Als Studierende*r im Studiengang Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik absolvieren Sie im 4. Semester eine studienintegegrierte Praxisphase im In- oder Ausland. In der Praxiszeit werden Sie durch fachtheoretische Seminare und Supervisionen in Kleingruppen durch die Hochschule begleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um Ihr Praxissemester.

Das Praktikum hat einen Umfang von 20 Wochen (in Vollzeit oder entsprechend länger in Teilzeit). Der verpflichtende Stundenumfang sind mindestens 640 Zeitstunden. Das Praktikum kann im Zeitraum vom 01.03. bis 01.04. des jeweiligen Jahres beginnen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der nächsten Praxiszeiten:
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Zeittabelle für das SoSe 2026 (PDF, 126 KB)
Für die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (fachtheoretisches Seminar und Supervision) sowie für die Bearbeitungszeit für das Portfolio werden Sie von der Praxisstelle freigestellt. Die Freistellung kann ab Beginn des Seminars bzw. der Supervision erfolgen.
Damit Sie einen für Sie und Ihren Studiengang geeigneten und qualifizierten Praxisplatz finden können, haben wir verschiedene Informationen für Sie zusammengestellt.
Als Unterstützung für Ihre Entscheidungsfindung für einen passenden Praktikumsplatz haben wir Ihnen eine Checkliste erstellt:
In nachfolgendem Dokument finden Sie eine Übersicht der einzelnen Schritte, damit Sie Ihr Praxissemester erfolgreich absolvieren können.
Darüber hinaus sind Sie mit Ihren Fragen im Praxisreferat willkommen und wir beraten Sie gerne.
Sie haben die Aufgabe und Möglichkeit, selbst einen geeigneten Praxisplatz zu finden:
- in der
der KHSB sind bereits anerkannte Praxisstellen mit Kontaktdaten und Ansprechpersonen erfasst. - im Postraum (Raum 1.033) der KHSB werden in den blauen Ordnern aktuelle Praxisstellenausschreibungen, die uns initiativ erreichen veröffentlicht, ebenso
- an der Aushangtafel (rechts neben Raum S 103) und auf dem digitalen Bord in OC.
Sie haben auch die Möglichkeit eine für die Hochschule neue Praxisstelle anerkennen zu lassen. Dafür beachten Sie bitte die verbindlichen Hinweise bei “Anerkennung der Praxisstellen”.
Um eine neue Praxisstelle für Sie genehmigen zu lassen und für die KHSB anzuerkennen, die noch nicht in der Datenbank hinterlegt ist, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Konzept der Praxisstelle,
- Allgemeiner Ausbildungsplan,
- sowie Qualifikationsnachweis der Praxisanleitung.
Da Sie im Praxissemester eine wichtige Leistung Ihres Studiums nicht in der Hochschule, sondern außerhalb ("Lernort Praxis") erbringen, wird zwischen Ihnen, der Hochschule und der Praxis ein Vertrag geschlossen (= “Ausbildungsvereinbarung”), den die Hochschule verbindlich vorgibt. Diesen legen Sie bitte im Orginal bis zum 15.01. im Praxisreferat vor.
Wenn Ihre Praxisstelle schon in der Datenbank angelegt ist, schauen Sie gemeinsam mit dem Praxisreferat, ob Ihre Anleitung dort auch bereits namentlich erfasst ist. Falls nicht, muss der Qualifikationsnachweis Ihrer Praxisanleitung noch mit eingereicht werden.
Die Hochschule ist verpflichtet zu prüfen, ob die Anleitung von Studierenden in der Praxis durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgt. Mit dem Qualifikationsnachweis, wird dies sichergestellt.
Für die Praxisanleitung werden folgende Berufsabschlüsse vorausgesetzt:
- B.A. Soziale Arbeit: Dipl. oder B.A. Sozialarbeiter*in /Sozialpädagoge*in mit staatl. Anerkennung
- B.A. Heilpädagogik: Dipl. oder B.A. Heilpädagoge*in oder Dipl. oder B.A. Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagoge*in mit staatl. Anerkennung; ggf. Dipl. bzw. B.A. Psychologe*in, Sonder – oder Rehapädagog*in
- B.A. Kindheitspädagogik: B.A. Kindheitspädagoge*in oder Dipl. oder B.A. Sozialarbeiter*in /Sozialpädagoge*in; ggf. Erzieher/in mit mehrjähriger Berufserfahrung und Zusatzqualifikation
Um die Praxisanleiter*innen in ihrer Rolle zu unterstützen, hat die Hochschule eine
In Ihrer Praxisphase werden Sie durch die Hochschule durch die Gruppensupervision und das fachtheoretische Seminar begleitet:
Supervision dient der Reflexion von Praxis, beleuchtet eine berufliche Situation bzw. Fragestellung aus verschiedenen Blickwinkeln und Kontexten und ermöglicht ein vertieftes Verstehen, so dass Wahlmöglichkeiten für das berufliche Handeln geschaffen werden.
Der praxisbegleitende Supervisionsprozess umfasst 10 Supervisionseinheiten à 90 Minuten im 14-tägigen Rhythmus.
