Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zur Abschlussthesis auf dieser Seite zusammengefasst. Die ausführlichen Hinweise zur Beantragung auf Zulassung zur Abschlussthesis finden Sie unter Organisatorisches.

Die Voraussetzungen für die Antragstellung auf Zulassung zur Bachelor-/Master-Thesis entnehmen Sie bitte Ihrer jeweils gültigen
Zu den Voraussetzungen für die B.A. Thesis zählen in der Regel fünf Fachsemester, der Nachweis des Praktischen Studiensemesters und 120 ECTS-Punkte; bei einem berufsbegleitenden Studiengang sind es sechs Fachsemester und auch 120 ECTS-Punkte.
Zur der Voraussetzung für die M.A. Thesis müssen Sie mindestens sechs Module nachweislich erfolgreich abgeschlossen haben.
Bachelor-Studierende:
Ist Ihr letztes Semester ein Sommersemester, dann ist der letzte Anmeldetermin
der 15. April / berufsbegleitend 30. April.
Ist Ihr letztes Semester ein Wintersemester, dann ist der letzte Anmeldetermin
der 15. Oktober / berufsbegleitend 30. Oktober.
Master-Studierende:
Ist Ihr letztes Semester ein Sommersemester, dann ist der letzte Anmeldezeitraum
vom 15. bis 31. Januar.
Ist Ihr letztes Semester ein Wintersemester, dann ist der letzte Anmeldezeitraum
vom 15. bis 31. Juli.
Füllen Sie den
Die Thesis kann in einer Gruppenarbeit (max. 2 Personen) geschrieben werden.
Sie benötigen für Ihre Thesis zwei Gutachter*innen: Erstgutachter*innen sind ausschließlich hauptamtlich Lehrende; Zweitgutachter*innen können hauptamtlich Lehrende, Lehrbeauftragte oder externe Personen sein. Eine*n Zweitgutachter*in müssen Sie bei der Antragsstellung noch nicht zwingend benennen.
Beachten Sie, dass die Nennung eines Themas/eines Themenbereiches nicht ausreichend für die Antragsstellung ist. Der Titel Ihrer Thesis soll so gefasst sein, dass sich daraus ein wissenschaftlicher Auftrag/eine Fragestellung/eine Untersuchungsmethode ergibt.
Geben Sie Ihre Zustimmung bzw. Ablehnung für die Hinterlegung Ihrer Abschlussarbeit in der Bibliothek. Sie können Ihre Zustimmung oder Ablehnung jederzeit ändern.
Nach dem Ende des Anmeldezeitraums erhalten Sie innerhalb einer Woche die Zulassung zur Abschlussthesis per E-Mail.
Die Bearbeitungszeit für Ihre Thesis beträgt 12 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag (Krankheit) um höchstens 14 Tage verlängern.
Die Abschlussthesis soll einen Umfang von 30–40 Seiten, bei Gruppenarbeiten 60–80 Seiten, nicht überschreiten.
Denken Sie daran, die Bachelorthesis wird mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn sie durch Täuschung (z.B. Plagiat oder Hinzuziehung nicht zugelassener Hilfsmittel) erstellt wurde.
Die Bearbeitungszeit für Ihre Thesis beträgt 20 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag (Krankheit) um höchstens 28 Tage verlängern.
Die Abschlussthesis soll einen Umfang von 60–80 Seiten, bei Gruppenarbeiten 120–160 Seiten, nicht überschreiten.
Für Bachelor- und Masterthesis muss am Ende eine unterschriebene eidesstattliche Versicherung eingebunden werden.
Nach Ende des Anmeldezeitraums geht innerhalb einer Woche der Zulassungsantrag per E-Mail an Sie.
Mutterschutzfristen werden berücksichtigt, sofern die Hochschule über die Schwangerschaft informiert wurde (auf der Seite
Einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und Kopie Krankenschein reichen Sie per E-Mail im Prüfungsamt ein.
Bei Täuschung/Plagiat wird die Thesis mit „nicht ausreichend“ bewertet und kann insgesamt zweimal wiederholt werden.
Weitere Informationen finden Sie bei den
Bevor Sie Ihre Arbeit binden lassen: vergessen Sie nicht, dass die eidesstattliche Versicherung Teil der Arbeit ist und diese im Original zu unterschreiben.
Die Hochschule benötigt:
- drei gebundene, bei Gruppenarbeit vier gebundene, Exemplare: Zwei Bindungen können frei gewählt werden, für die dritte Bindung ist nur eine Klebe- oder Buchbindung zugelassen. Der vorderer Einband kann bei einer Klebebindung auch eine Folie sein.
- Eine PDF-Version Ihrer Thesis. Diese reichen Sie dem Prüfungsamt per Mail ein.
Die Thesis wird durch das Prüfungsamt an Ihre Gutachter*innen weitergeleitet, sobald das Obige vorliegt.
Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt:
persönlich im Prüfungsamt: täglich von 08:00–15:00 Uhr oder
in das Postfach des Prüfungsamtes im Postraum der KHSB zu den Öffnungszeiten der Hochschule oder
per Post: hier ist das Datum des Poststempels maßgebend, um die Frist zu wahren. Senden Sie uns den Einlieferungsbeleg per E-Mail.
Beachten Sie: Ein Einwurf Ihrer Thesis in den Briefkasten am Zaun/Straße ist nicht ratsam, da eine fristgerechte Abgabe nicht nachvollzogen werden kann.
