MRMA Projektphase
Ein Projekt ist zunächst ein auf der Basis der Diskussion mit möglichst vielen Betroffen, Interessierten, Trägern, Lehrbeauftragten usw. diskutierter Konzeptentwurf, der zum Plan mit einer möglichst präzisen Ausgangsbeschreibung und Zielsetzung wird. Ein Projekt wird in der Folge den Plan praktisch umsetzen.
Das Projekt kann als Einzel- oder Gruppenprojekt geplant und durchgeführt werden. Allerdings muss jede Person einen erkennbaren Forschungsanteil (mind. entwickeln der Fragestellung, Erhebung, Bearbeitung des Materials und Auswertung) an der Arbeit geleistet haben.
Für Konzeption, Durchführung und die Erstellung des Projektberichtes sind je Studierende*r bis zu acht individuell abrufbare Coachingeinheiten vorgesehen.
Die Projekteingabe sollte einen Zeitplan enthalten und angeben, wer als Hauptverantwortliche*r das Projektcoaching übernimmt. Diese Person wird auch zum*zur Hauptbeurteiler*in des Projektes anlässlich der Projektpräsentation im November sein. Die Nennung weiterer, beratender Personen kann offen gelassen bzw. während der konkreten Umsetzungsphase entschieden werden (vgl. unter Durchführungsphase).
Mindestens ein*e Gutachter*in muss Lehrende*r des MRMA sein – vorzugsweise ein*e Professor*in.
Konzeptphase
Die Konzeptphase findet von Dezember bis Februar statt. Zur konzeptuellen Planung des Projektes dienen:
Handlungswissenschaftliche Teilfragen
Beschreibung der Ausgangssituation, Erklärungen, ev. Prognosen, Bewertungen, Bestimmung von Akteur_innen, Ressourcen, Arbeitsweisen/Methoden und Evaluationsmethode
Alle besuchten Module
insb. Modul B zur Bestimmung der „vulnerable group“ und Modul C, welches spezielles Handlungswissen zur Menschenrechtsbildung, zur lokalen und internationalen Menschenrechtspraxis sowie zum Change Management in Trägerorganisationen vermittelt
Modul „Sozialarbeitswissenschaft“ zur Projektevaluation
Das Praxisprojekt sollte einen forschungsbezogenen Teil enthalten. Er kann sich auf das ganze Projekt (z.B. die Erhebung der Lebenssituation von Hartz IV-Empfänger*innen, Interviews mit Politiker*innen) oder nur auf einen Teil (beispielsweise die Evaluation einer Bildungsveranstaltung, eines Projektes) beziehen. Die eingesetzten Forschungsmethoden werden aufgrund der Fragestellung und des Erkenntniszieles gewählt.
Zusatzwissen
Studierende erarbeiten sich in der Konzetionsphase notwendiges Zusatzwissen selbständig.
Durchführungsphase
Zwischen Februar und November werden Projektkolloquien angeboten. Die Qualifizierte Teilnahme an mindestens zwei Tagen Projektkolloquium ist verpflichtend (das eigene Projekt kann dabei präsentiert werden). Die Projektkolloquien werden nach Bedarf strukturiert und organisiert.
Die Umsetzungsphase wird durch individuelles Coaching begleitet. Dabei können sich die Studierenden die zusätzlichen Berater*innen selbst wählen.
Es stehen max. 8 x 45 Min. Coachingstunden pro Studierende*r zur Verfügung. Gruppencoaching für Gruppenprojekte oder Einzelprojekte mit vergleichbaren Themen ist möglich. Darüber hinaus empfiehlt es sich in selbstorganisierten Gruppen die (Teil)Ergebnisse der Forschung zu diskutieren.
Der Beizug von Berater*innen, die nicht im Lehrgang lehren, ist möglich, muss jedoch mit der Studiengangleitung abgesprochen werden.
Projektpräsentation
Die Projektpräsentation findet im November statt. Das Projekt wird während des Abschlusskolloquiums den Hauptverantwortlichen und einem*einer von den Studierenden
vorgeschlagenen Zweitgutachter*in präsentiert. Zusätzlich sind alle Teilnehmer*innen des Studiengangs verpflichtet, an den Präsentationen teilzunehmen. Das Abschlusskolloquium ist außerdem für die Hochschulöffentlichkeit geöffnet. Studierende, die präsentieren, können auch externe Personen zu ihren Präsentationen einladen oder z.B. aus
forschungsethischen Gründen die Öffentlichkeit ausschließen statt.
Soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, bitten wir dies rechtzeitig mit einer Begründung der Studiengangskoordination mitzuteilen und dies im Programm entsprechend zu vermerken.
