Rückmeldung

Die fristgerechte Rückmeldung zum nächsten Semester ist besonders wichtig, um Ihren Studienplatz zu sichern und nahtlos weiterstudieren zu können. Es ist ratsam, die Fristen genau im Blick zu behalten, um Verzögerungen oder sogar den Verlust des Studienplatzes zu vermeiden. Bei Fragen oder Unsicherheiten unterstützt Sie das Studierendensekretariat gerne. 

Allgemeines zu Rückmeldung

Mit der Rückmeldung zum nächsten Semester erklären Sie, dass Sie Ihr Studium an der KHSB fortsetzen wollen. Diese Meldung ist in jedem Semester erforderlich. 

Die Rückmeldung wird ohne gesonderten Antrag vollzogen, wenn die innerhalb der Rückmeldefrist auf dem Konto der KHSB vollständig eingegangen sind. Bitte beachten Sie den Bankweg von ca. einer Woche, denn bei Fristüberschreitung wird eine Verwaltungsgebühr von 19,90 € fällig. 

Wir kontaktieren Sie, falls Ihre Beiträge nicht vollständig beglichen sind. Da das Studierendensekretariat ausschließlich über die studentische E-Mail-Adresse kommuniziert, bitten wir Sie Ihr Postfach regelmäßig zu prüfen. Ihre fälligen Beiträge können Sie in Ihrem OpenCampus Konto einsehen. Bei Zahlung in der Nachfrist ist der Säumniszuschlag bereits inkludiert. 

Die Studien- bzw. Immatrikulationsbescheinigungen stehen nach erfolgter Rückmeldung im CampusPortal für Sie zum Download bereit (unter Verwaltung & Finanzen > Semesterbeiträge). 

Bitte denken Sie daran Ihre CampusCard nach erfolgter Rückmeldung im Raum 1.103 im Automaten zu validieren. Beachten Sie dabei die Hinweise zur .

Rückmeldefrist

In jedem Semester erhalten Sie eine Aufforderung zur Rückmeldung per E-Mail. Der Zeitraum für die Rückmeldung ist wie folgt:

Sommersemester: 15.01. - 28.02.
Nachfrist*: 01.03. - 10.03.

Wintersemester: 15.06. - 31.07.
Nachfrist*: 01.08. - 10.08.

Wichtig: Sollte keine fristgerechte Rückmeldung für das nächste Semester erfolgen, werden Sie zum Semesterende von Amts wegen exmatrikuliert.

*zzgl. Säumnisgebühr in Höhe von 19,90 €

Besonderheiten nach Personengruppen

Studierende im Urlaubssemester 
sind nicht von der Zahlung der Beiträge Studierendenwerk/-schaft befreit. Eine Ausnahme bilden Schwangerschaft/Mutterschutz als Beurlaubungsgrund.

Berufsbegleitende Studierende
müssen rechtzeitig den für das kommende Semester einreichen.

Studierende, die die Regelstudienzeit überschreiten, 
müssen einen Antrag auf stellen. Die Rückmeldung erfolgt erst, wenn beide Komponenten erfüllt sind: vollständige Zahlung der Beiträge und Studienzeitverlängerung.

Studierende im Abschlusssemester, 
die Ihr Studium bis zum Semesterende beenden brauchen sich nicht mehr zurückzumelden.

Organisatorisches









FAQ Rückmeldung

Wenn Sie die fälligen Beiträge nach dem Rückmeldezeitraum überweisen, ist eine Säumnisgebühr von 19,90 € fällig. Die Säumnisgebühr wird automatisch in Ihrem OpenCampus Konto sichtbar, wenn die Rückmeldefrist abgelaufen ist. 
Verpassen Sie die Rückmeldefrist inkl. Nachfrist erhalten Sie eine Mahnung und Ihnen wird die Exmatrikulation angekündigt. Sie erhalten mit der Ankündigung der Examtrikulation eine weitere Frist. Haben Sie sich bis Semesterbeginn nicht rückgemeldet, werden Sie exmatrikuliert. 

Den Status Ihrer Rückmeldung sehen Sie in Ihrem Open Campus Account unter Verwaltung und Finanzen > Semesterbeiträge.
Hier können Sie ebenso einsehen, ob noch eine offene Forderung besteht. 

Bitte prüfen Sie folgende Punkte:
bei Überschreitung der Regelstudienzeit: haben Sie bereits einen Antrag auf eingereicht, diese ist Bestandteil der Rückmeldung.
Haben Sie die Semesterbeiträge vollständig bezahlt? Sind in ihrem Open Campus Account offene Forderungen ersichtlich?

Anderenfalls kontaktieren Sie gerne das zur Klärung.

Nachdem Sie sich zurückgemeldet haben, finden Sie Ihre aktuelle Studienbescheinigung in Ihrem Open Campus Account unter Verwaltung und Finanzen > Semesterbeiträge.

In diesem Fall wurden Sie automatisch zum Ende Ihres letzten Semesters exmatrikuliert. Sie besitzen keinen Studierendenstatus mehr. 

Ansprechpersonen

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Sprechzeiten vor Ort:

Montag und Donnerstag 
9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr

Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.

SF

Sorina Fritz

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103
JM

Jessica Miling

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103