Tätigkeitsnachweis für berufsbegleitende Studiengänge

Eine studiengangsspezifische Voraussetzung für die berufsbegleitenden Studiengänge Soziale Arbeit und Gestaltungstherapie/Klinische Kunsttherapie ist eine Tätigkeit in einem dem Studiengangs entsprechenden Arbeitsfeld. Die Tätigkeit müssen Sie sich jedes Semester erneut von der*dem Dienstgeber*in bestätigen lassen. Hier finden Sie das Formular für das aktuelle Semester und alle weiteren Informationen.

Soziale Arbeit, berufsbegleitend

Ihre Arbeitszeit muss mind. 50% der Regelarbeitszeit betragen. Ab dem 2. Fachsemester nutzen Sie bitte das Dokument “Tätigkeitsnachweis”, um Ihre Tätigkeit nachzuweisen. 

Bei einem Wechsel des oder der Arbeitgeber*in im Laufe Ihres Studiums nutzen Sie bitte einmalig das Formular “Bescheinigung über studienbegleitende Tätigkeit”. Es werden ausschließlich unterschriebene Dokumente mit einem Stempel der Institution akzeptiert. Laden Sie das Formular in Ihren OpenCampus Konto hoch, eine zusätzliche postalische Einreichung ist nicht notwendig. 

Bei Kündigung Ihrer Tätigkeit sind Sie dazu verpflichtet dies der Hochschule zu melden. Bitte wenden Sie sich umgehend an das Studierendensekretariat.

Wenn Sie keinen Tätigkeitsnachweis innerhalb der unten genannten Frist einreichen, wird Ihnen die Exmatrikulation gemäß der KHSB, § 15 Abs. 1, Ziffer 6 angekündigt.

  • (Bescheinigung über studienbegleitende Tätigkeit)

Gestaltungstherapie und Klinische Kunsttherapie

Für Studierende dieses Studiengangs besteht die Pflicht jedes Semester einen Nachweis der studienbegleitenden Berufstätigkeit im Feld der Gestaltungstherapie/Klinischen Kunsttherapie zu erbingen. Studierende weisen nach, dass sie in einem zeitlichen Umfang von mindestens vier Stunden in der Woche oder 16 Stunden monatlich kunsttherapeutisch arbeiten. Der Tätigkeitsnachweis ist eine Zugangsvoraussetzung. Reichen Sie keinen Tätigkeitsnachweis innerhalb der unten genannten Frist ein, wird Ihnen die Exmatrikulation gemäß der KHSB, § 15 Abs. 1, Ziffer 6 angekündigt.

Einreichfrist

Bitte laden Sie ihren Tätigkeitsnachweis jeweils rechtzeitig innerhalb folgender Fristen in Ihrem OpenCampus Konto hoch (Verwaltung und Finanzen > Formulare und Anträge > Dienstgeberbescheinigung)

Sommersemester: bis spätestens 15.03.
Wintersemester: bis spätestens 15.09.

Ansprechpersonen

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Sprechzeiten vor Ort:

Montag und Donnerstag 
9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr

Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.

SF

Sorina Fritz

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103
JM

Jessica Miling

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103
Ansprechperson

Gestaltungstherapie und Klinische Kunsttherapie

Ulrich Genehr

Ulrich Genehr

Studiengangskoordination Gestaltungstherapie/ Klinische Kunsttherapie
Termin nach Vereinbarung
Raum 3.050