Das Prüfungsamt ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Ihre Prüfungsanmeldungen, -ergebnisse und allgemein um die Verwaltung Ihrer Studienleistungen geht.
Hier erhalten Sie Unterstützung bei Ihren Fragen zum Studienverlauf!

Es ist wichtig, die jeweiligen Fristen genau zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf der Prüfungen zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten können Sie sich beim Prüfungsamt erkundigen. Die Prüfungsräume werden am jeweiligen Prüfungstag am Monitor im Eingangsbereich angezeigt. Kommen Sie bitte jeweils zu 09.30 Uhr und halten Ihre Campuscard für die Einlasskontrolle bereit.
Heilpädagogik und Kindheitspädagogik
SozA, SozA (dual), Religionspädagogik
Prüfungsanmeldung:
23.06.–20.07.2025
Prüfungswochen:
28.07.–08.08.2025
Anmeldung M.A. Thesis:
15.07.–31.07.2025
An der KHSB besteht eine Anwesenheitspflicht in den Seminaren. Diese beträgt 75 %. Wenn Sie weniger als 75 % in einem Seminar anwesend sind, kann die*der Lehrende ein Seminar mit "nicht teilgenommen" markieren. In diesem Fall müssen Sie das Seminar in einem späteren Semester wiederholen.
Anwesenheiten werden in OpenCampus dokumentiert. Voaussetzung dafür ist, dass Sie in die jeweilige Lehrveranstaltung/den Kurs eingetragen sind. Nur dann können die Lehrenden Ihnen die Teilnahme bescheinigen.
Ihre Teilnahmen und Noten finden Sie in Ihrem Konto unter “Mein Fortschritt”.
Ihre Lehrveranstaltungen/Kurse buchen Sie in OpenCampus unter "Kurse buchen". Mehr Informationen zum Buchen von Kursen finden Sie auf unserer Seite
Studierende mit Behinderung und/oder einer chronischen Erkrankung haben die Option fehlende Anwesenheiten durch Kompensationsleistungen auszugleichen. Einen Antrag auf Kompensationsleistung stellen Sie bei der lehrenden Person. Mehr Informationen finden Sie in der
Informationen für schwangere Studierende oder Studierende im Mutterschutz finden Sie auf unserer Seite
Sie schließen jedes Modul mit einer Prüfungsleistung ab. In vereinzelten Modulen ist zusätzlich ein Studienleistung notwendig. Prüfungsleistungen werden studienbegleitend erbracht als:
- Hausarbeit (HA), Referat (RE), Portfolio (PF), Gestaltung einer Aufgabe (GA), mündliche Prüfung (mP), (Online-)Klausur (KL).
In der Anlage 1 Ihrer Studien- und Prüfungsordnung finden Sie die für jedes Modul möglichen Prüfungsformen. Welche Prüfungsform(en) angeboten werden, entscheiden die jeweils Lehrenden.
- Die An-und Abmeldung einer Prüfungsleistung nehmen Sie in Ihrem Konto in OpenCampus unter „Kurse buchen“ vor. Die Frist zur Abgabe einer Prüfungsleistung (HA, GA, RE, PF) legen die Lehrenden fest.
- Absprachen bezüglich einer späteren Abgabe bzw. Verschiebung der Abgabefrist treffen Sie bitte immer mit den jeweiligen Lehrenden. Nehmen Sie in diesem Fall keine Stornierung der Prüfungsanmeldung vor.
- Wird eine Prüfungsleistung nicht fristgerecht erbracht, wird sie mit einer 5,0 (nicht bestanden) gewertet.
- Die Teilnahme an einer Klausur ist ohne Anmeldung nicht möglich. Haben Sie die Anmeldung zu einer Klausur verpasst, können Sie den nächsten Klausurtermin wahrnehmen. Klausurtermine werden i.d.R. am Ende der Vorlesungszeit und in der letzten Woche des Semesters angeboten.
