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Bewerben mit ausländischem Schulabschluss

Studieninteressierte, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, benötigen zusätzliche Unterlagen für Ihre Bewerbung an der KHSB. Wir informieren Sie über die notwendigen Dokumente. 

Zusätzliche Dokumente

Sie haben Ihren Schulabschluss an einer ausländischen (nicht deutschen) Schule gemacht und möchten nun bei uns studieren? Im ersten Schritt sollten Sie prüfen, ob Ihr Schulabschluss in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung ausreichend ist.

Sie können sich Ihren Schulabschluss bzw. Hochschulabschluss anerkennen lassen.

Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie

Kultusminister Konferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

Zudem bietet das Portal umfangreiche Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. 

Als Bewerber*in mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung reichen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich ein: 

  • eine Bescheinigung über die Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung,
  • von fremdsprachigen Unterlagen benötigen wir amtliche deutsche Übersetzungen, bitte beide Dokumente ( Originalsprache und Übersetzung ) hochladen,
  • ohne bereits vorliegende Anerkennung Ihres Abschlusses: Kopie der Informationen, die Sie auf anabin über Ihren Schulabschluss erhalten,
  • Sprachnachweis Deutsch C1,
  • beglaubigte Kopie des Reisepasses mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung.
Informationen zum Sprachnachweis
Institutionen für Sprachprüfungen

Sprachprüfungen und Diplome erhalten Sie am

  • Goethe-Institut Berlin
  • TestDaF-Instituts
  • telc GmbH bietet ebenfalls ein Gesamtprogramm für Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache an

Die KHSB führt keine eigenen Sprachprüfungen durch.

Einreichung des Nachweises

Spätestens zum letzten Tag vor Studienbeginn (30.09. bzw. 31.03.) muss der Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit bei der KHSB vorliegen. Eine vorläufige Immatrikulation ist nur möglich, wenn zum Stichtag eine Bestätigung vorliegt, dass eine Sprachprüfung durchgeführt wurde, aber die Ergebnisse noch nicht vorliegen. Das Zertifikat der bestandenen Sprachprüfung muss innerhalb des ersten Monats des Semesters vorgelegt werden. Wird die Sprachprüfung nicht bestanden oder der Nachweis nicht eingereicht, wird die Immatrikulation zurückgezogen (§ 15, Abs. 1, Nr. 6 der ).

Nachweise

Die KHSB akzeptiert folgende Sprachnachweise:

  • das Zeugnis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber – DSH-2 oder DSH-3 oder die früher abgelegte Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS),
  • das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme des Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland an einem deutschen Studienkolleg "Feststellungsprüfung" mit bestandenem Prüfungsteil „Deutsch“,
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) in allen vier Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TDN 4,
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe, (DSD II),
  • das Große oder das Kleine Deutsche Sprachdiplom vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München,
  • das Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS),
  • Sprachprüfung für den Hochschulzugang: telc C1 Hochschule.

Auch gültig sind Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale oder sonstige Abkommen, die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz getroffenen Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweise anerkannt wurden.

  • Deutschnachweis im Diplôm du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweiges einer Sekundarschule erworben wurde.
  • US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch.

    Der DAAD bietet außerdem eine Übersicht gängiger Sprachtests und Institutionen, die Orientierung geben können.

FAQ Ausländischer Schulabschluss

Sie bewerben sich ausschließlich online über unser Bewerbungstool.
Eine Bewerbung über Uni Assist ist an der KHSB nicht erforderlich.

Für englischsprachige Dokumente ist eine Übersetzung nicht zwingend erforderlich.

Sie haben selbst die Möglichkeit, die Bewertung Ihrer Zeugnisse zu prüfen.
Wir richten uns nach den Empfehlungen der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Deutschland) bei der Püfung von Zeugnissen. Diese finden Sie öffentlich zugänglich in der Datenbank .

Bei Unsicherheiten können Sie Ihre Zeugnisse zur Prüfung vorab auch gern an das übersenden. 

Ja, sie werden dennoch im Bewerbungsverfahren berücksichtigen. Bitte laden Sie in der Bewerbung ihren Termin zur Srachprüfung hoch. Spätestens zum letzten Tag vor Studienbeginn (30.09. bzw. 31.03.) muss der Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit bei der KHSB vorliegen. 

Sofern Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworden haben und auch keinen weiteren Abschluss in Deutschland erlangt haben, müssen Sie den Nachweis Ihrer sprachlichen Studierfähigkeit (C1) einreichen. Die Dauer Ihres Aufenthaltes ist icht ausschlaggebend.

Ansprechpersonen

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Sprechzeiten vor Ort:

Montag und Donnerstag 
9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr

Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.

SF

Sorina Fritz

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103
JM

Jessica Miling

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103