzw. Bausteine.
  • Fügen Sie jedem Antrag einen Nachweis der Leistung hinzu (z.B. Zertifikat, Ausbildungszeugnis) sowie eine Beschreibung des Inhalts/Curriculums.
  • Über unvollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge ohne Nachweis kann nicht entschieden werden.

Bitte beachten Sie, dass das Anrechnungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen schriftlichen Bescheid vom Prüfungsamt, der Sie über die Entscheidung informiert. Die Entscheidung wird auch in Ihrem Konto in OpenCampus dokumentiert. 

Anrechnungen auf das Praktische Studiensemester

Studierende der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik können sich berufspraktische Tätigkeiten auf das Modul "Praktisches Studiensemester" anrechnen lassen. Eine Anrechnung erfolgt auf Antrag (in OpenCampus) bei

1. Nachweis einer fachlichen Qualifikation im Rahmen einer mehrjährigen Fachschul- oder Fachakademieausbildung mit dem Abschluss Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Heilpädagog*in, Alten- oder Krankenpfleger*in oder einer vergleichbaren Ausbildung
UND
2. dem Nachweis von mindestens zwei Jahren beruflicher Tätigkeit in einem Feld der Sozialen Arbeit mit mindestens 50% der tarifüblichen Arbeitszeit auf Basis der unter 1. genannten fachlichen Qualifikation.

Sind die unter Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine Anrechnung im Umfang von vier Wochen auf das Praxisstudium. 

Bei regelmäßiger und andauernder beruflicher Tätigkeit im Umfang von mehr als 10 Stunden wöchentlich können weitere Zeiten, maximal nochmals vier Wochen auf das Praxisstudium angerechnet werden. Eine Anrechnung von mehr als 40% der für das Praxisstudium erforderlichen 20 Wochen ist nicht möglich.

Die Antragstellung erfolgt in Ihrem Konto in OpenCampus. Fügen Sie jedem Antrag die entsprechenden Nachweise hinzu. Über unvollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge ohne Nachweis kann nicht entschieden werden.

Bitte beachten Sie, dass das Anrechnungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen schriftlichen Bescheid vom Prüfungsamt, der Sie über die Entscheidung informiert. Die Entscheidung wird auch in Ihrem Konto in OpenCampus dokumentiert. 

Eine Beratung erfolgt gern vorab im .

Infoportal "AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium"

Anerkennung und Anrechnung sind zentral für Mobilität und Durchlässigkeit. Das digitale Infoportal „AN!“ stellt wesentliche Grundlagen bereit, um Studierenden und Studieninteressierten ein erstes Verständnis für ihre Möglichkeiten und wichtige Rahmenbedingungen der Prozesse zu vermitteln. Gleichzeitig weist die Infoseite auf die unterschiedlichen Verfahrensweisen der Hochschulen hin. Das Infoportal “AN!” des HRK-Projekts MODUS bietet über drei Einstiegspunkte direkten Zugang zu den wesentlichen Informationen, die für ihre jeweilige Situation im Studium relevant sind:

  • „Vom Beruf ins Studium“ 
    (Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen)
  • „Von einem Studium ins andere“ 
    (Anerkennung bei Fach- oder Hochschulwechsel in Deutschland)
  • „Während des Studiums ins Ausland“ 
    (Anerkennung bei Auslandsaufenthalten)

 

Organisatorisches







Ansprechpersonen
Wir helfen Ihnen gern weiter.

Vorsitzender Prüfungsausschuss
Prof. Dr. Axel Bohmeyer

Axel Bohmeyer

Prof. Dr. Axel Bohmeyer

Professur für Erziehungswissenschaft
Termin nach Vereinbarung
Raum 3.018
YM

Yvonne Merkel

Verwaltung / Leiterin Studierendenservice / Studienberatung
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.034
Praxisreferat
Lay Eva

Eva Lay

Praxisreferat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.102
Anette Reck

Anette Reck

Leitung Praxisreferat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.102

FAQ Anerkennung und Anrechnung

Vergleichen Sie hierfür das Modulhandbuch des Studiengangs der Hochschule an der Sie bisher studiert haben mit dem Modulhandbuch unseres Studiengangs. Besteht eine Gleichwertigkeit der Module, können Sie von einer Anerkennung ausgehen. 

Sie sind die Expert*in dessen was Sie bereits gelernt haben. Weshalb Sie beantragen welche Leistungen Sie auf welches unserer Module oder Bausteine anerkannt/ angerechnet haben wollen. Wir prüfen, ob die beantragte Anerkennung/ Anrechnung möglich ist. Wir prüfen nicht auf welches Optionen es ggf. für eine Anerkennung/ Anrechnung einer externe Leistung gibt.

Ja, hochschulische Leistungen werden anerkannt während außerhochschulische Leistungen angerechnet werden.