Krankenversicherung

Für Studierende an einer deutschen Hochschule besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, um an der KHSB studieren zu können, weisen Sie Ihre Mitgliedschaft in einer gesetztlichen Kranken- oder Ersatzkasse nach. Studierende zahlen in der Regel einen herabgesetzten Versicherungsbeitrag.

Prüfen Sie, ob für Sie noch eine Mitversicherung über einen Familienangehörigen (in der Regel Eltern oder Ehepartner) möglich ist.

Auskünfte erteilt jede gesetzliche Kranken- oder Ersatzkasse.

Erkundigen Sie sich bitte im Rahmen Ihrer Bewerbung über die Bedingungen der Studentischen Krankenversicherung.