Die Studierenden organisieren sich selbst im Lauf des dritten Semesters (spätestens bis Ende Januar), d.h. vor Beginn ihrer Praxistätigkeit im vierten Semester, zu Supervisionsgruppen mit 5 (bis maximal 7) Mitgliedern.
Die Termine der Supervision vereinbart die studentische Teilnehmer*innengruppe gemeinsam mit der*dem Supervisor*in (in der Regel für montags nach der Seminarzeit ab 14.00 Uhr oder vor der Seminarzeit ab 8.00 Uhr). Sollte die Supervision aus terminlichen Gründen für Sie, die*den Supervisor*in oder aus wichtigen Gründen in der Praxis (z.B.: Teamsitzung) montags nicht möglich sein, so ist dafür auch ein anderes Zeitfenster möglich.
Im Praxisreferat ist eine verbindliche Liste “Teilnehmendenliste von Supervision” abzugeben (auch digital möglich).
Hier geht es zur Supervisions-Beauftragten:
Die Liste der Supervisor*innen finden sie auf
Weiterführende Informationen zur Methode und Inhalt der Supervision finden Sie in der Dokumentensammlung.
Das Praxisreferat teilt alle Studierenden in der Praxisphase handlungsfeldbezogen einem fachtheoretischen Seminar zu.
Diese verpflichtenden Lehrveranstaltungen finden in der Vorlesungszeit in der Regel montags 14-tägig von 10.00 bis 13.30 Uhr an der Hochschule statt (Praxis-Studierende im Ausland bzw. weit außerhalb bitte individuell im Referat klären). Für die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (fachtheoretisches Seminar und Supervision) sowie Bearbeitungszeit für das Portfolio werden die Studierenden von der Praxisstelle freigestellt.
Die Praxis-Lehrenden des jeweiligen Seminars begleiten die Praxisphase durch fachtheoretische Inputs und Fragestellungen, die Sie in und mit Ihrer Praxisstelle bearbeiten und in Ihrer Portfolio-Mappe entsprechend der Hinweise der Lehrenden schriftlich bearbeiten und reflektieren. Darüber hinaus stehen die Lehrenden Ihnen und der Praxis zur Klärung von spezifischen Fragenstellungen in der Praxisstelle als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Sie erstellen in Abstimmung mit Ihren Praxisbegleitungen eine Lernzielvereinbarung, in der Sie miteinander alle Lernziele und Inhalte sowie anstehenden Aufgaben während der Praxisphase vereinbaren und regeln. Dies bildet den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen für Ihre Praxisphase ab. In den weiterführenden Hinweisen finden Sie vertiefende Informationen sowie einen Musterplan für die Lernzielvereinbarung und inhaltliche Themen des Praxisstudiums.
Auch erstellen Studierende während der Praxisphase ein Portfolio, das den individuellen Praxisprozess begleitet, siehe dazu “Hinweise zur Portfolio-Mappe”. Die Aufgabenstellungen des Portfolios werden durch die Lehrenden des fachtheoretischen praxisbegleitenden Seminars spezifiziert. Das Portfolio ist die unbenotete Prüfungsleistung des Praxismoduls und soll bis spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende bei dem Lehrenden der Praxisbegleitung vollständig abgegeben sein. Bei Fragen zur Gestaltung Ihres Portfolios kontaktieren Sie gerne Ihre Lehrenden. Sollte das praxisbegleitende Seminar noch nicht begonnen haben, hilft Ihnen das Praxisreferat weiter.
Abgabefrist Portfolio:
4 Wochen nach Praktikumsende
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Hinweise zur Portfoliomappe (PDF, 143 KB) -
Portfolio Teil C Empfehlungsformular (PDF, 148 KB)
Um das Modul „Studienintegrierte Praxis“ abschließen zu können, sind möglichst bis Ende des jeweiligen Sommersemesters folgende Nachweise erforderlich:
- im Orginal: Praxisbescheinigung
- digital per Mail: geforderte Teile des Portfolio – Teil A (Lernzielvereinbarung) und Teil C (Formular für Praxisempfehlung)
- digital per Mail: Teilnahmeschein von Supervision
Abgabefrist aller Nachweise zum Praxismodul:
spätestens mit Ende des auf die Praxis folgenden Wintersemesters
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Praxisbescheinigung (deutsch) (PDF, 141 KB) -
Praxisbescheinigung (englisch) (PDF, 130 KB) -
Teilnahmeschein Supervision (PDF, 152 KB)
Qualifikation Fachkraft für Teilhabe und Inklusion:
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Praxisbescheinigung (PDF, 59 KB)
Weiterführende Hinweise
Die individuelle Lernzielvereinbarung versteht sich als ein Hilfsmittel zur Strukturierung der studienintegrierten Praxistätigkeit und soll die Zielerreichung der praktischen Ausbildung bzgl. der zu erwerbenden Schlüsselkompetenzen im Rahmen des Studiums (Wissen–, Handlungs-, Sozial- und Selbstkompetenz) erhöhen und zur Entwicklung einer professionellen pädagogischen Haltung beitragen.
