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Beglaubigung von Zeugnissen

Für die Immatrikulation benötigen wir eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Was es dabei zu beachten gibt, erklären wir Ihnen auf dieser Seite.

Nachdem Sie die Zulassung für einen Studienplatz an der KHSB erhalten haben, benötigen wir den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Form. Kopien von Zeugnissen sowie Kopien von Beglaubigungen können nicht akzeptiert werden.
 

Beglaubigungen erteilen Behörden, Pfarrämter und andere siegelführende Institutionen.  Die Kosten und die Bearbeitungszeit für Beglaubigungen können je nach Stelle und Umfang der Dokumente variieren. Informieren Sie sich im Voraus über die Gebühren und die benötigte Zeit, um Verzögerungen zu vermeiden.

Zeugnisbeglaubigung

In der Regel können Sie Ihre Zeugnisse an öffentlichen Stellen, die ein Dienstsiegel führen, amtlich beglaubigen lassen. Hier ein paar Beispiele:

  • Gemeinde-, Stadt- oder Bezirksverwaltung
  • Schulen
  • Polizei
  • Notar*innen

Amtlich beglaubigte Kopien müssen immer folgende Punkte beinhalten:

  • einen Vermerk, der belegt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk) und
  • die Unterschrift der beglaubigenden Person im Original und
  • das Dienstsiegel und/oder einen Stempel.
Beglaubigung an der KHSB

Sollten Sie keinen rechtzeitigen Termin bei einer der genannten Stellen zur Beglaubigung Ihres Zeugnisses erhalten, haben Sie die Möglichkeit Ihr Originalzeugnis im Studierendensekretariat der KHSB vorzulegen.
Eine Beglaubigung zum Zweck der Immatrikulation können wir als Hochschule vornehmen. 

Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Anforderungen an Zeugnisse

Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich komplette Zeugnisdokumente mit allen Seiten einreichen.

  • Abiturzeugnis oder Fachhochschulreifezeugnis,
  • Zuerkennung der Fachhochschulreife durch die zuständige Stelle im jeweiligen Bundesland: Anerkennung inklusive schulischem Teil (Abgangszeugnis) und Nachweis des praktischen Teils der Fachhochschulreife,
  • bei fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung (i. S. § 11 BerlHG) das Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung,
  • von fremdsprachigen Unterlagen müssen amtliche deutsche Übersetzungen beigefügt werden.
Ansprechpersonen

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Sprechzeiten vor Ort:

Montag und Donnerstag 
9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr

Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.

SF

Sorina Fritz

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103
JM

Jessica Miling

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103