Fachlicher Impuls von Prof. Petra Mund zur Umsetzung der Neuregelungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Eine jahrelange Diskussion um die Einrichtung von Ombudsstellen hat zu einer Aufnahme des § 9a ins SGB VIII geführt. Darin werden die Länder verpflichtet unabhängige und weisungsungebundene Ombudsstellen in den Ländern einzurichten, um den bestehenden strukturellen Machtasymmetrien etwas entgegenzusetzen. Was bei der Einrichtung der Ombudsstellen zu bedenken ist, wie die Aufgaben und Strukturen aussehen könnten, wie eine gute Erreichbarkeit hergestellt werden kann. Das sind einige der Fragen, die nun beantwortet werden müssen. Das Impulspapier "JUNGE MENSCHEN UND IHRE FAMILIEN IN KONFLIKTEN DURCH DEN AUSGLEICH STRUKTURELLER MACHTASYMMETRIEN UNTERSTÜTZEN: OMBUDSSTELLEN GEM. § 9A SGB VIII" von Prof. Dr. Petra Mund gibt Ihnen dazu Anregungen. 

 

Hintergrundinformation:

Nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Juni 2021 ist die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe mit der fachlichen Umsetzung der Neuregelungen beschäftigt. Diesen Prozess unterstützt der AFET nun mit einer Serie von Impulspapieren. Die Impulse in Form fachlicher Beiträge sollen die Umsetzungsprozesse des KJSG begleiten, den fachlichen Diskurs fördern und zum Austausch einladen. Der AFET hat Autor*innen aus der Fachszene angefragt und um entsprechende Beiträge gebeten. Diese werden eine Vielzahl relevanter Themenfelder aufgreifen. Bei den Beiträgen der Autor*innen handelt es sich um Positionierungen und Anregungen, die nicht unbedingt die Verbandsmeinung widerspiegeln.
Die Impulspapiere erhalten Sie im Rahmen unseres Newsletters. Sie werden in unregelmäßigen Abständen erscheinen und kostenlos als PDF-Dokument auf der Homepage des AFET veröffentlicht.

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