Die individuelle Lernzielvereinbarung stellt den verbindlichen Rahmen für die Gestaltung der Praxistätigkeit dar und soll für alle Beteiligten den Lernprozess in inhaltlicher, methodischer und zeitlicher Hinsicht transparent machen.
Gemäß § 4 der PraxO –BA der KHSB verpflichtet sich die Ausbildungsstelle, die Studierenden entsprechend der individuellen Lernzielvereinbarung auszubilden und dabei die spezifischen Berufsqualifikationskriterien zu berücksichtigen, dafür während des Praxisstudiums die entsprechenden Lernfelder zur Verfügung zu stellen und berufsqualifikationsspezifische Lerntätigkeiten zu ermöglichen.
Die individuelle Lernzielvereinbarung orientiert sich einerseits an den konkreten Aufgabenstellungen und Lernmöglichkeiten der Ausbildungsstelle und andererseits an den Lernwünschen der Studierenden und den Lernzielen des entsprechenden Studien-Moduls der Studien- und Prüfungsordnung.
Auf der Grundlage der individuellen Lernzielvereinbarung finden die Reflexions- und Evaluationsprozesse zwischen Praxisbegleiter*innen und Studierenden statt.
Nach etwa der Hälfte der Praxiszeit empfiehlt es sich, mit den Beteiligten die individuelle Lernzielvereinbarung hinsichtlich der erreichten und noch vorgesehenen Lernziele und Lerninhalte kritisch zu überprüfen und ggf. zu modifizieren (siehe auch Leitfaden für Anleitungsgespräche).
Die individuelle Lernzielvereinbarung ist durch den*die Studierende gemeinsam mit der Praxisstelle zu erstellen (siehe auch Hinweise zum Portfolio Teil A) und nennt:
- konkret formulierte Lernziele, Lerninhalte und Aufgabenstellungen, die bei der Ausbildungsstelle bearbeitet werden können;
- die Methoden, wie diese Ziele und Inhalte durch den*die Studierende*n erreicht werden können;
- die Einteilung der zeitlichen Abschnitte der Praxistätigkeit;
- die Zeitabstände, in denen die Anleitungsgespräche stattfinden sollen.
Die Lernzielvereinbarung ist von dem*der Praxisbegleiter*in und der*dem Studierenden zu unterschreiben und spätestens sechs Wochen nach Beginn der Praxistätigkeit dem Praxisreferat und dem Lehrenden vorzulegen.
Die Praxisstelle ermöglicht während des Praxisstudiums das Kennenlernen der:
- studiengangsspezifischen Arbeitsfelder
- Philosophie der Einrichtung als spezielle Organisationsform (Träger; Konzept, verwaltungstechnische, rechtliche, finanzielle, politische u.a. Struktur- und Organisationsprinzipien)
- Entwicklung der Einrichtung und deren Zielstellung
Die Praxisstelle ermöglicht während des Praxisstudiums:
- Hospitation bei professionellen Gesprächen mit Klient*innen, bei Verhandlungen mit professionellen Partner*innen, bei ….
- Teilnahme an Teamsitzungen, Helferkonferenzen, Fortbildungsmaßnahmen,….
- Verwaltungs- und Auftragshandeln sowie Bürotätigkeiten wie Aktenbearbeitung, Verlaufsdokumentation, Verwaltungswege selbständig durchführen, wie Stellungnahme an öffentliche Ämter und Institutionen sowie Schriftverkehr mit Klient*innen als auch Überarbeitung und Pflege des E-mail-Verteilers, Statistik,…
- das Kennenlernen von: Tätigkeitsfeldspezifischem Auftragshandeln, Organisations- und Ablaufstruktur, Zielgruppenstruktur
Die Praxisstelle ermöglicht während des Praxisstudiums durch eine Mitarbeit im tätigkeits- und zielgruppenspezifischen Kontext die Aneignung und das Lernen und Trainieren von:
- rechtlichen Grundlagen für zielgruppen- und tätigkeitsfeldspezifisches professionelles Handeln
- fachlichen Kenntnissen der Kommunikation z.B. Gesprächsführung, unterstützte Kommunikation
- professioneller Gesprächsführung mit Klient*innen
- klar strukturierter und zusammengefasster Fallvorstellung auf einer Helfer*innenkonferenz (z.B. Fallteam)
- begleiten eines Verfahrensprozesses wie Gerichtsverhandlung
- Alltagsgestaltung mit dem*der Klienten*in vor Ort unter Berücksichtigung der Zielgruppenstruktur
- Beratung und Begleitung in allen Fragen der Unterstützungsmöglichkeit durch die Arbeit im und mit dem Team das Aneignen, Lernen und Trainieren von:
- Sozialpädagogischer Beratungstechnik und Gesprächsführung
- von Krisenintervention
- der sicheren Anwendung der Rechtsvorschriften
- eines professionellen Handelns im Sozialraum (Sozialraumanalyse und Sozialraumorientierung)
- von Handlungsprinzipien wie Ressourcenorientierung, Interdisziplinarität
- von professionellen Haltungen wie Nähe/ Distanz; Problem der Verantwortungsübertragung
- von Planung (Konzeption) und ggf. Durchführung eines Projekts
- von Gremienarbeit (Teilnahme an: Dienstberatungen, Fallbesprechungen, Informationsveranstaltungen, Hilfeplanprozesse, Stadtteilmanagement,…)
Die Praxisstelle ermöglicht während des Praxisstudiums die Stärkung und Entwicklung von:
- Eigeninitiative und Eigenverantwortung
- Selbständigkeit und Selbstvertrauen
- Wissenserweiterung
- Bewusstseins- und Wahrnehmungserweiterung (professioneller Blick)
- beruflicher professioneller Haltung
- Vertrauens- und Beziehungsaufbau sowie Beendigung der Beziehung
- Professionellen Neigungen und das Erlernen von:
- Kooperationsfähigkeit und Reflexionsfähigkeit
- Spezifischen Perspektivorientierungen wie systemisches Verständnis
- Entwicklung eigener Konzeptideen und Konzeptlösungen
- Umsetzung der Theorie in die Praxis
Einen Vorschlag zur Struktur der Lernzielvereinbarung stellen wir in einem gesonderten Dokument zur Verfügung.
