Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zur Abschlussthesis auf dieser Seite zusammengefasst. Die ausführlichen Hinweise zur Beantragung auf Zulassung zur Abschlussthesis finden Sie unter Organisatorisches.

Die Voraussetzungen für die Antragstellung auf Zulassung zur Bachelorthesis entnehmen Sie bitte Ihrer jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Zu den Voraussetzungen zählen in der Regel ein Studium von mindestens fünf Fachsemestern, der Nachweis des Praktischen Studiensemesters und mindestens 120 ECTS-Punkte; bei einem berufsbegleitenden Studiengang sind es mindestens sechs Fachsemester und ebenfalls mindestens 120 ECTS-Punkte.
Ist Ihr letztes Semester ein Sommersemester, stellen Sie Ihren Antrag bis zum 15. April/berufsbegleitend bis zum 30. April.
Ist Ihr letztes Semester ein Wintersemester, stellen Sie Ihren Antrag bis zum 15. Oktober/berufsbegleitend bis zum 31. Oktober.
Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Antragsstellung:
Sie finden den digitalen Antrag auf Zulassung zur Thesis in Ihrem OpenCampus Konto in der Rubrik “Abschlussthesis”.
Die Thesis kann in einer Gruppenarbeit (max. 2 Personen) geschrieben werden.
Sie benötigen für Ihre Thesis zwei Gutachter*innen: Erstgutachter*innen sind ausschließlich hauptamtlich Lehrende; Zweitgutachter*innen können hauptamtlich Lehrende, Lehrbeauftragte oder externe Personen sein. Eine*n Zweitgutachter*in müssen Sie bei der Antragsstellung noch nicht zwingend benennen.
Beachten Sie, dass die Nennung eines Themas/eines Themenbereiches nicht ausreichend für die Antragsstellung ist. Der Titel Ihrer Thesis soll so gefasst sein, dass sich daraus ein wissenschaftlicher Auftrag/eine Fragestellung/eine Untersuchungsmethode ergibt.
Geben Sie Ihre Zustimmung bzw. Ablehnung für die Hinterlegung Ihrer Abschlussarbeit in der Bibliothek. Sie können Ihre Zustimmung oder Ablehnung jederzeit ändern.
Vergessen Sie nicht, Ihr fertig ausgefülltes Antragsformular per Klick auf “einreichen” an uns zu senden. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Nach dem Ende des Anmeldezeitraums erhalten Sie innerhalb einer Woche die Zulassung zur Thesis per E-Mail.
Die Bearbeitungszeit für Ihre Thesis beträgt 12 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag (Krankheit) um höchstens 14 Tage verlängern.
Mutterschutzfristen werden berücksichtigt, sofern die Hochschule über die Schwangerschaft informiert wurde. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite
Die Thesis soll einen Umfang von 30–40 Seiten, bei Gruppenarbeiten 60–80 Seiten, nicht überschreiten. Konsultieren Sie für mehr Informationen unsere
Denken Sie daran, die Thesis wird mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn sie durch Täuschung (z.B. Plagiat oder Hinzuziehung nicht zugelassener Hilfsmittel) erstellt wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
Bevor Sie Ihre Arbeit binden lassen: vergessen Sie nicht, dass die eidesstattliche Versicherung Teil der Arbeit ist und diese im Original zu unterschreiben.
Die Hochschule benötigt:
drei, bei Gruppenrbeiten vier, gebundene Exemplare: Zwei Bindungen können frei gewählt werden, für die dritte Bindung ist nur eine Klebe- oder Buchbindung zugelassen. Der vordere Einband kann bei einer Klebebindung auch eine Folie sein.
Eine PDF-Version Ihrer Thesis. Diese laden Sie bitte in Ihrem Konto in OpenCampus hoch.
Die Thesis wird durch das Prüfungsamt an Ihre Gutachter*innen weitergeleitet, sobald das Obige vorliegt.
Die Abgabe der Thesis erfolgt:
persönlich im Prüfungsamt: täglich von 08:00–15:00 Uhr oder
in das Postfach des Prüfungsamtes im Postraum der KHSB zu den Öffnungszeiten der Hochschule oder
per Post: hier ist das Datum des Poststempels maßgebend, um die Frist zu wahren. Senden Sie uns den Einlieferungsbeleg per Mail.
Beachten Sie: Ein Einwurf Ihrer Thesis in den Briefkasten am Zaun/Straße ist nicht ratsam, da eine fristgerechte Abgabe nicht nachvollzogen werden kann.
Wird die Thesis nicht fristgerecht eingereicht, wird sie mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet. Eine B.A.-Thesis kann zweimal wiederholt werden.
Gutachter*innen haben nach Erhalt einer Thesis bis zu sechs Wochen Zeit, ein Gutachten mit einer Note zu erstellen und im Prüfungsamt einzureichen. Die Gesamtnote einer Thesis wird aus dem arithmetischen Mittel der beiden Gutachten gebildet.
