Gleichbehandeln

Gesundheit ist ein Menschenrecht.
Vielen bleibt es verwehrt. 

Jeder Mensch hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Nach Paragraf 87 Aufenthaltsgesetz ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen. Mit unserer Petition wollen wir die Übermittlungspflicht einschränken und allen Menschen – unabhängig ihres Status – ermöglichen, ohne Angst zum Arzt gehen zu können.

Welchen Einfluss der § 87 auf das Leben von Betroffenen hat, erzählen sie in ihren Geschichten

Auch die KHSB unterstützt mit mehr als 60 anderen Organisationen die Initiative Gleichbehandeln. Auf der Website www.gleichbehandeln.de findet sich eine Petition, die den Gesetzgeber dazu auffordert, eine Ausnahme für den Gesundheitsbereich zu schaffen.

Weitere Infos zur Kampagne auch auf Twitter.