Staatliche Anerkennung

Beantragen Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums in den Fächern:

  • B.A.Soziale Arbeit
  • B.A. Soziale Arbeit, berufsbegleitend
  • B.A. Kindheitspädagogik
  • B.A. Heilpädagogik

die staatliche Anerkennung durch die zuständige Senatsverwaltung nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz Berlin.

Als Nachweis gilt auch die Studienabschluss-Bescheinigung, die Sie mit bestandener Abschlussprüfung erhalten.

Über Verfahren und benötigete Unterlagen informieren Sie sich bitte bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Beglaubigungen können nicht durch die Hochschule vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Notar oder ein Bürgeramt.