Wenn Sie Ihre Praxizeit nicht in der Region Berlin-Brandenburg absolvieren wollen, melden Sie sich bitte frühzeitig im Praxisreferat, damit wir Sie für die besonderen Formate der hochschulischen Begleitung berücksichtigen und – vor allem bei Praxiswunsch im Ausland – informieren und beraten können.
Ziel des Praxisstudiums ist die fachliche Anwendung, Erprobung und Reflexion in einem professionellen Setting entsprechend Ihres Studiengangs. Daher gelten für die Praxis im Ausland die gleichen inhaltlichen und strukturellen Bedingungen wie für die Praxis im Inland. Mehr erfahren Sie auch unter
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Hinweise zusammengestellt. Bitte nehmen Sie auch die weiterführenden verpflichtenden Hinweise zur Kenntnis.
- In Ländern mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist das studienintegrierte Pflichpraktikum nicht möglich!
- Wenden Sie sich frühzeitig – gern schon im 1. Semester – an das Praxisreferat, um die besonderen Voraussetzungen für das Modul "Praktisches Studiensemester" im Ausland klären zu können.
- Zur Unterstützung Ihrer Bewerbung bei einer ausländlischen Praxisstelle haben wir ein erläuterndes Empfehlungsschreiben auf Englisch verfasst.
- Die Genehmigung des Praxisplatzes muss bis zum 15. Dezember Ihres dritten Semesters durch das Praxisreferat erfolgen.
- Das Mindestsprachniveau vor der Ausreise muss bei B1 sein. Bei Sprachlevel A1 – B1 müssen Sie rechtzeitig entsprechende Sprachkurse belegen!
- Mit dem Formular Kontaktdaten im Notfall möchten wir sicherstellen, dass Sie sich ausreichend mit den politischen und kulturellen Gegebenheiten in Ihrem Zielland auseinandergesetzt haben und wir im Notfall eine Ansprechperson innerhalb Deutschlands kontaktieren zu können.
Weiterführende Hinweise
Generell müssen neue Praktikumsstellen durch die Hochschule anerkannt werden; die Anerkennung erfolgt durch das Praxisreferat der KHSB. Um die Anerkennung vornehmen zu können und dadurch zu unterstützen, dass Sie Ihre studienintegrierte Praxisphase an einem für Ihr Studium qualifizierenden Lernort absolvieren können, sind dem Praxisreferat folgende Unterlagen vorzulegen.
Das Genehmigungsverfahren sollte möglichst bis zum 15. Dezember des 3. Semesters abgeschlossen sein, damit Sie verbindlich für sich planen können:
Studienintegrierte Praxisphasen als wichtige Lernphasen am “Lernort Praxis” fordern die Einhaltung von fachlichen Standards und setzen qualifiziertes Personal und ein professionell aufgestelltes Arbeitsfeld in einem Handlungsfeld Ihres angestrebten Studienabschlusses voraus.
- Aus der konzeptionellen Beschreibung muss hervorgehen, welche Arbeit vor Ort geleistet wird.
- So sollte dadurch die Einrichtung kurz vorgestellt werden, die Grundlagen der Arbeit verdeutlicht werden und die Rahmenbedingungen wie auch die Tagesstruktur erkenntlich werden. Zudem umfasst ein Konzept die Zusammenstellung der Ziele der Einrichtung und die daraus abgeleiteten Methoden und Strategien zur Umsetzung.
Primär sollten Sie die Praxisstellendatenbank der Hochschule nutzen (Verlinkung siehe Homepage) um bereits anerkannte Praxisstellen zu finden und sich, soweit einsehbar, durch Praxisberichte von Studierenden aus den Vorjahren zu informieren.