Ist ein*e Gutachter*in verhindert, und kann/möchte nicht online zugeschaltet werden, bestimmt die Leitung – unter Beizug der Studierenden – einen Ersatz. Sollte ein*e Gutachter*in verhindert sein, sollte dies spätestens bis zum Monatsbeginn des Präsentationstermins dem Büro mitgeteilt werden. Der*die Zweitgutachter*in hat eine beratende Stimme bei der Bewertung der Präsentation.
Ablauf der Projektpräsentation
bei einem*einer Student*in
- Präsentation: 30 Minuten
- Fragen der Gutachter*innen: 15 Minuten; hierauf ziehen sich die Gutachter*innen zur Beratung zurück
- Fragen und Kommentare der Studierenden: 15 Minuten
- Feedback durch die Prüfer*innen an die Projektverantwortlichen unter Ausschluss der übrigen Anwesenden (15 Minuten – Pause für die Kolloquiumsteilnehmer*innen)
bei zwei Studierenden
- Präsentation: 50 Minuten
- Fragen der Gutachter*innen: 20 Minuten; hierauf ziehen sich die Gutachter*innen zur Beratung zurück
- Fragen und Kommentare der Studierenden: 20 Minuten
- Feedback durch die Prüfer*innen an die Projektverantwortlichen unter Ausschluss der übrigen Anwesenden (15 Minuten – Pause für die Kolloquiumsteilnehmer*innen)
Projektunterlagen
Zu den vier Wochen vor der Präsentation einzureichenden Projektunterlagen gehören:
- Projektzusammenfassung von etwa 5 bis 6 Seiten, die für die Website oder/und die Erstellung einer Projektdokumentation (Sammelband über Projektarbeiten) verwendet werden kann. Dies kann zugleich als Handout für die Projektpräsentation dienen. Ist die Zusammenfassung nicht zugleich das Handout, kann das Handout direkt zur Präsentation mitgebracht werden. Die Handouts sollen in ausreichender Menge von den Studierenden zur Präsentation mitgebracht werden;
- theoretischer Hintergrund des Projekts;
- Darstellung und handlungstheoretische Analyse des Projektprozesses (Reflexion, W-Fragen) inkl. Methoden und Ergebnisse der Projektevaluation; Reflexion über die Lernerfahrung; Liste der verwendeten Literatur (insg. 20 bis 25 Seiten); bei zwei Studierenden beträgt der Gesamtumfang ca. 35 Seiten; bei drei Studierenden ca. 50 Seiten.
- Anhang mit wichtigen Dokumenten, Zeitungsberichten, Frage- und Evaluationsbögen usw.
Die Dokumentation wird in dreifacher Ausführung erstellt und je ein Exemplar dem*der Erstgutachter*in, Zweitgutachter*in und dem Koordinationsbüro des MRMA jeweils in Papierform und dem Büro auch in digitaler Form mindestens 28 Tage vor der Präsentation durch die Studierenden zugesandt. Zusätzlich müssen die Studierenden für den Tag der Präsentation die Projektzusammenfassung anfertigen und in ausreichender Anzahl kopieren und bereithalten.
Die Prüfungsleistung im Modul D 7 ist unbenotet. Das gesamte Modul gilt als bestanden, wenn mind. zwei der folgenden Teilbereiche als bestanden gewertet werden:
• Projektdurchführung
• Projektbericht
• Projektpräsentation
Die Gutachter*innen werden gebeten spätestens 10 Tage vor den Präsentationen den Studierenden ein kurzes schriftliches Feedback zur Projektdurchführung und zum Projektbericht mitzuteilen, damit sie sich auf die Präsentation vorbereiten können. Den Studierenden soll explizit mitgeteilt werden, ob Durchführung und Bericht jeweils als bestanden gewertet wurden. Sollten beide nicht als bestanden gewertet werden, erübrigt sich die Präsentation, weil das Modul bereits als nicht bestanden gilt.
Kriterien für die Gutachten
- Projektdurchführung (Handlungs-/Praxiskompetenz)
- Projektdarstellung in der Dokumentation (handlungstheoretische Kompetenz)
- Projektpräsentation, Projektzusammenfassung/Handout
Vergangene Projekte
Ansprechpersonen
Beratung zu organisatorischen Fragen
Margit Wagner (KHSB)
Beratung zu fachlichen Fragen
Prof. Dr. Nivedita Prasad (ASH)
Kontakt
MRMA c/o KHSB
Koordinationsbüro des MRMA
Köpenicker Allee 39–57
10318 Berlin