Studierende eines Masterstudiengangs an der KHSB, denen für die Verleihung des Mastertitels nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BerlHG Credits fehlen, können diese entweder durch Anerkennung bereits anderweitig erbrachter hochschulischer, durch Anrechnung außerhochschulisch erbrachter Leistungen oder durch ergänzende Studien erwerben.