Grundsätzlich ist ein allgemeiner Ausbildungsplan vorzulegen, der durch die Praxisstelle zu erstellen ist und allgemeine Ziele, Aufgaben und Methoden für den Praxiseinsatz benennt (Formular auf der Homepage). Wenn möglich reichen Sie zur Genehmigung Ihrer Ausbildungsvereinbarung bereits eine erste individuelle Lernzielvereinbarung ein, die von Ihnen
und der Stelle in Ihrem gemeinsamen Kontakt entwickelt wurde. Gerne besprechen wir im Vorfeld Ihre Fragen dazu (Hinweise zur Erstellung der individuellen Lernzielvereinbarung auf der Homepage).
Wer ein Praktikum im Ausland erfolgreich absolvieren möchte, benötigt dazu eine gute sprachliche Vorbereitung. Einfache Grundkenntnisse reichen nicht aus, um fachlich lernen und erproben und sich an Konversationen in der Landessprache beteiligen zu können. Für die Anerkennung Ihrer Praxisstelle im Ausland sind gute Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache deshalb unumgänglich.
Das Mindestsprachniveau vor der Ausreise = B1. Bei Sprachlevel A1 – B1 müssen Sie rechtzeitig entsprechende Sprachkurse belegen!
Der im Praxisstudium anleitenden Fachkraft kommt eine wichtige Bedeutung zu, da sie die Aufgabe hat, den Lernprozess in der Praxisphase in der Stelle zu planen und zu organisieren, Sie fachlich zu begleiten und gemeinsam zu reflektieren. Praxisanleiter*innen sollen Sie bei der Entwicklung Ihres professionellen Rollenverständnisses und berufsethischer Haltung unterstützen und die Aufgaben als zukünftige Fachkraft verdeutlichen; daher muss die Praxisanleitung den von Ihnen angestrebten Studienabschluss (oder vergleichbar) nachweisen können. (z.B.: Zeugniskopie oder Selbstauskunft durch Formular auf der Homepage ).
Die Ausbildungsvereinbarung kann genehmigt werden, wenn alle genannten Unterlagen im Praxisreferat vorliegen; die Ausbildungsvereinbarung ist von Ihnen mit der Praxisstelle vorzubereiten, wenn vorher mit dem Praxisreferat die Zustimmung geklärt ist.
Mit diesem Formular möchten wir sicherstellen, dass Sie sich ausreichend mit den politischen und kulturellen Gegebenheiten in Ihrem Zielland auseinandergesetzt haben, zumindest die Hinweise des Auswärtigen Amts kennen, und sich im besten Falle dort registriert haben. Zudem nehmen wir Kontaktdaten einer Ihnen nahenstehenden Person auf, um im Notfall innerhalb Deutschlands eine Ansprechperson kontaktieren zu können.
In Ländern mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist kein stuidenintegriertes Pflichtpraktikum möglich.
Neben den einzureichenden Unterlagen müssen Sie wie alle anderen Studierenden im Praxissemester verbindlich an dem fachtheoretischen praxisbegleitenden Seminar und der praxisbegleitenden Supervision der KHSB teilnehmen, sowie das Portfolio erstellen. Die verbindlichen Hinweise dazu sind auf der Homepage eingestellt (Hinweise zur Praxisbegleitung im Ausland bzw. auswärts).
Zur Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das International Office berät Sie hierzu gerne. Ebenso erfolgt im International Office Beratung zu folgenden Themen: Kooperationen, Bestehende Auslandsverbindungen, Stipendien, Studienaufenthalte, Auslandsberichte.
Die Abgabe der entsprechenden Unterlagen zur Anerkennung der Praxisstelle sowie zum Thema Praxisbegleitung / Supervision erfolgt aber nur im Praxisreferat!
Für alle Studierenden ist zur fachlichen Begleitung des studienintegrierten Praktikums im 4. Semester die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen verpflichtend.
Diese umfassen:
- Die Fachtheoretische Begleitung im Rahmen des Seminars der Praxis-Lehrenden (Modul-Baustein HP + SozA 13.1., KP 14.1.)
- Die Praxisbegleitende Supervision durch von der Hochschule anerkannte externe Supervisor*innen (Modul-Baustein HP + SozA 13.2., KP 14.2.)
Für Studierende, die aufgrund der Entfernung ihrer Praxisstelle zur KHSB nicht regelmäßig an den Begleitveranstaltungen teilnehmen können, gilt folgende Regelung:
- Sie werden in ein praxisbegleitendes Seminar eingeteilt, das in digitaler, in der Regel zeit-synchroner Form stattfindet; weitere Terminvereinbarungen erfolgen durch die*den Lehrende*n
- Sobald die Seminareinteilung feststeht, teilen Sie der*dem Lehrenden bitte folgende Angaben mit:
- die genaue Zeit-Angabe über den Praxisaufenthalt
- eine kurze Beschreibung von Praxisort und Praxisfeld mit entsprechenden Aufgabenschwerpunkten wie z.B. Zielgruppen, Hilfesystem- Charakteristik
- Ihre Wohnsituation während des Praxisaufenthaltes (vor allem, wenn noch Klärungsbedarf besteht)
- Weiterhin gelten die Hinweise zur Erstellung des Portfolios.
Für die Praxisbegleitende Supervision durch die Hochschule bestehen zwei alternative Möglichkeiten, von denen eine verbindlich wahrzunehmen ist:
Möglichkeit 1:
- Das Praxisreferat teilt Sie in eine Supervisionsgruppe für Praxis-Studierende im Ausland/auswärts ein und beauftragt eine*n fachlich qualifizierte*n Supervisor*in.
- Es findet eine gemeinsame Sitzung der Gruppe mit dem*der Supervisor*in zum Ende der Vorlesungszeit des WS statt (Umfang ca. 360 Minuten); der Termin wird Ihnen rechtzeitig durch das Praxisreferat mitgeteilt. – Der Termin dient dem Kennenlernen, der Klärung zur „Methode Supervision“, Ihren Erwartungen, Befürchtungen und persönlichen Fragen sowie der Vereinbarung zur ersten Kontaktnahme.
- Während der Praxiszeit steht Ihnen ein individuelles Zeitkontingent im Umfang von 180 Minuten mit Ihrem*Ihrer Supervisor*in zur Verfügung; dieses Kontingent ist in der Praxiszeit verbindlich zu nutzen und wird in der Regel per Zoom oder Webex erfolgen. – Sollten Sie für sich keine supervisionsrelevanten Fragen erkennen, nehmen Sie dennoch den vereinbarten Kontakt wahr und werden fachliche Fragen und Anregungen über Ihre*n Supervisor*in erhalten.
- Der abschließende Gruppentermin im Umfang von ca. 360 Minuten wird durch den*die Supervisor*in mit Ihrer Gruppe für Ende September oder Anfang Oktober frühzeitig vereinbart und ist ebenfalls verbindlich wahrzunehmen.
Möglichkeit 2:
- Sie finden sich mit in einer Gruppe mit insgesamt 5-7 Studierenden zusammen, die zum Teil in Berlin/ Brandenburg und/ oder im Ausland ihre studienintegrierte Praxis absolvieren. In dieser Gruppe von Studierenden führen Sie die Supervision – so wie die Studierenden, die regelmäßig in Präsenz an der Hochschule sind – in regelmäßigen Terminen durch, nur mit dem Unterschied, dass Ihre Termine digital durchgeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass Sie in der
Gruppe gemeinsam und prozessorientiert die Supervision durchführen können. - Voraussetzung: Sie sollten sich wirklich gezielt als Gruppe zusammenfinden und in jedem Fall vor Ausreise mit dem*der Supervisor*in einen gemeinsamen Kennlern-Termin durchführen. Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie möglichst in der gleichen Zeitzone unterwegs sind, damit Sie sich terminlich zusammenfinden können.
Für Ihre oben beschriebene spezifische Form der Fachtheoretischen Begleitung und der Praxisbegleitenden Supervision werden Sie – ebenso wie die Studierenden, die regelmäßig an der Hochschule teilnehmen – die benötigten Teilnahmenachweise erhalten.
Die Hochschule will Sie bei der Durchführung eines erfolgreichen Praktikums unterstützen. Sollten daher während Ihrer Praxiszeit Schwierigkeiten in der Praxisstelle oder persönliche Probleme auftreten, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Hochschule (Praxisreferat, Praxis-Lehrende*r oder Supervisor*in) auf. Ein Wechsel des Praxisplatzes könnte – wie auch bei Praxisstudierenden in Berlin – nur nach entsprechender Klärung mit dem*der Lehrenden und dem Praxisreferat erfolgen.
Als angehende Kindheitspädagog*innen werden Sie sicherlich oft nachgefragt, was Ihre künftige Profession ausmacht, wo Sie tätig sein können und welche besonderen Kompetenzen und Kenntnisse Sie in die Praxis mibringen.
Daher haben wir für Sie eine Übersicht möglicher Einrichtungstypen zusammensgestellt sowie inhaltliche Hinweise, die Sie und die Praxis beachten sollten.
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Hinweise zur Praxisphase (PDF, 142 KB)
Modulbaustein: 11.2 Sprachliche Bildung und Mentoring (4 SWS)
Hier finden Sie Erläuterungen und hilfreiche Dokumente das Mentoring im Baustein “Sprachliche Bildung und Mentoring” im Modul “Ganzheitliche Bildung: Didaktik und Methodik der Kindheitspädagogik”
- Seminar und Mentoring an der KHSB
- Praxis- bzw. Hospitationseinsätze in einer Einrichtung entsprechend des Studiengangs
- Umfang: 10 Termine á zwei bis drei Zeitstunden
- Prüfungsleistung nach Absprache (Hausarbeit, Referat, Gestaltung einer Aufgabe oder Portfolio)
Mögliche Zeiten: Die Hospitationseinsätze können je nach Sprachangebot an den Montag oder Dienstag Vormittagen stattfinden; die Mittwochnachmittage stehen darüber hinaus zur Verfügung; die begleitenden Seminare werden voraussichtlich jeweils Donnerstag nachmittags an der KHSB stattfinden.
Checkliste:
- Einsatzstelle finden, damit die Hospitationseinsätze mit Beginn des Wintersemesters beginnen können (Unterstützung durch Kontakt zu den Lehrenden; Praxisstellendatenbank).
- Verwenden Sie gern das Empfehlungsschreiben zum Mentoring.