- In den berufsbegleitenden Studiengängen können Klausuren auch außerhalb der Prüfungswochen stattfinden. Auch hier gilt eine Anmeldefrist. Das Vorgenannte gilt entsprechend.
Wenn Sie sich für eine Klausur angemeldet haben und am Prüfungstag erkranken, benötigt das Prüfungsamt innerhalb von drei Tagen eine
Sie haben die Möglichkeit, Klausur(en) zum Nach- und Wiederholungstermin zu erbringen. Nach- und Wiederholungstermine liegen für alle Studiengänge in der Regel in der letzten Woche des Semesters (Ende März bzw. Ende September).
- Die Mehrheit der Prüfungsleistungen wird benotet. Einige Module schließen mit einer unbenoteten Prüfungsleistung ab. In diesem Fall wird die Leistung mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Weitere Informationen finden Sie in der
. Die Module, in denen die Prüfungsleistungen unbenotet bleiben, entnehmen Sie bitte Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen aller Studiengänge finden Sie auf der Seite . - Studienleistungen werden grundsätzlich mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.
- Prüfungen können zweimal wiederholt werden, wenn sie mit einem „nicht bestanden (5,0)“ bewertet wurden. Dies gilt auch für die B.A.- bzw. M.A.-Thesis.
Wenn Sie mit der Bewertung einer Prüfungsleistung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einen Widerspruch einlegen. Ihre Gegenvorstellung muss schriftlich und begründet sein und an den Prüfungsausschuss gerichtet werden.
Studierende, die einen
Wie entwickele ich eine wissenschaftliche Fragestellung? Was muss ich beachten, wenn ich ein Exposé verfasse? Wie kann ich die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Argumentieren erlernen? Worauf sollte ich bei Präsentationen im Studium achten? Für Fragen wie diese haben wir Ihnen zur Unterstützung Handouts erstellt.
Zudem finden Sie in unserem Formularschrank Musterdeckblätter für Ihre Hausarbeiten, Bachelor- oder Master Thesis.

Beziehen Sie Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden Sie einmalig im Studienverlauf (in aller Regel zum Ende des 4. Fachsemesters) gebeten, einen Nachweis über Ihre bisher erbrachten Leistungen zu erbringen. Für diesen Zweck reichen Sie bitte das
Ein positiver Bescheid kann Ihnen ausgestellt werden, wenn alle Module der ersten vier Semester einschließlich des Praktischen Studiensemesters erfolgreich abgeschlossen sind.
Sind nicht alle Module erfolgreich abgeschlossen, stellen wir einen negativen Bescheid aus. Besprechen Sie weiteren Maßnahmen mit dem BAföG-Amt; ggf. haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Leistungsverschiebung zu stellen. In aller Regel fordert dann das BAföG-Amt in einem weiteren Semester einen erneuten Nachweis in Form eines positiv ausgestellten Formblatts 5. Auch dieser wird Ihnen vom Prüfungsamt ausgestellt.
Weiterführende Informationen bezüglich BAföG finden Sie auf der Seite des zuständigen

Ein Modulzertifikat gibt Auskunft über erworbene ECTS-Punkte und der Prüfungsleistung sowie über die Lehrinhalte und Qualifikationsziele. Für jedes abgeschlosse Modul erhalten Sie ein Modulzertifikat. Dieses kann innerhalb des Studiums im Prüfungsamt angefordert werden bzw. liegt im Prüfungsamt zur Abholung bereit.
Das Diploma Supplement beschreibt Ihren Studiengang im vollen Umgang und nimmt Bezug auf die Modulzertifikate. Sie sind Bestandteil Ihres Diploma Supplement. Am Ende Ihres Studiums erhalten Sie neben Urkunde und Zeugnis auch ein Diploma Supplement. Fügen Sie somit Ihre Modulzertifikate diesen Unterlagen bei und bewahren Sie alle Dokumente ein Leben lang (wenigstens bis zum Eintritt ins Rentenalter) sorgfältig auf.
