Die Exmatrikulation markiert die offizielle Beendigung Ihres Studierendenstatus an unserer Hochschule. Sie kann von Amts wegen oder auf eigenen Wunsch erfolgen. Auf dieser Seite nennen wir Ihnen die unterschiedlichen Gründe einer Exmatrikulation und was Sie in diesem Zusammenhang beachten sollten.

Mit der Exmatrikulation werden Ihre Immatrikulation und damit alle Ihre Rechte und Pflichten als Student*in beendet. Der Regelfall für eine Exmatrikulation ist der Studienabschluss. Sie haben Ihr Studium bei uns erfolgreich beendet? Herzlichen Glückwunsch! In diesem Fall brauchen Sie keinen Antrag zu stellen, Sie werden automatisch von uns exmatrikuliert. Darüber hinaus kann es weitere Gründe für eine Exmatrikulation von Amts wegen geben.
Gründe für die Exmatrikulation von Amts wegen können u.a. sein:
- fehlende Rückmeldung,
- Studien- und Prüfungsleistungen oder die Abschlussprüfung wurden endgültig nicht bestanden,
- fehlender Tätigkeitsnachweis,
- fehlende Zahlung der Semesterbeiträge.
Bei Exmatrikulation auf eigenen Wunsch erfolgt die Antragstellung in Ihrem OpenCampus Konto. Ihr Antrag wird bearbeitet, sobald Sie alle Außenstände in der Bibliothek beglichen haben.
Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Wirksam wird die beantragte Exmatrikulation frühestens zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags oder spätestens zum Ende des laufenden Semesters.
Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch kann z.B. aus folgenden Gründen beantragt werden:
- Hochschulwechsel,
- Unterbrechung des Studiums,
- Beendigung/Abbruch des Studiums aus persönlichen Gründen,
- sonstiger Grund.
Nach erfolgter Exmatrikulation erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung und eine Rentenbescheinigung. Die Dokumente stehen in Ihrem OpenCampus Konto zum Download zur Verfügung und werden nicht gesondert zugestellt.
Bitte sichern Sie sich Ihre Dokumente, da ihr OpenCampus Konto ein Semester nach Exmatrikulation deaktiviert wird. Wir weisen darauf hin, dass eine Zweitausstellung der Unterlagen kostenpflichtig ist.
Zum Zeitpunkt der Exmatrikulation verlieren Sie Ihren Studierendenstatus und dürfen daher die CampusCard nicht mehr nutzen. Bei einer Exmatrikulation vor Ende des Semesters benötigen wir daher umgehend Ihre bereits validierte CampusCard zurück. Alternativ können Sie uns ein Foto der zerschnittenen CampusCard (Vorder- und Rückseite) per E-Mail zusenden.
Ihr Deutschlandsemesterticket verliert mit dem Tag der Exmatrikulation seine Gültigkeit und wird entsprechend gesperrt. Eine anteilige Erstattung Ihres Tickets (bei Exmatrikulation vor Semesterende) erfolgt auf das Einzahler*innenkonto. Bitte beachten Sie, dass lediglich volle Monate erstattet werden können.
FAQ Exmatrikulation
Wenn Sie die fälligen Beiträge nach dem Rückmeldezeitraum überweisen, ist eine Säumnisgebühr von 19,90 € fällig. Die Säumnisgebühr wird automatisch in Ihrem OpenCampus Konto sichtbar, wenn die Rückmeldefrist abgelaufen ist.
Verpassen Sie die Rückmeldefrist erhalten Sie grundsätzlich eine Mahnung. Bezahlen Sie weiterhin nicht, wird Ihnen die Exmatrikulation angekündigt. Haben Sie sich bis zum Semesterbeginn nicht rückgemeldet, werden Sie exmatrikuliert.
Geht nur ein Teilbetrag bei uns ein, werden Sie per E-Mail über die ausstehende Summe informiert und aufgefordert diese zu begleichen.
Stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig den Posteingang ihrer studentischen E-Mail Adresse auf neue Nachrichten überprüfen.
Ihre Rückmeldung kann erst mit der Begleichung der vollständigen Semesterbeiträge erfolgen.
In diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiterinnen des Studierendensekretariats.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Sprechzeiten vor Ort:
Montag und Donnerstag
9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.
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