- evtl. Beantragung eines erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Erläuterungen dazu: siehe oben, diese Seite).
- evtl. Bestätigung zur Unfallversicherung für die Einsatzstelle (erhalten Sie auf Anfrage durch das Praxisreferat).
- nach Ableistung: Mentoringbescheinigung beim Lehrenden einreichen!
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Informationen zum Mentoring (PDF, 84 KB)
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Bescheinigung für Mentoring-Qualifikation (PDF, 100 KB)
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Empfehlungsschreiben zum Mentoring (PDF, 102 KB)
Studierende der Kindheitspädagogik haben innerhalb ihres BA-Studiums die besondere Möglichkeit (ohne zeitliche Verlängerung) die zusätzliche Qualifikation und Anerkennung als “Fachkraft für Teilhabe und Inklusion ” zu erwerben. Dies ermöglicht eine spätere Tätigkeit auch in integrativen und inklusiven Settings in Kita und Ganztag in der Verantwortung für Kinder mit Förderbedarf.
Voraussetzung: Wahl der Profilbildung Teilhabe und Inklusion sowie Durchführung der Praxiszeit in Einrichtungen die dafür geeignet sind mit entsprechenden Fachkräften in der Anleitung. Die Erläuterungen dazu finden Sie in der “Information zur Fachkraft für Teilhabe und Inklusion”.
Bitte beachten Sie auch für die Praxiszeit die entsprechende Ausbildungsvereinbarung zu verwenden und für die Qualifikationsnachweise (Anleitung durch zwei Fachkräfte erforderlich!). Nachfolgend finden Sie die notwendigen Dokumente.
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Anforderungen (PDF, 149 KB)
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Ausbildungsvereinbarung (PDF, 162 KB)
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Qualifikationsnachweis (PDF, 152 KB)
FAQ zu verschiedenen Themen
Ja, Sie können ihre Praxisstelle frei wählen. Für die Genehmigung der Praxisstelle ist das Praxisreferat zuständig und muss sich dabei an die zuständigen gesetzlichen Vorgaben halten, damit Sie nach Ihrem Bachelor-Abschluss auch die “staatliche Anerkennung” erhalten, um nach dem Studium in Ihrer Profession tätig zu sein. Erfüllt die von Ihnen gewählte Stelle die geforderten Vorgaben, kann diese auch genehmigt werden.
Zu den Vorgaben gehören unter anderen: der Praxisumfang von 100 Tagen, die qualifizierte Anleitung durch geeignete Fachkräfte, dass die Stelle dem Berufsbild entspricht (zeigt sich im Konzept), Sie die bisher im Studium vermittelten Kompetenzen anwenden können, sich im Umgang mit den jeweiligen Adressat*innen erproben dürfen, sich dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse und fachliche Methoden beziehen können und administrative, rechtliche, organisatorische und finanziellen Rahmenbedingungen kennenlernen können.
Das in diesem Zusammenhang relevante Gesetz heißt “
Die Anrechnung berufspraktischer Tätigkeit auf das Modul "Praktisches Studiensemester" kann auf Antrag der*des Studierenden nach individueller Prüfung unter bestimmtem Voraussetzungen erfolgen.
Die Antragstellung erfolgt über das Prüfungsamt siehe “Prüfungsausschuss Anrechnung von berufspraktischer Tätigkeit” ; alle erforderlichen Nachweise sind im Campus-Management-System der KHSB hochzuladen.
Die Beantragung muss frühzeitig vor Beginn des Praxissemesters erfolgen.
Beratung erfolgt gerne vorab über das Praxisreferat.
Da die Praxiszeit eine studienintegrierte Leistung darstellt und bezüglich des Umfangs an ein Gesetz gebunden ist, gibt es keinen Anspruch auf Urlaub. - Wenn eine Pause benötigt wird oder Sie bereits vor Praxisbeginn von einer nötigen Unterbrechung wissen, dann kann dies vorher besprochen und die Termine können in der Ausbildungsvereinbarung festgelegt werden.
Wenn Sie in der Praxiszeit krank werden, so ist dies umgehend der Praxisstelle und dem Praxisreferat mitzuteilen; bei normaler Dauer der Praxiszeit von zwanzig Kalenderwochen müssen Krankheitstage ab dem achten versäumten Arbeitstag nachgeholt werden (§ 5 (4) der Praxisordnung).
Während der Praxiszeit sind Sie über die Praxisstelle unfallversichert, ebenso auf den direkten Wegen von und zur Praxisstelle; Ihre Praxisstelle muss dann eine Meldung bei der zuständigen Unfallkasse machen (§ 7 (2) der Ausbildungsvereinbarung). - Haben Sie auf dem Weg zur Hochschule, in der Hochschule oder von dort auf dem Weg nach Hause einen Unfall, dann muss die Hochschule diese Meldung machen.
Die Praxiszeit ist für Studierende finanziell oftmals eine schwierige Zeit, da leider kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Vergütung besteht und Bafög-Empfänger*innen weiterhin Bafög erhalten. Also planen Sie frühzeitig Ihre Finanzierung.
