Um nach der Regelstudienzeit weiterstudieren zu können, ist eine Rückmeldung allein nicht ausreichend. Studierende, die die Regelstudienzeit überschreiten, reichen zusätzlich bitte einen Antrag auf Studienverlängerung ein.

Studierende, die länger als die Regelstudienzeit studieren, beantragen nach der Regelstudienzeit für jedes weitere Semester eine Studienverlängerung. Dieser Antrag ist Teil des Rückmeldeprozesses. Sie können erst für das kommende Semester rückgemeldet werden, wenn die Zahlung der
Bitte nutzen Sie unser Antragsformular unter Organisatorisches.
Bei Fragen zur Studienverlängerung kontaktieren Sie bitte die Kolleginnen des Prüfungsamtes.
Einen Antrag auf Studienverlängerung stellen Sie bitte im Rückmeldezeitraum und senden ihn an das Prüfungsamt.
Sommersemester: 15.01. - 28.02.
Wintersemester: 15.06. - 31.07.
Bei Fragen zur Antragsstellung
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Sprechzeiten vor Ort:
Montag und Donnerstag
9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.