Orientierungspraktikum
AKTUELLER HINWEIS!
Für die Bewerbungen für die Bachelorstudiengänge Kindheitspädagogik und Heilpädagogik zum WinterSemester 2023/24 wurde das Orientierungspraktikum ausgesetzt
Ein Orientierungspraktikum ist Voraussetzung zur Zulassung.

Das Orientierungspraktikum ist eine besondere Voraussetzung zur Zulassung für die Bachelor-Studiengänge Kindheitspädagogik, Soziale Arbeit und Heilpädagogik.
Die praktische Tätigkeit im Orientierungspraktikum:
- absolvieren Studieninteressierte vor dem Studienbeginn (der Nachweis muss bis zum 30.09. der Hochschule vorliegen),
- ist fachbezogen,
- umfasst in der Regel eine mindestens 12-wöchige zusammenhängende Praxiserfahrung unter institutionsüblichen Vollzeitbedingungen,
- wird durch eine arbeitsfeldspezifische Fachkraft betreut
Die praktische Tätigkeit im Orientierungspraktikum dient:
- dem Einblick in Ziele, Aufgaben und Arbeitsweisen beruflichen Handelns,
- als Grundlage für die Reflexion des angestrebten Berufswunsches,
- dem Vertrautmachen und Einlassen auf Anforderungen der angestrebten Profession,
- der Kontaktaufnahme und -pflege zu Adressat*innen sozialer Dienstleistungen.
Die praktische Tätigkeit im Orientierungspraktikum kann in allen Arbeitsbereichen der Sozialen Arbeit für Klienten aller Altersgruppen vollzogen werden. Solche Arbeitsbereiche sind z.B.:
- Erziehungs-, Bildungs- und Ausbildungsbereich, wie Kita, Schule, Freizeitprojekte, Lehrausbildung; Tagesgruppe und spezielle Wohnformen,
- Betreuungs-, Pflege- und Gesundheitsbereich, wie Krankenhaus und Klinik, Pflegeheim, Altersheim, spezielle betreute Wohnformen,
- Verwaltungsbereich im Amt oder bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, wie Allgemeine Sozial- und Gesundheitsdienste,
- Kontakt- und Beratungsstellen,
- Stadtteil- und Gemeinwesenprojekte.
Die praktische Tätigkeit im Orientierungspraktikum kann in allen Arbeitsbereichen der Kindheitspädagogik vollzogen werden. Solche Arbeitsbereiche sind z.B.:
- vorschulischer Bereich, wie Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen freier Träger, etc.
- schulischer Bereich, wie Schulhorte, Schülerläden, Ganztagsschulen
- Kinder- und Jugendfeizeitbereich, Freizeitstätten für Kinder und Jugendliche, betreute Spielplätze, Ferienbetreuungsprogramme, Kinder- und Jugendverbandsarbeit
- Stadtteil- und Gemeinwesenprojekte mit kinder- und familienspezifischen Angeboten, wie Nachbarschaftshäuser, Häuser der Familie, Familienbildungsstätten
- außerfamiliäre Wohnformen, wie Internate, Tagesheime, Schullandheime.
Die praktische Tätigkeit im Orientierungspraktikum kann in allen Arbeitsbereichen der Heilpädagogik vollzogen werden. Solche Arbeitsbereiche sind z. B.
- vorschulischer Bereich, wie Frühförderstellen, sozialpädiatrische Zentren, integrative und inklusive Kindertagesstätten, sowie heilpädagogische Kindertageseinrichtungen. Die Tätigkeit in einer Regeleinrichtung reicht nicht aus(!),
- schulischer Bereich, wie Förderschulen bzw. Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ( z.B. für geistige, körperliche oder emotionale/soziale Entwicklung),
- ambulanter und klinischer Bereich, wie Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderkrankenhäuser/-stationen (z. B. Mukoviszidose/Epilepsie/Onkologie etc.) (Wichtig: Pflegepraktikum oder ausschließlich pflegerische Tätigkeit reicht nicht aus!), Heilpädagogische Praxis.
- Bereich Arbeit und Wohnen, wie Einrichtungen der Behindertenhilfe (betreute Wohneinrichtungen, Werkstätten für Behinderte), stationäre/teilstationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, Mutter – Kind – Projekte, Seniorenwohn-/Pflegeheime, stationäre Rehabilitation sowie Hospize. Eine ausschließlich pflegerische Tätigkeit reicht nicht aus(!),
- sowie Beratungsstellen in den vorgenannten Arbeitsfeldern.
Der Nachweis über das Orientierungspraktikum muss bis zum 30.09. des Immatrikulationsjahres in der Hochschule vorliegen.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, diesen Nachweis ausfüllen zu lassen, bitten wir um eine Bestätigung der Praxisstelle, aus der hervorgeht:
- eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit,
- die Arbeitsabläufe, die kennen gelernt wurden,
- der Zeitrahmen (Dauer in Wochen und wöchentlichen Arbeitszeit),
- Name der Einrichtung und des Träger der Einrichtung,
- Ihr Name und Geburtsdatum,
- Datum, Unterschrift und Stempel der Einrichtung.
Berufserfahrungen, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Bundesfreiwilligendienst, Zivildienst und andere können anerkannt werden, wenn Praxiszeiten im einschlägigen Arbeitsfeld nachgewiesen werden.
- Absolvent*innen einer Fachoberschule für Gesundheits- und Sozialwesen weisen Zeiten des Orientierungspraktikum mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife nach.
- Bewerber*innen, die eine Berufausbildung in einem sozialen Bereich absolviert haben, weisen ihr Orientierungspraktikum mit dem Zeugnis der Berufsausbildung nach sofern die Praxisanteile ausgewiesen sind.
Studierendensekretariat
Annegret Schenkel
Sorina Fritz
Raum: 1.103
Telefon: +49 30 50 10 10 10
Öffnungszeiten
ACHTUNG: Aktuell ist das Studierendensekretariat auf Grund von Bauarbeiten unregelmäßig besetzt. Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
in der Vorlesungszeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:00 Uhr
Donnerstag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:00 Uhr
Donnerstag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr