Studieren mit Familie

Studieren mit Familie

Sie studieren an der KHSB und Sie sind schwanger, haben Kinder, planen, in nächster Zeit eine Familie zu gründen oder pflegen eine*n Angehörige*n? Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle Informationen, hilfreiche Kontaktstellen und Angebote rundum die Vereinbarkeit von Familienleben, Studium und (Care-)Arbeit bereit.

Mutterschutz

Das Mutterschutzrecht zielt auf den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen und deren Kind(er). Nachteile durch Schwangerschaft und Stillzeit sollen ausgeschlossen und die selbstbestimmte Entscheidung über die Erwerbstätigkeit von Frauen gestärkt werden, um die Chancengleichheit zu sichern. Das gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen. Das Gesetz ist in den Informationen zum Mutterschutz (s. ) zusammengefasst und erläutert.

Die Umsetzung der Mutterschutzziele setzt die Meldung einer Schwangerschaft oder Entbindung bei der KHSB voraus (vgl. ). Eine Meldepflicht besteht nicht. Aus der Meldung einer Schwangerschaft oder Entbindung entstehen für Studentinnen keine Nachteile. Wir empfehlen daher im eigenen Interesse eine frühestmögliche Mitteilung. Eine Schwangerschaft oder Entbindung melden Sie bitte bei .

Nach der Meldung Ihrer Schwangerschaft wird im eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vorgenommen, die in der Studierendenakte verbleibt. Alle involvierten Ämter (Studierendensekretariat, Prüfungsamt und Praxisreferat) werden entsprechend informiert, damit die Studierende die Schwangerschaft oder Entbindung nur einmal melden muss. 

Die initiale (allgemeine) Gefährdungsbeurteilung zu Räumlichkeiten und Veranstaltungsformaten für Studentinnen für die KHSB finden Sie auf der .

Weitere Details rund um Schutz- und Prüfungsfristen finden Sie in den Informationen zum Mutterschutz unter .

Lassen Sie sich gern beraten!

Finanzierung

Das hält ein spezifisches Beratungsangebot für Schwangere und Studierende mit Kind(ern) bereit. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Ihnen zustehenden Leistungen und können konkrete Fragen klären, beispielsweise ob und wann Ihnen staatliche Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, ElterngeldPlus, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld fürs Kind, Wohngeld zustehen und ob es für Sie vorteilhaft ist, ein oder mehrere Urlaubssemester zu beantragen, oder in geringfügigerem Umfang weiter zu studieren.

Im Fall besonderer Notlagen während der Schwangerschaft unterstützt das StudierendenWERK BERLIN dabei, bei der einen Antrag auf Erstausstattung für das Baby zu stellen.

„Mein Studium war von Chancen und Herausforderungen geprägt. Als alleinerziehende Mutter zu studieren kann sehr fordernd sein. Umso wertvoller war für mich die Bestärkung und Unterstützung, die ich durch Menschen an der KHSB erfahren habe.“
Juliane Mehrländer
Studentin, B.A. Soziale Arbeit
Studienverlaufsplanung

Grundsätzlich gilt für Lehrveranstaltungen an der KHSB eine Anwesenheitspflicht von mindestens 75%. Während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) sind Sie nicht verpflichtet, an Veranstaltungen teilzunehmen. Es wird erwartet, dass der versäumte Lehrstoff nachgeholt wird. Wenn die versäumte Zeit mehr als 25% ausmacht, können Sie eine Kompensationsleistung erstellen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie an Teilen der Veranstaltung teilgenommen haben. Kontaktieren Sie zur Absprache bitte frühzeitig Ihre Dozent*innen. Die Fristen für Prüfungsleistungen verlängern sich jeweils um die Schutzfristen. Weitere Details finden Sie im Informationsblatt Mutterschutz.

Ein Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund einer Schwangerschaft oder der Geburt eines Kindes ist möglich, indem Fehlzeiten in der Präsenz über eine Kompensationsleistung ausgeglichen werden können.

Bei parallel stattfindenden Seminaren bemüht sich die Studienorganisation um Anpassungen in der Lehrplanung, so dass ein Seminar wöchentlich ab 10:00, 12:00 oder 14:00 Uhr stattfinden kann. Insbesondere bei Studiengängen mit kleinen Kohorten ist das nicht immer möglich. 

Die studienintegrierte Praxis findet in der Regel im 4. Fachsemester des Studiums statt, wobei 20 Wochen Vollzeit Praxiszeit unter institutionsüblicher Arbeitszeit abgeleistet werden sollen. Da die verpflichtenden praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen ausschließlich im Sommersemester angeboten werden, ist zumindest ein erheblicher Teil der Praxiszeit an diese Zeitstruktur gebunden. 

Bei einer Schwangerschaft vor oder während des 4. Semesters und Studierenden mit kleinen Kindern empfehlen wir eine frühzeitige Beratung im bezüglich .

Sie können sich vom Studium für bis zu zwei Semester beurlauben lassen, wenn wichtige Gründe wie eine Schwangerschaft oder die Kinderbetreuung vorliegen. Erneute Beurlaubungen sind möglich. Bei den Beurlaubungsgründen Schwangerschaft/Mutterschutz wird kein Beitrag für das Studierendenwerk, die Studierendenschaft erhoben und der Semesterbeitrag entfällt. Ein Anspruch auf das besteht nicht.

Einen Antrag auf Beurlaubung stellen Sie in Ihrem Konto in OpenCampus. Mehr Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf unserer Seite .

Kinderbetreuung (intern und extern)

Die KHSB bietet ihren Studierenden die Möglichkeit, die Betreuung ihrer Kinder im Sinne des selbst zu organisieren. Dazu stellt die Hochschule zwei Räume zur Verfügung:

(1.008) und 
(Raum 1.019) 

Seit dem Wintersemester 2018/2019 setzt die KHSB die "Richtlinie zur Prävention von sexualisierter Gewalt" im Bereich der Kleinkindbetreuung um. Um die Kleinkindbetreuungsräume via elektr. Zugangscode nutzen zu können, wird mit der Hochschule eine Nutzungsvereinbarung geschlossen. Die Vergabe der Türcodes erfolgt durch das , da die Räumlichkeiten verschlossen sind. Zusätzlich ist das Formular "Prävention von sexualisierter Gewalt - Schutzmaßnahmen für die selbstorganisierte Kleinkindbetreuung in der KHSB" auszufüllen und von allen Betreuungspersonen, die nicht Mutter oder Vater des zu betreuenden Kindes sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Übergangsweise genügt eine ausgefüllte und unterschriebene "Selbstauskunftserklärung". 

Bitte kontaktieren Sie zur Nutzung der Räumlichkeiten unsere Mitarbeiterin Frau Sarah Fassio im Familienbüro.

Mensa

In der Mensa erhalten Studierende für ihre Kinder bis sechs Jahre ein kostenloses Mittagessen, sofern sie selbst Mittagsgast in der Mensa sind und einen gültigen Studierendenausweis vorlegen. 
Die Mensa verfügt zudem über Kinderhochstühle.

Das hält ein spezifisches Beratungsangebot für Schwangere und Studierende mit Kind(ern) bereit. Hier erhalten Sie auch Informationen, welche Betreuungsmöglichkeiten für studierende Eltern vorhanden sind. 

Unter anderem betreibt das StudierendenWERK BERLIN in Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin eine in Karlshorst. Neben Hochschulangehörigen der HTW können sich auch Studierende der KHSB um einen Platz für ihr Kind im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt bewerben. Für die Vergabe der Plätze wird eine Vormerkliste geführt.

FAQ

Für die selbstorganisierte Betreuung von Kindern bis zu vier Jahren in den Räumlichkeiten der KHSB während der Vorlesungszeit können an der KHSB immatrikulierte Eltern einen finanziellen Zuschuss beantragen. Insgesamt können Sie nach Bewilligung monatlich maximal 12 Stunden à 6 Euro abrechnen. Der Präsenzbesuch der jeweiligen Veranstaltung muss dabei von der Hochschule vorgegeben sein.

Stellen Sie dazu fristgerecht – zum Sommersemester bis 15. April, zum Wintersemester bis 15. Oktober – einen Antrag im Familienbüro der KHSB bei Sarah Fassio (familienangelegenheiten@khsb-berlin.de).

Anträge, die danach eingehen, können leider nicht rückwirkend berücksichtigt werden, sondern gelten ab dem Tag der Antragstellung. D.h. rückwirkend kann der Zuschuss nicht ausgezahlt werden.

Digitale Formulare zum Mutterschutz und zur Bezuschussung der Kinderbetreuung an der KHSB finden Sie auf dieser Website unter Organisatorisches abgelegt. 

Das Formular zur Nutzung der Kinderbetreuungsräume erhalten Sie direkt im Familienbüro im Rahmen eines Informationsgesprächs von Sarah Fassio (familienangelegenheiten@khsb-berlin.de). Dort wird Ihnen dann auch im nächsten Schritt der Zugangscode für die Räumlichkeiten ausgehändigt.

Können Sie aufgrund von Sorge-Arbeit nur an Lehrveranstaltungen in einem bestimmten Zeitfenster teilnehmen, unterstützt die KHSB Sie bei der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft. 

Buchen Sie hierzu zunächst in Open Campus Ihre gewünschten Lehrveranstaltungen. Sollten Sie in Veranstaltungen keinen Platz erhalten haben, die in Ihrem „Care-Zeitfenster“ liegen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Studienorganisation auf. Die Mitarbeiterinnen haben dann die Möglichkeit, Sie nachträglich in die Veranstaltung umzubuchen oder mit Ihnen nach einer guten Alternative zu schauen.

Für die Pflege eines Angehörigen i. S. d. § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes haben Studierende auf Antrag Anspruch auf Gewährung eines Urlaubssemesters. 

Um die Vereinbarkeit von Pflege und Erziehung eines Kindes oder von Pflege eines Angehörigen i. S. d. § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes mit einem Studium zu ermöglichen, bietet die Hochschule in allen Studiengängen ein Teilzeitstudium an (vgl. § 10 AO-StuP).

Kontaktieren Sie bei allen Fragen rund um das Thema Sorge-Arbeit gerne Sarah Fassio im Familienbüro der KHSB (familienangelegenheiten@khsb-berlin.de).

Organisatorisches









Ansprechpersonen Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Portrait Rike Braden

Rike Braden

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (Elternzeitvertretung)
Termin nach Vereinbarung
Raum 3.042
Sarah Fassio

Sarah Fassio

Forschungsmanagement / Familienbüro
Termin nach Vereinbarung
Raum 2.058
YM

Yvonne Merkel

Verwaltung / Leiterin Studierendenservice / Studienberatung
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.034

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialgeld fürs Kind,
  • Wohngeld,
  • Mutterschaftsgeld oder
  • Betreuungsmöglichkeiten 

Ich helfe Ihnen gern weiter.

SS

StudierendenWERK BERLIN Sozialberatung

Telefonische Beratung:
donnerstags: 12 – 14 Uhr