Wird die Thesis nicht fristgerecht eingereicht, wird sie mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet. Eine B.A./M.A.-Thesis kann zweimal wiederholt werden.
Gutachter*innen haben nach Erhalt einer B.A./M.A. Thesis sechs Wochen Zeit, ein Gutachten mit Note zu erstellen und im Prüfungsamt einzureichen. Bitten Sie Ihre Gutachter*innen, dass sie Ihnen die Gutachtenn per Mail zukommen lassen.
Der Termin für die Disputation (bei M.A.Thesen) wird von Ihrer*m Erstgutachter*in in Absprache mit allen Beteiligten vereinbart. Ihre Disputation findet statt, sobald alle Module und Voraussetzungen nachweislich abgeschlossen bzw. erfüllt sind (inkl. der 30 zusätzlich zu erbingenden ECTS-Punkte bei einem 180er Bachelorabschluss). Das Prüfungsamt ist hierfür verantwortlich. Wenn alles Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie per Mail zur Disputation geladen. Bis dahin ist der Termin vakant.
Für die Disputation müssen Sie spätestens eine Woche vor dem Termin ein Thesenpapier an Ihre Gutachter*innen und das Prüfungsamt per E-Mail senden.
Bei bestandener Thesis ist das Modul „Bachelorthesis“ abgeschlossen.
Bei bestandener Thesis und Disputation ist das Modul „Masterthesis“ abgeschlossen. Sie werden mit dem Tag der Disputation exmatrikuliert.
Die Exmatrikulations- und Studienabschlussbescheinigung erhalten Sie per Post zugeschickt.
Die Übergabe der Urkunden findet üblicherweise für Absolventen*innen des Wintersemesters am zweiten Dienstag im Mai und für Absolventen*innen des Sommersemesters am zweiten Dienstag im November, jeweils um 17:00 Uhr, statt. Sie werden ca. vier Wochen vor der Graduiertenfeier per Mail eingeladen.
Im Rahmen einer Graduiertenfeier erhalten Sie Ihre Urkunde, das Zeugnis (Urkunde und Zeugnis auch in bgl. Kopie) und ein Diploma Supplement.
FAQ für HIS/QIS-Studierende
Sie füllen den
Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Antrag auf Zulassung jederzeit stellen. Hochschulseitig wird empfohlen den Antrag bis zum oben genannten Datum einzureichen. Erreicht uns Ihr Antrag bis zum empfohlenen Datum, können wir gewährleisten, dass Sie Ihren Abschluss bis zum Ende des Semesters erlangen.
Ja, Sie können den Antrag auch ohne Erstgutachter*in einreichen, jedoch wird Ihnen dann vom Prüfungsausschuss ein*e Prüfer*in zugewiesen und bestellt.
Sie können den Antrag auch ohne Zweitgutachter*in stellen. Sie haben ab dem Bewilligungsdatum vier Wochen Zeit eine*n Zweitgutachter*in zu bennen. Falls Sie nach den vier Wochen noch keine*n Zweitgutachter*in gefunden haben, melden Sie sich bitte umgehend beim Prüfungsamt. Wir finden ein*e geeignete*n Zweitgutachter*in für Sie.
Wenn Sie während der Schreibzeit erkranken, reichen Sie den
Für B.A. Studierende kann die Bearbeitungszeit auf Grund von Krankheit um bis zu 14 Tage verlängert werden.
Für M.A. Studierende kann die Bearbeitungszeit auf Grund von Krankheit um bis zu 28 Tage verlängert werden.
Reichen Sie die digitale Version als PDF-Datei per Mail beim Prüfungsamt ein. Die drei gebundenen (bei Gruppenarbeiten vier) Exemplare können Sie entweder persönlich im Prüfungsamt (bitte vorab ein Termin vereinbaren), in das Postfach “Prüfungsamt” im Postraum oder per Post einreichen. Wichtig ist bei der postalischen Zustellung, dass Sie den Einlieferungsbeleg per Mail an das Prüfungsamt weiterleiten.
Sie können persönlich (oder eine Person mit einer Vollmacht) ins Prüfungsamt kommen, um Ihre Dokumente abzuholen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
oder
- Sie stellen uns Briefmarken im Wert von aktuell 4,15 Euro zur Verfügung und wir senden Ihre Zeugnisdokumente mit der Post.
Ja, Sie erhalten eine beglaubigte Kopie der Urkunde und des Zeugnisses.
Melden Sie sich per E-Mail beim Prüfungsamt und geben Sie genau an, um welche Dokumente es sich handelt. Alle weiteren Informationen erhalten Sie per Mail zugeschickt.
Neuaustellungen oder Zweitausfertigung sind kostenpflichtig. Details zu den Kosten finden Sie in unserer
- Soziale Arbeit
- Heilpädagogik
- Kindheitspädagogik
- Religionspädagogik
Kontaktieren Sie uns per Mail, geben Sie in der “Betreffzeile” auch Ihren Studiengang an.
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag
9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail erreichen. Weitere persönliche Termine sind nach Vereinbarung möglich.
- BA Soziale Arbeit, berufsbegleitend
- BA Soziale Arbeit, dual
- BA Gestaltungstherapie/Klinische Kunsttherapie
- MA Präventive Soziale Arbeit
- MA Bildung und Beratung in der Sozialen Arbeit
Kontaktieren Sie uns per Mail, geben Sie in der “Betreffzeile” auch Ihren Studiengang an.
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag
9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail erreichen. Weitere persönliche Termine sind nach Vereinbarung möglich.