Prüfungsausschuss

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss der KHSB verantwortet die Organisation und Durchführung von Prüfungen. Er achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung, sorgt für transparente Abläufe und ist Anlaufstelle bei Beschwerden. Lehrende und Studierende arbeiten gemeinsam daran, die Qualität und Fairness bei Prüfungsverfahren zu sichern und weiterzuentwickeln.

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss organisiert Prüfungen, legt Termine fest, überwacht Fristen und achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung. Er entscheidet über Zulassungen, Beschwerden über Anerkennungs- und Anrechnungsentscheidungen, Gegenvorstellungen bei Bewertungen und über alle prüfungsbezogenen Rechtsbehelfe. Auch bei letztmöglichen Prüfungsversuchen ist er eingebunden. Ziel ist eine faire und rechtskonforme Prüfungsdurchführung. 

Der Ausschuss setzt sich aus Professor*innen, weiteren Lehrenden und Studierenden zusammen. Entscheidungen erfolgen in den zwei bis drei Mal pro Semester stattfindenden Sitzungen oder in dringenden Fällen durch die*den Vorsitzende*n. Unterstützt wird das Gremium durch das Prüfungsamt. Der Prüfungsausschuss berichtet regelmäßig an den Akademischen Senat, fördert die Weiterentwicklung und die Anpassung von Studien- und Prüfungsordnungen und stellt sicher, dass alle Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und rechtlich korrekt erfolgen.

Mitglieder

Prof. Dr. Axel Bohmeyer 
(Vorsitzender)

Prof. Dr. Henrik Kirchhoff

Prof. Dr. Katja Robinson

Prof. Dr. Bernd Schmidt

Dr. Silke Gülker
(Akadem. Mitarbeiter*in)

Yvonne Merkel 
(Mitarbeiter*in aus Technik, Service und Verwaltung)

Benjamin Dobberstein
(Studierende*r)

N.N
(Studierende*r)

Organisatorisches






„Als Vorsitzender des Prüfungsausschusses setze ich mich für die Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnungen sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen ein – wichtig für ein verlässliches und gutes Studium.“
Prof. Dr. Axel Bohmeyer
Vorsitzender des Prüfungsausschusses

FAQ Gegenvorstellung gegen Bewertungsentscheidungen

Die folgenden Hinweise erläutern, wie Bewertungen von Prüfungs- und Studienleistungen überprüft werden können. Sie sollen das Verfahren transparent machen und Studierenden eine Orientierung im Vorfeld geben.

Eine Gegenvorstellung ist die Möglichkeit, eine Bewertung einer Prüfungs- oder Studienleistung durch die zuständigen Prüfer*innen erneut überprüfen zu lassen. Fachlich handelt es sich um ein sogenanntes „Überdenkungsverfahren“: Die ursprüngliche Bewertung wird unter Berücksichtigung der vorgetragenen Einwände nochmals geprüft.

Wenn Studierende den Eindruck haben, dass ihre Leistung nicht sachgerecht bewertet wurde und sie konkrete Gründe benennen können, die eine abweichende Bewertung rechtfertigen könnten.

Gegen eine Bewertungsentscheidung über eine Prüfungs- oder Studienleistung können Studierende innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich eine Gegenvorstellung beim Prüfungsausschuss einreichen. Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf der Frist ist eine Gegenvorstellung nicht mehr möglich.

Die Gegenvorstellung ist schriftlich beim Prüfungsausschuss einzulegen und muss begründet werden.

Die Gegenvorstellung muss die beanstandeten Aspekte der Bewertung hinreichend konkret und nachvollziehbar benennen. Maßgeblich sind fachliche Einwände, die sich z. B. auf Inhalte der Prüfungs- oder Studienleistung, Aufgabenstellungen, Bewertungskriterien oder einzelne Korrekturanmerkungen beziehen.

Ein Anspruch auf erneute Durchsicht der Prüfungs- oder Studienleistung besteht nur, wenn schlüssig und substantiiert dargelegt wird, dass aus fachwissenschaftlicher oder prüfungsrechtlicher Sicht Fehler in der Bewertung vorliegen könnten. Eine pauschale Unzufriedenheit mit der Note allein reicht nicht aus.

Der Prüfungsausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Gegenvorstellungsverfahrens verantwortlich. Nach fristgerechtem Eingang wird die Gegenvorstellung den für die Bewertung verantwortlichen Prüfer*innen zur Überprüfung zugeleitet (in der Regel durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses). Diese überprüfen die Bewertung unter Berücksichtigung der vorgetragenen Gründe erneut und entscheiden, ob an der bisherigen Bewertung festgehalten oder diese geändert wird.

Ja. Ergibt die erneute Überprüfung, dass einzelne Aspekte anders zu bewerten sind, kann die Note entsprechend angepasst werden. Da die Bewertung insgesamt erneut überprüft wird, ist das Ergebnis des Überdenkungsverfahrens grundsätzlich offen.

Ändern die Prüfer*innen ihre bisherige Bewertungsentscheidung nicht, überprüft der Prüfungsausschuss die Entscheidung darauf, ob die objektiven Grenzen des prüferischen Bewertungsspielraums überschritten wurden. Ist dies nicht der Fall, wird der Gegenvorstellung nicht stattgegeben. Die Entscheidung wird schriftlich begründet.

Wurde eine Prüfungsleistung im letzten möglichen Versuch mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wird sie zusätzlich von einer weiteren Prüferin oder einem weiteren Prüfer überprüft. Bestätigt diese zweite Bewertung das Nichtbestehen, erhalten die Studierenden einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Über Gegenvorstellungen soll in der Regel innerhalb von sechs Wochen entschieden werden.

Ansprechpersonen

Sie haben Fragen zur Arbeit in den Kommissionen? Wenden Sie sich bitte an den Vorsitz der Kommission. 


Sie möchten sich auch einbringen? Wenden Sie sich bitte an das Gremien - und Berufungsbüro. 

Axel Bohmeyer

Prof. Dr. Axel Bohmeyer

Professur für Erziehungswissenschaft
nach Vereinbarung
Raum 3.018
Maria Seidel

Maria Seidel Steffgen

Drittmittelverwaltung / Gremien- und Berufungsbüro / Deutschlandstipendium
Termin nach Vereinbarung
Raum 2.059