BAFöG und Corona-Krise

 

 

Schulen und Universitäten sind geschlossen, Prüfungen fallen aus, die Regelstudienzeit wird überschritten: Bekommen BAföG-Geförderte jetzt trotzdem Geld? Was gilt beim Aufstiegs-BAföG? Hier gibt es die Antworten.

 

KEINE NACHTEILE BEIM BAFÖG WEGEN CORONA

Angesichts der aktuellen Ausnahmesituation hat Bundesministerin Karliczek im Interesse der BAföG-Geförderten schnell und unbürokratisch für Planungssicherheit und finanzielle Absicherung gesorgt: Unvermeidbare pandemiebedingte Ausbildungsunterbrechungen stellen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG dar. Dies gilt auch, wenn sich z. B. die Prüfungen auf Zeiten nach der Regelstudienzeit verschieben. Nach § 48 Abs. 2 BAföG verschiebt sich ggf. auch der Vorlagetermin für Leistungsnachweise entsprechend nach hinten.