Damit Sie sich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikulieren können, müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen. Ohne eine Krankenkassenmeldung können Sie sich nicht einschreiben oder Ihr Studium nicht fortsetzen. Wir erklären was wichtig ist und woran Sie denken müssen.
Zur Immatrikulation muss für jede*n Studierende*n eine elektronische Krankenkassenmeldung vorliegen. Die elektronische Meldung über den Versicherungsstatus muss spätestens mit Beginn des Semesters im Studierendensekretariat eingegangen sein. Das gilt auch, wenn Sie nicht gesetzlich versichert sind oder von der Versicherungspflicht befreit sind.
Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse und melden Sie Ihren Studienbeginn. Bitten Sie darum, unter Nennung der Absendenummer der KHSB H0002790, einen entsprechenden Nachweis über Ihren Versicherungsstatus im elektronischen Meldeverfahren direkt an unsere Hochschule zu übersenden. Seit Januar 2022 ist das elektronische Meldeverfahren verpflichtend. Der Austausch erfolgt direkt zwischen Krankenkasse und Hochschule.
Die Krankenkasse meldet Ihren Versicherungsstatus und die Hochschule bestätigt Ihrer Krankenkasse nach Immatrikulation Ihren Studierendenstatus.
Die KHSB akzeptiert ausschließlich elektronische Meldungen, Belege in anderer Form (Kopien von Krankenkassenkarten, Bescheinigungen über Versicherungszeiten, Mitglieds- oder Meldebescheinigungen in schriftlicher Form) können nicht angenommen werden.
Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchten oder bereits befreit sind ( z.B. privat Versicherte ), wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, um bestätigen zu lassen, dass eine private Krankenversicherung vorliegt und dass Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind.
Jede gesetzliche Krankenkasse kann diese elektronische Bestätigung ausstellen.
EU Staatsbürger*innen besitzen eine Europäische Krankenversicherungskarte und benötigen keine zusätzliche Versicherung in Deutschland. Auch hier benötigen wir die elektronische Meldung über die Befreiung der Versicherungspflicht. Bitte wenden Sie sich dazu an eine frei wählbare gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und nennen die Absendernummer der KHSB: H0002790.
Internationale Studierende melden sich bei bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl und geben die Absendernummer der KHSB H0002790 an. Die Krankenkasse prüft, ob eine Befreiung der Versicherungspflicht vorliegt und berät Sie bei Fragen.
Wenn Sie während Ihres Studiums die Krankenkasse wechseln, meldet die neu gewählte Krankenkasse den ersten Tag der neuen Versicherung an die Hochschule. Die KHSB bestätigt der neuen Krankenkasse nach Erhalt der Meldung, den Beginn des Studiums und Ihren Studierendenstatus.
Kommen Sie als Studierende*r Ihren aufgrund des Sozialgesetzbuches V zu erbringenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Krankenkasse nicht nach, erhält die Hochschule eine umgehende Benachrichtigung der Krankenkasse. Es folgt die Ankündigung der Exmatrikulation gemäß § 15 Abs. 1 Nummer 6
FAQ elektronische Krankenkassenmeldung
Jede*r Studierende obliegt der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie privat versichert sind, benötigen wir keine Bescheinigung Ihrer privaten Versicherung. Sie benötigen eine Meldung einer gesettlichen Krankenversicherung, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit sind.
Jede gesetzliche Krankenkasse kann der Hochschule diese elektronische Bestätigung übersenden. Bitte kontaktieren Sie die gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und lassen die Meldung auslösen. Die Absendenummer der KHSB ist H0002790.
Nach Veranlassung der Meldung dauert die Übertragung je nach Krankenkasse 1-3 Tage. Bitte beachten Sie, dass die Daten jeweils nur einmal am Tag aktualisiert werden.
Wenn Ihre Krankenkassenmeldung uns nicht fristgerecht zur Immatrikulationsfrist vorliegt, kontaktieren wir Sie nochmals und informieren Sie entsprechend.
Sie rufen lediglich bei Ihrer Krankenkasse an und veranlassen die elektronische Meldung.
Der Datenaustausch erfolgt dann direkt zwischen Krankenversicherung und Hochschule. Eine gesonderte Bestätigung der Versicherung bekommen Sie in der Regel nicht. Sollte uns Ihre Krankenkassenmeldung nicht vorliegen, kontaktieren wir Sie nochmals.
Nein, bitte übersenden Sie uns keine schriftlichen Versicherungsbestätigungen.
Um Sie immatrikulieren zu können, ist eine elektronische Meldung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend.
Studierende sind nicht versicherungspflichtig, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Eltern oder Ehegatten familienversichert sind.
Dieser Status (nicht versicherungspflichtig) muss ebenso in einer elektronischen Meldung durch die Krankenkasse veranlasst werden.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.
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Montag und Donnerstag
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Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.