Mehr Teilhabe durch das Bundesteilhabegesetz? – Rechtliche Neuerungen im Teilhaberecht nach dem BTHG

TitelZeitRaumDozent*in
Mehr Teilhabe durch das Bundesteilhabegesetz? 25.10.2019 09:30 - 16:30 (Fr)Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber
Beschreibung: 
Am 01.01.2018 ist die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten; die dritte Reformstufe und damit einhergehende Änderungen im Recht der Eingliederungshilfe gelten ab 1.1.2020. In der Veranstaltung werden die Gesetzeslage nach dem BTHG und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen erläutert. Berücksichtigt wird dabei auch das seit dem 01.01.2017 geltende neue Recht der Pflegeversicherungen, insbesondere in Bezug auf die Schnittstellen zum Rehabilitationsrecht.
Inhalt : 

> Einführung in das SGB IX und die Auswirkungen des BTHG auf das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
> Koordination der Rehabilitationsleistungen, Teilhabe- und Gesamtplanplanung
> Überblick über das Recht der Eingliederungshilfe und die Leistungen ab 1.1.2020
> Überblick über die Schnittstellen zwischen Leistungen zur Sozialen Teilhabe, Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen

Zielgruppe              

Fachkräfte aus den Feldern der Sozialen Arbeit, Heilpädagogik und der Altenhilfe

Anmeldeschluss ist der  4. Oktober 2019.

Kosten: 
80.00 €
Kursgebühr: 
80.00

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