Berufungsmonitor

Das Berufungsverfahren ist ein strukturierter Prozess zur Besetzung von Professuren. Er umfasst von der Ausschreibung bis zur Berufung viele Teiletappen. Transparenz, Fairness und Gleichstellung sind für uns dabei von entscheidender Bedeutung. Mit unserem Berufungsmonitor informieren wir Interessierte und Bewerber*innen in welcher Phase sich aktuelle Berufungsverfahren an unserer Hochschule befinden. 

Berufungsmonitor
Übersicht Verfahrensststatus
  1. Ausschreibung der Professur
  2. Sichtung Bewerbungsunterlagen
  3. Auswahlverfahren
    - Probelehrveranstaltung
    - Einzelgespräche
    - bei Gastprofessur: Gespräch mit Auswahlgremium
     

4. Gutachteneinholung 
5. Erstellung Berufungsliste bzw. Vorschlag des Auswahlgremiums an Präsidentin*Präsidenten
6. Beschluss der Liste durch Akademischen Senat und Kuratorium, Zustimmung der Senatsverwaltung
7. Berufung durch Erzbischof von Berlin
8. Rufannahme

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Berufung auf eine Professur ergeben sich aus der jeweiligen Stellenausschreibung sowie aus § 100 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG). 

Abgeschlossenes Hochschulstudium

Für eine Professur ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium grundlegende Voraussetzung. 

Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten

Diese weisen Sie in der Regel durch die Qualität Ihrer abgeschlossenen einschlägigen Promotion nach. 

Pädagogische Eignung

Sie verfügen bereits über praktische Lehrerfahrung, etwa durch einen Lehrauftrag an einer Hochschule oder im Rahmen Ihrer akademischen Qualifikation.

Berufspraktische Erfahrung

Das BerlHG setzt eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis voraus, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen (§ 100 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b). Die Erfüllung dieser Zeit setzt eine Tätigkeit im Umfang von mindestens 50 % der Regelarbeitszeit im gesamten notwendigen Zeitraum voraus. Für diese Zeit müssen Sie Nachweise vorlegen (z.B. Zeugnisse, Arbeitsverträge).

Stellenspezifische Anforderungen

Diese können in der Fachlichkeit der jeweils ausgeschriebenen Professur begründet sein. Dies können beispielsweise zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder der Nachweis der Anwendung oder Entwicklung besonderer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Methoden sein.

Bewerbungsunterlagen

Bei einer Online-Bewerbungen fassen Sie bitte alle Unterlagen vollständig in einer pdf-Datei zusammen. Die einzureichenden Unterlagen für eine Professur sind: 

  • Lebenslauf,
  • Darlegung des akademischen Werdegangs,
  • ausführliche Darstellung der bisherigen Tätigkeit in Forschung, Lehre und Praxis, insbesondere sind die Zeiten tabellarisch zu dokumentieren, die in der Praxis innerhalb und außerhalb von Hochschulen erbracht wurden (Dauer, Arbeitsbereich und Wochenarbeitsstunden der Praxiszeiten müssen tabellarisch dokumentiert und in den Bewerbungsunterlagen nachgewiesen werden),


     

  • Darstellung bisheriger pädagogischer Tätigkeit,
  • Kopien der Hochschulabschlusszeugnisse bzw. der Staatsprüfung,
  • Kopie der Promotionsurkunde bzw. ggf. der Habilitationsurkunde,
  • Kopie der Tätigkeitszeugnisse,
  • Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
Organisatorisches




FAQ Berufung

Nein! Die Katholische Hochschule für Sozialwesen (KHSB) ist als Hochschule für angewandte Wissenschaften keine private Hochschule, sondern eine Hochschule in kirchlicher Trägerschaft. An der KHSB kann grundsätzlich jede und jeder arbeiten. Sie alle sind herzlich willkommen. Es wird jedoch von Ihnen erwartet, dass Sie sich mit den Aufgaben und Zielen der Katholischen Hochschule identifizieren und bereit sind, das Profil der Hochschule als kirchliche Bildungseinrichtung zu stärken.

Ansprechperson

Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gern weiter.

CH

Christiane Hohlfeld

Sekretariat Präsidium
Termin nach Vereinbarung
Raum 2.087