Studierende eines Masterstudiengangs an der KHSB, denen für die Verleihung des Mastertitels nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BerlHG Credits fehlen, können diese entweder durch Anerkennung bereits anderweitig erbrachter hochschulischer, durch Anrechnung außerhochschulisch erbrachter Leistungen oder durch ergänzende Studien erwerben.
Welche nachgewiesenen hochschulisch oder außerhochschulisch erbrachten Leistungen möchten Sie sich anerkennen oder anrechnen lassen? Kreuzen Sie bitte Zutreffendes an und fügen Sie eine detaillierte Aufstellung sowie eindeutige Nachweise bei.
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