Das Berufungsverfahren ist ein strukturierter Prozess zur Besetzung von Professuren. Er umfasst von der Ausschreibung bis zur Berufung viele Teiletappen. Transparenz, Fairness und Gleichstellung sind für uns dabei von entscheidender Bedeutung. Mit unserem Berufungsmonitor informieren wir Interessierte und Bewerber*innen in welcher Phase sich aktuelle Berufungsverfahren an unserer Hochschule befinden.

- Ausschreibung der Professur
- Sichtung Bewerbungsunterlagen
- Auswahlverfahren
- Probelehrveranstaltung
- Einzelgespräche
- bei Gastprofessur: Gespräch mit Auswahlgremium
4. Gutachteneinholung
5. Erstellung Berufungsliste bzw. Vorschlag des Auswahlgremiums an Präsidentin*Präsidenten
6. Beschluss der Liste durch Akademischen Senat und Kuratorium, Zustimmung der Senatsverwaltung
7. Berufung durch Erzbischof von Berlin
8. Rufannahme
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüft der*die Vorsitzende der eingesetzten Berufungskommission die formellen Voraussetzungen. Bei Zweifelsfällen und nachträglich eingegangenen Bewerbungen entscheidet die Kommission über die Zulassung der Bewerber*innen. Danach prüft die Berufungskommission anhand der Unterlagen die wissenschaftliche Qualifikation und die Eignung für die ausgeschriebene Stelle, insbesondere im Hinblick auf die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen.
Bei der Berufung von Gastprofessuren leitet die*der Vizepräsident*in für Studium und Lehre ein Auswahlgremium, zu dem ein*e Professor*in, die*der fachlich der mit der Gastprofessur zu besetzenden Stelle verbunden ist, ein*e Vertreter*in der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben bzw. Lehrbeauftragten und ein*e Studierende*r gehören.
Die*der Vorsitzende lädt auf mehrheitlichen Vorschlag der Berufungskommission in der Regel maximal sechs Bewerber*innen zu je einer Probelehrveranstaltung ein. Dabei soll mindestens eine Bewerberin berücksichtigt werden. Gegenstand, Art und Titel der Probelehrveranstaltung legt die Berufungskommission fest. Sofern die Berufungskommission den Gegenstandes oder Titel der Veranstaltung nicht festlegt, kann der*die Bewerber*in Vorschläge einreichen.
Bei einer Gastprofessur findet keine Probelehrveranstaltung statt. Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen werden geeignete Bewerber*innen mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zu einem Gespräch mit dem Auswahlgremium eingeladen.
Die Probelehrveranstaltung findet hochschulöffentlich statt und dauert insgesamt maximal 75 Minuten. Die Berufungskommission legt fest, ob die Veranstaltung als fachlicher Vortrag, als Lehrveranstaltung unter Einbeziehung der anwesenden Studierenden oder als Kombination beider Elemente durchgeführt wird. An den Vortrag schließt sich ein maximal 45-minütiges Gespräch mit der Berufungskommission an.
Bei einer Gastprofessur wird ein Gespräch mit dem Auswahlgremium durchgeführt.
Nach Anhörung aller Bewerber*innen entscheidet die Berufungskommission darüber, welche von ihnen listenfähig sind. Jene Bewerber*innen werden aufgefordert, zwei externe Begutachtungen ihrer wissenschaftlichen Leistungen vorzulegen. Den Unterlagen ist eine Erklärung beizufügen, dass die externen Gutachter*innen nicht ausgeschlossen sind bzw. keine Besorgnis der Befangenheit vorliegt. Interne Gutachten für die listenfähigen Bewerber*innen werden von den dafür vorgesehenen professoralen Mitgliedern der Berufungskommission erstellt.
Bei einer Gastprofessur schlägt das Auswahlgremium der*dem Präsidentin*Präsidenten eine*n geeignete*n Bewerber*in zur Berufung als Gastprofessor*in vor. Bei mehreren geeigneten Bewerber*innen wird eine Liste mit maximal drei Bewerber*innen festgelegt.