In der Praxisstellendatenbank versuchen wir zu erfassen ob und wie hoch die Praxisstellen eine “Aufwandsentschädigung” leisten. Der öffentliche Dienst im Land Berlin vergütet inzwischen mit einer Aufwandsentschädigungen von 400,- Euro monatlich und die Zahl der Freien Träger die vergüten, steigt zunehmend.
Fragen Sie bei der Praxisstelle nach einer Vergütung; in der Ausbildungsvereinbarung empfehlen wir eine Ausbildungsbeihilfe (§ 5).
Aber Achtung Bafög*Empfänger*innen: nach §23 Abs. 3 BAföG können Vergütungen aus Pflichtpraktika angerechnet werden. Erhalten Studierende durch ein Praktikum/Praxisphase eine Vergütung, geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Teil des notwendigen Bedarfs schon durch diese Vergütung abgedeckt wird. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bafög-Amt direkt nach.
Die zeitlichen Anforderungen bezüglich der Arbeitszeit können in den Praxisstellen recht unterschiedlich sein - je nach Verschiedenheit der Anforderungen bzw. Aufgaben der Stelle; daher sind Dienste an Wochenenden oder Feiertagen möglich, ebenso die Begleitung von Fahrten oder Ausflügen und in Einzelfällen auch Nachtdienste.
Für diese zeitlichen Einsätze müssen Sie in den Stellen den entsprechenden zeitlichen Ausgleich erhalten. Von der Hochschule ist ein (schneller) hoher Aufbau von Überstunden nicht gewollt, der einerseits zu erhöhter Belastung und andererseits zu einer Verkürzung der Praxiszeit führen würde.
Und immer gilt: Sie sind Lernende*r im Studium; Dienste werden nicht allein übernommen, eine Fachkraft muss ansprechbar sein und die Verantortung liegt in Ihren Praxisstellen.
Die Praxiszeit muss in einem Sommersemester (in der Regel im 4. Semester) durchgeführt werden, damit die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen gewährleistet sein kann. Wir sprechen gerne über Teilzeitmodelle, wenn Sie befürchten, die Praxis in Vollzeit nicht leisten zu können.
Eine Aufteilung der Praxisphase auf verschiedene Stellen ist nicht vorgesehen, da die 20-wöchige Zeit nötig ist, um sich in den ersten Wochen in einer Stelle zu orientieren, im weiteren Verlauf zum Kennenlernen und Erproben von Aufgaben und Anforderungen zu kommen, eine partielle Verselbstständigung zu erleben und einen strukturierten Abschluss zu ermöglichen. In vielen Praxissettings ist ein gelingender Beziehungsaufbau zu den Adressat*innen von großer Bedeutung und in kürzerer Zeit nicht möglich und von den Praxisstellen daher nicht gewollt.
Die Praxiszeit in einer Stelle soll immer auch ein Kennenlernen des Handlungsfeldes ermöglichen, was Hospitationen und Besuche in anderen Stellen (des Trägers) beinhalten kann.
Eine Aufteilung bei chronischen Erkrankungen oder Beeinrtächtigungen siehe Nachteilsausgleich.
Hinweise und zeitliche Modelle zum Praxismodul für Studierende in der Schwangerschaft oder mit Kind finden Sie in folgendem Dokument:
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Praxismodelle für Schwangere und Eltern (PDF, 118 KB)
Sie haben Sorge, aufgrund einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung, Teilleistungsstörung oder sonstigen Beeinträchtigung die Praxiszeit nicht bewältigen zu können? Dann wenden Sie sich gerne vertrauensgeschützt an uns im Praxisreferat oder an die
Zwar kann ein
Wir beraten auch gerne, welches Handlungsfeld oder Stelle aufgrund Ihrer persönlichen Herausforderung weniger oder mehr geeignet sein könnte.
Alle Studierenden, die ihre studienintegrierte Praxis in einem Feld der Kinder- und Jugendhilfe durchführen wollen, werden vom Träger der Praxisstelle aufgefordert werden, ein "erweitertes polizeiliches Führungszeugnis" nach
Auch für kürzere Praxiseinsätze (z.B.: Mentoring, schulpraktische Studien, Praxisprojekte im Kinder- und Jugendbereich, u.a.) können Sie zur Vorlage des Führungszeugnisses aufgefordert werden.
Das Führungszeugnis müssen Sie persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro, Rathaus ...) mit einer schriftlichen Aufforderung der Praxisstelle oder der KHSB beantragen.
Sollte Ihre Praxisstelle Sie nicht dazu auffordern, wenden Sie sich bitte per Mail an das Praxisreferat. Für das Aufforderungsschreiben benötigen wir folgende Angaben:
Ihren Vor- und Nachnamen
- Geburtsdatum
- Matrikel-Nummer und Studiengang
- Name und Anschrift der Praxisstelle
Ja, für die B.A. Studiengänge Soziale Arbeit, Heilpädagogik und Kindheitspädagogik sowie für den B.A. Studiengang Soziale Arbeit, dual finden Sie diese hier:
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung oder eine telefonische Beratung.
Öffnungszeiten:
Montag
Donnerstag