Bei bestandener Thesis ist das Modul „Bachelorthesis“ abgeschlossen. Ihre Gutachten finden Sie in Ihrem Konto in OpenCampus.
Ihre Exmatrikulation erfolgt nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums von Amts wegen. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf unser Seite
Ihre Exmatrikulations- und Studienabschlussbescheinigung finden Sie in Ihrem Konto in OpenCampus unter Verwaltung und Finanzen.
Die Übergabe der Urkunden findet üblicherweise für Absolventen*innen des Wintersemesters am zweiten Dienstag im Mai und für Absolventen*innen des Sommersemesters am zweiten Dienstag im November, jeweils um 17.00 Uhr, statt. Sie werden ca. vier Wochen vor der Graduiertenfeier per E-Mail eingeladen.
Im Rahmen einer Graduiertenfeier erhalten Sie Ihre Urkunde, das Zeugnis (Urkunde und Zeugnis auch in bgl. Kopie) und ein Diploma Supplement.
FAQ Bachelorthesis
Sie stellen den Antrag in Ihrem Konto in OpenCampus > Mein Fortschritt > Abschlussthesis > Antrag auf Zulassung.
Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Antrag auf Zulassung jederzeit stellen. Hochschulseitig wird empfohlen den Antrag bis zum oben genannten Datum einzureichen. Erreicht uns Ihr Antrag bis zum empfohlenen Datum, können wir hochschulseitig gewährleisten, dass Sie Ihren Abschluss bis zum Ende des Semesters erlangen.
Ja, Sie können den Antrag auch ohne Erstgutachter*in einreichen, jedoch wird Ihnen dann vom Prüfungsausschuss ein*e Prüfer*in zugewiesen und bestellt.
Sie können den Antrag auch ohne Zweitgutachter*in stellen. Sie haben ab dem Bewilligungsdatum vier Wochen Zeit eine*n Zweitgutachter*in zu bennen. Falls Sie nach den vier Wochen noch keine*n Zweitgutachter*in gefunden haben, melden Sie sich bitte umgehend beim Prüfungsamt. Wir finden ein*e geeignete*n Zweitgutachter*in für Sie.
Wenn Sie während der Schreibzeit erkranken, können Sie in Ihrem Konto in OpenCampus (Mein Fortschritt > Abschlussthesis > Ergäzung-und Änderungsantrag > Verlängerung der Bearbeitungszeit) einen Antrag auf Schreibzeitverlängerung einreichen. Laden Sie hierfür eine Kopie der eAU oder ein schriftliches Attest vom Ihrer*m Ärzt*in hoch. Sobald der Antrag von uns bearbeitet wurde, erhalten Sie auf Ihre die studentische Emailadresse den Hinweis über Ihr neues Abgabedatum.
Für B.A. Studierende kann die Bearbeitungszeit auf Grund von Krankheit um bis zu 14 Tage verlängert werden.
Laden Sie die digitale Version Ihrer Thesis in OpenCampus unter Mein Fortschritt > Abschlussthesis > Einreichung der Thesis hoch. Die drei gebundenen (bei Gruppenarbeiten vier) Exemplare können Sie entweder persönlich im Prüfungsamt (bitte vorab ein Termin vereinbaren), in das Postfach “Prüfungsamt” im Postraum oder per Post einreichen. Wichtig ist bei der postalischen Zustellung, dass Sie den Einlieferungsbeleg per Mail an das Prüfungsamt weiterleiten.
Sie können persönlich (oder eine Person mit einer Vollmacht) ins Prüfungsamt kommen, um Ihre Dokumente abzuholen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
oder
- Sie stellen uns Briefmarken im Wert von aktuell 4,15 Euro zur Verfügung und wir senden Ihre Zeugnisdokumente mit der Post.
Ja, Sie erhalten eine beglaubigte Kopie der Urkunde und des Zeugnisses.
Melden Sie sich per E-Mail beim Prüfungsamt und geben Sie genau an, um welche Dokumente es sich handelt. Alle weiteren Informationen erhalten Sie per Mail zugeschickt.
Neuaustellungen oder Zweitausfertigung sind kostenpflichtig. Details zu den Kosten finden Sie in unserer
- Soziale Arbeit
- Heilpädagogik
- Kindheitspädagogik
- Religionspädagogik
Kontaktieren Sie uns per Mail, geben Sie in der “Betreffzeile” auch Ihren Studiengang an.
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag
9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail erreichen. Weitere persönliche Termine sind nach Vereinbarung möglich.
- BA Soziale Arbeit, berufsbegleitend
- BA Soziale Arbeit, dual
- BA Gestaltungstherapie/Klinische Kunsttherapie
- MA Präventive Soziale Arbeit
- MA Bildung und Beratung in der Sozialen Arbeit
Kontaktieren Sie uns per Mail, geben Sie in der “Betreffzeile” auch Ihren Studiengang an.
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag
9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail erreichen. Weitere persönliche Termine sind nach Vereinbarung möglich.