Umzug des Campusmanagementsystems
Bis zum 23.7.2025 kann es zu Einschränkungen bei der Registrierung und dem Login in OpenCampus kommen.
Zugangsvoraussetzungen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen und Dokumenten, die Sie mitbringen müssen, um sich online erfolgreich bei uns zu bewerben – auch ohne Abitur, ohne Numerus Clausus (NC) und unabhängig von Ihrem Glauben.

 

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen

Um an der KHSB zu studieren, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (allgemein oder fachgebunden) für den gewählten Studiengang besitzen. 

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie eine der vier hier gelisteten Hochschulzugangsberechtigungen:

A) die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife (Fachabitur)

B) eine von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin anerkannte Fachhochschulzugangsberechtigung. Diese können Sie auf der beantragen.

Achtung: Der Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife ist nicht ausreichend. Die Endbescheinigung (Zeugnis) der Anerkennung der Fachhochschulreife über den schulischen Teil und praktischen Teil muss vorliegen. 

C) die allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangs- berechtigung gemäß § 11 BerlHG, d.h. eine für das Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung. Weitere Informa- tionen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte finden Sie auf dieser   

D) eine anerkannte ausländische Hochschulzugangsberechtigung
Zu den Zugangsvoraussetzungen für ausländische Studierende gehört zudem ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau C1 Hochschule). 

Ausländische Bildungsnachweise können Sie auf prüfen. Anabin bietet umfangreiche Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Bewerbende mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung informieren sich bitte auf unserer Seite bezüglich zusätzlich einzureichender Unterlagen. 

Studiengangsspezifische Voraussetzungen

In einigen unserer Studiengänge sind zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen studiengangsspezifische Voraussetzungen zu beachten, diese entnehmen Sie der jeweiligen Studiengangsseite.

Studieren ohne Abitur

Auch ohne Abitur haben Sie die Möglichkeit, bei uns zu studieren. Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem fachlich verwandten Bereich. Näheres regelt § 11 des Berliner Hochschulgesetzes.   

Beispiel 1: Mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Sozialassistent*in können Sie nach § 11 des BerlHG an der KHSB Soziale Arbeit studieren.
Beispiel 2: Mit einer abgeschlossene Ausbildung als Florist*in benötigen Sie vorab eine Zugangsprüfung, um an der KHSB Soziale Arbeit studieren zu können.

Zugangsprüfung

Die Zulassung zum Studium an der KHSB ist auch mit einer Zugangsprüfung möglich, sollte keine direkte Hochschulzugangsberechtigung vorliegen. Einen Antrag auf Zugangsprüfung kann stellen wer eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (i.S. §11 BerlHG) hat und in einer Fachrichtung studieren will, die nicht mit der Ausbildung verwandt ist. Wenn Sie z. B. eine abgeschlossene Ausbildung als Florist*in haben, benötigen Sie eine Zugangsprüfung, um an der KHSB studieren zu können.  

Wird Ihrem Antrag auf Zugangsprüfung stattgegeben, werden Sie zu einem Prüfungsgespräch eingeladen. In diesem werden aufgrund Ihrer Vorerfahrungen die Kernvoraussetzungen für Ihre Studierfähigkeit geprüft. Dazu gehören unter anderem sprachlich korrekter Ausdruck, die Fähigkeit sprachlogisch richtig und inhaltlich tragfähig auf Fragen zu antworten, die auf wesentliche Anliegen und Inhalte der jeweiligen Fachwissenschaft zielen oder Grundlinien rechtlicher, politischer oder anderer bezugswissenschaftlicher Voraussetzungen betreffen.

Antragsfrist

Einen Antrag auf Zugangsprüfung stellen Sie mit Ihrer Bewerbung.

Wintersemester: 01.05. - 31.05. 
Sommersemester: 01.11. -  30.11. 

Ihre komplette Bewerbung muss in diesem Zeitraum eingereicht werden.

Links und Dokumente






FAQ Zugangsvoraussetzungen

Nein.

Nein! Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) ist als staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften keine private Hochschule, sondern eine Hochschule in kirchlicher Trägerschaft. An der KHSB kann grundsätzlich jede und jeder studieren. Die konfessionelle Bindung oder die Kirchenzugehörigkeit von Studierenden spielen keine Rolle. Sie alle sind herzlich willkommen.

Nein. Die KHSB hat ein . Dabei spielen neben der Abschlussnote auch soziales/kirchliches/politisches Engagement, Ehrenamt, berufspraktische Vorerfahrungen etc. eine Rolle. Entsprechende Nachweise darüber sind der Bewerbung digital hinzuzufügen.

Diese Belege sind optional. Sollten Sie bisher keine Möglichkeit gehabt haben, Vorerfahrung in diesen Bereichen zu sammeln, freuen wir uns dennoch auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.

Eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) kann direkt oder indirekt und zugleich allgemein oder fachgebunden sein.

  • allgemein: Mit einer allgemeinen HZB dürfen Sie jedes Fach studieren.
  • direkt: Mit einer direkten HZB dürfen Sie direkt mit dem Fachstudium beginnen.
  • indirekt: Vor dem Fachstudium müssen Sie ein Studienkolleg absolvieren und die Feststellungsprüfung ablegen. Daran anschließend haben Sie immer eine direkte fachgebundene HZB.
  • fachgebunden: Wenn Sie eine fachgebundene HZB haben, dürfen Sie nur Fächer einer bestimmten Fachrichtung studieren. Die Fachrichtung wird festgelegt durch das Fach, das Sie in Ihrem Heimatland studiert oder in dem Sie relevante Prüfungen abgelegt haben.

Eine rein erzieherische Tätigkeit ( Betreuung Kleinkinder Kita ) ist hier nicht ausreichend. Sie müssen zusätzlich die sozialpädagogische Komponente erfüllen z.B. in Form von Elternarbeit oder Integratgionsarbeit.

Das ist kein Problem. Sie können sich auch ohne Dienstgeber bewerben, dieser muss jedoch spätestens bis Semetserbeginn vorliegen.
Da es sich um ein Pflichtfeld in der Bewerbung handelt, laden Sie bitte an der Stelle einfach einen Dreizeiler hoch, welches erklärt, dass das Dokument folgt.

Für die Vollzeitstudiengänge Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik ist kein Orientierungspraktiktikum erforderlich! Bereits durchgeführte Praktika können dennoch gern den Bewerbungsunterlagen hinzugefügt werden.

Für den Studiengang Religionspädagogik ist ein Orientierungspraktikum eine der Zugangsvorausssetzungen. 

Dies bedarf der individuellen Prüfung. Die Anrechnung von einzelnen Bausteinen und ggfs. Modulen ist möglich, die finale Prüfung kann erst nach Ihrer Immatrikulation erfolgen. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Verkürzung des Studiums aufgrund der Berufsausbildung nicht gegeben ist.
 

Die Anerkennung von Studienleistungen bedarf der individuellen Prüfung. Reichen Sie bitte mit Ihrer Bewerbung den Antrag auf Anerkennung ein. Wir weisen daraufhin, dass die Anerkennung Ihrer Leistungen  erst nach der Immatrikulation final erfolgen kann. 
 

Ansprechpersonen

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Sprechzeiten vor Ort:

Montag und Donnerstag 
9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr

Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.

SF

Sorina Fritz

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103
JM

Jessica Miling

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103