Sie benötigen diese eventuell:
- für Anerkennungen bei einem Hochschulwechsel,
- zur Anerkennung für einen weiteren Studiengang,
- als Nachweis für Ihren künftigen Arbeitgeber oder
- für die Anerkennung des Studienabschlusses außerhalb Deutschlands.
Die Urkunden Ihres Abschlusses erhalten Sie im Rahmen der Graduiertenfeier. Die Feier findet für Absolvent*innen eines Sommersemesters am zweiten Dienstag im November und für Absolvent*innen eines Wintersemesters am zweiten Dienstag im Mai statt. Änderungen sind möglich. Die KHSB stellt Ihren Absolvent*innen eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses und der Urkunde zur Verfügung.
Sollten Sie Ersatzausstellungen Ihrer Zeugnisdokumente benötigen, kontaktieren Sie bitte die Kolleginnen des Prüfungsamtes. Diese Dokumente sind kostenpflichtig. Mehr Informationen finden Sie in der

Studierende der B.A. Studiengänge Soziale Arbeit, berufsbegleitend Soziale Arbeit, Heilpädagogik und Kindheitspädagogik beantragen die
- Soziale Arbeit
- Heilpädagogik
- Kindheitspädagogik
- Religionspädagogik
Kontaktieren Sie uns per Mail, geben Sie in der “Betreffzeile” auch Ihren Studiengang an.
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag
9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail erreichen. Weitere persönliche Termine sind nach Vereinbarung möglich.
- BA Soziale Arbeit, berufsbegleitend
- BA Soziale Arbeit, dual
- BA Gestaltungstherapie/Klinische Kunsttherapie
- MA Präventive Soziale Arbeit
- MA Bildung und Beratung in der Sozialen Arbeit
Kontaktieren Sie uns per Mail, geben Sie in der “Betreffzeile” auch Ihren Studiengang an.
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag
9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail erreichen. Weitere persönliche Termine sind nach Vereinbarung möglich.
FAQ Prüfungsamt
Die Prüfungspläne veröffentlichen wir auf dieser Seite unter “Aktuelles”, sobald diese vorliegen. Unter
Sie haben für jede Prüfung, einschließlich Thesis, drei Versuche. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.
Klausuren werden jährlich mit zwei Prüfungsterminen angeboten. Die Prüfungen (Hausarbeit, Referat, Portfolio und Gestaltung einer Aufgabe) können Sie jederzeit im Semester erbringen.
Gehen Sie in Ihrem Konto in OpenCampus zu Mein Fortschritt > Ihren Studiengang > zum Modul, in dem die Prüfungsleistung verbucht wurde. Klappen Sie das Modul, dann die Prüfungsleistung und dann die Prüfungsform auf. Dort sehen Sie den Eintrag der Bewertung.
Auf der Modulebene erscheint die Bewertung erst, wenn alle Untercontainer des Moduls abgeschlossen sind. Sie erkennen das an dem grünen Haken. Sehen Sie an einem Untercontainer/Baustein noch eine Uhr, haben Lehrenden die Teilnahme entweder noch nicht verbucht, Sie haben den Prüfungsleistung nicht bestanden oder Sie dürfen eine “Kompensationsleistung” erbringen. Ein Modul gilt erst als abgeschlossen, wenn alle darunter liegenden Bausteine einen grünen Haken haben.
Loggen Sie sich in Ihrem Open Campus Account ein und klicken auf “Mein Fortschritt”. Klicken Sie dann auf Ihren Studiengang und auf “alles aufklappen”. Nun finden Sie rechts oben die Dokumente Leistungsübersicht und das Transcript of Records. Beide Dokumente sind auch ohne Unterschrift und Siegel für Behörden gültig.
Das BAföG-Amt verlangt für den ordnungsgemäßen Studienverlauf das Formular
Studierende, die Ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließen können, benötigen für jedes weitere Semester eine Studienverlängerung. Diese reichen Sie per Mail im Prüfungsamt ein. Für weitere Informationen und das Antragsformular schauen Sie bitte unter der Rubrik