Der von der Berufungskommission merhheitlich beschlossene Listenvorschlag wird dem Akademischen Senat vorgelegt. Dieser beschließt nach Aussprache eine Liste mit bis zu drei Namen der Bewerber*innen. Im Anschluss wird der Beschluss mit den Unterlagen der Bewerber*innen an das Kuratorium weitergeleitet, welches dem Erzbischof von Berlin eine*n Bewerber*in für die Professur vorschlägt. Die Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung bleibt davon unberührt.
Auch bei einer Gastprofessur muss die Zustimmung der Senatsverwaltung eingeholt werden. Der Akademische Senat wird über das Auswahlverfahren informiert.
Nachdem alle Schritte vollzogen sind, ernennt der Erzbischof von Berlin die neue Professur an der KHSB. Der*die Präsident*in überreicht der*dem erfolgreichen Kandidat*in feierlich die Ernennungsurkunde.
Bei einer Gastprofessur ernennt die*der Präsident*in die*den vorgeschlagene*n und von der Senatsverwaltung bestätigte*n Bewerber*in als Gastprofessur. Diese ist zeitlich befristet und endet mit Ablauf der Befristung.
Damit ist der*die neue Kolleg*in herzlich willkommen an der KHSB!
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Die Voraussetzungen für eine Berufung auf eine Professur ergeben sich aus der jeweiligen Stellenausschreibung sowie aus § 100 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG).
Für eine Professur ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium grundlegende Voraussetzung.
Diese weisen Sie in der Regel durch die Qualität Ihrer abgeschlossenen einschlägigen Promotion nach.
Sie verfügen bereits über praktische Lehrerfahrung, etwa durch einen Lehrauftrag an einer Hochschule oder im Rahmen Ihrer akademischen Qualifikation.
Das BerlHG setzt eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis voraus, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen (§ 100 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b). Die Erfüllung dieser Zeit setzt eine Tätigkeit im Umfang von mindestens 50 % der Regelarbeitszeit im gesamten notwendigen Zeitraum voraus. Für diese Zeit müssen Sie Nachweise vorlegen (z.B. Zeugnisse, Arbeitsverträge).
Diese können in der Fachlichkeit der jeweils ausgeschriebenen Professur begründet sein. Dies können beispielsweise zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder der Nachweis der Anwendung oder Entwicklung besonderer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Methoden sein.
Bei einer Online-Bewerbungen fassen Sie bitte alle Unterlagen vollständig in einer pdf-Datei zusammen. Die einzureichenden Unterlagen für eine Professur sind:
- Lebenslauf,
- Darlegung des akademischen Werdegangs,
ausführliche Darstellung der bisherigen Tätigkeit in Forschung, Lehre und Praxis, insbesondere sind die Zeiten tabellarisch zu dokumentieren, die in der Praxis innerhalb und außerhalb von Hochschulen erbracht wurden (Dauer, Arbeitsbereich und Wochenarbeitsstunden der Praxiszeiten müssen tabellarisch dokumentiert und in den Bewerbungsunterlagen nachgewiesen werden),
- Darstellung bisheriger pädagogischer Tätigkeit,
- Kopien der Hochschulabschlusszeugnisse bzw. der Staatsprüfung,
- Kopie der Promotionsurkunde bzw. ggf. der Habilitationsurkunde,
- Kopie der Tätigkeitszeugnisse,
- Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
FAQ Berufung
Nein! Die Katholische Hochschule für Sozialwesen (KHSB) ist als Hochschule für angewandte Wissenschaften keine private Hochschule, sondern eine Hochschule in kirchlicher Trägerschaft. An der KHSB kann grundsätzlich jede und jeder arbeiten. Sie alle sind herzlich willkommen. Es wird jedoch von Ihnen erwartet, dass Sie sich mit den Aufgaben und Zielen der Katholischen Hochschule identifizieren und bereit sind, das Profil der Hochschule als kirchliche Bildungseinrichtung zu stärken.
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