Sie haben Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik außerhalb Deutschlands studiert? Ihre Deutschkenntnisse sind mindestens auf B2-Level? Sie möchten die staatliche Anerkennung im Land Berlin erwerben, um hier in Ihrem Beruf zu arbeiten und angemessen bezahlt zu werden? Dann sind Sie bei unserem kostenfreien Angebot ApaLe genau richtig!

ApaLe, der Internationale Brückenkurs für soziale Professionen, erleichtert die Integration in den Arbeitsmarkt. Menschen mit ausländischen Studienabschlüssen in Sozialen Professionen können mit dem Zertifikat die staatliche Anerkennung nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Land Berlin beantragen. Diese ist erforderlich, um die gleichen Rechte im Arbeitsleben zu haben, wie Menschen mit in Deutschland erworbenen Studienabschlüssen in diesen reglementierten Berufen.
ApaLe ermöglicht in einem überschaubaren Zeitrahmen, d.h. in einem kompakten Kurs von 6 bis 10 Monaten in verschiedenen Modulen mit ergänzender Onlinelehre, die Besonderheiten des deutschen Sozialsystems und der Berufsfelder qualifiziert zu erlernen. ApaLe beginnt zweimal jährlich. Ein Kurs ist dabei speziell für Personen konzipiert, denen für die staatlicher Anerkennung lediglich Rechtsmodule fehlen.
Lernen Sie unseren Anpassungslehrgang kennen in unserem Film mit Teilnehmenden der ersten Stunde kennen.
Hinweis:
Falls Sie lieber lesen statt hören, können Sie “Transkript” anklicken.
Sie können sich zudem die Untertitel in zwölf unterschiedlichen Sprachen einblenden lassen.
Im Brückenkurs ApaLe lernen Sie gezielt die Inhalte, die für Ihren Anerkennungsprozess für soziale Professionen erforderlich sind. Die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie ermittelt die für Sie notwendigen Inhalte individuell im Vorfeld und nennt diese als Auflage.
Beispielhafte Inhalte können sein:
- Sprache, Spiel und Medien,
- Inklusion, Integration und Diversität,
- Methodenkompetenz,
- Träger, Organisationen, Sozialmanagement,
- Einführung in das deutsche Rechtssystem,
- Kinder- und Jugendhilferecht,
- Existenzsichernde Leistungen,
- Rehabilitations- und Teilhaberecht.
- Ein ausländischer Studienabschluss der Sozialen Arbeit, Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik,
- ein gültiger Bescheid der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin,
- ein Sprachnachweis auf B2- oder C1-Niveau (abhängig vom jeweiligen ApaLe-Kurs),
- eine begleitende Praxistätigkeit, entsprechend der Tätigkeiten des Anerkennungsberufes, angeleitet von einer Fachkraft aus dem jeweiligen Anerkennungsberuf (fakultativ/kann durch die Agentur für Arbeit gefördert werden).
Der Lehrgang findet berufsbegleitend statt. Die Präsenzzeit beträgt 24 Kurstage, jeweils Freitag und Samstag. Bei entsprechender Vorkenntnis können die Kurstage abweichen. Hinzu kommen Termine für Supervision und fachpraktische Reflexion.
Die erfolgreiche Teilnahme am Anpassungslehrgang gilt als Nachweis des Ausgleichs wesentlicher fachlicher Unterschiede gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) und erfüllt die ausbildungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als B.A. Sozialarbeiter*in, B.A. Sozialpädagog*in, B.A. Heilpädagog*in oder B.A. Kindheitspädagog*in.
Sie können in den Arbeitsfeldern und Einrichtungen entsprechend Ihres Studienabschlusses Soziale Arbeit, Heil- oder Kindheitspädagogik und Ihres Referenzberufes tätig werden.
Die Bewerbung ist über das ganze Jahr möglich. Senden Sie uns Ihre Bewerbung mit Ihren gesammelten Bewerbungsunterlagen per Mail zu. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern.